Damit Moscheen in Zukunft nicht mehr aus dem Ausland wie z.B. aus der Türkei oder Saudi-Arabien finanziert und beeinflusst werden, wurde auf der Islamkonferenz mehrheitlich die Erhebung einer Moschee-Steuer beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten über die Moschee-Steuer, haben wir hier zusammengestellt. Los geht’s!
Wozu überhaupt eine Moschee-Steuer?
Eine islamische Redensart besagt „Wes Fladenbrot ich ess, des Lied ich sing!“. In diesem Sinne erhoffen sich die Teilnehmer der Islamkonferenz mittels einer Moschee-Steuer die Herbeiführung eines „deutschen Islams“, der nicht mehr von ausländischen Regierungen als verlängerter Arm missbraucht wird, sondern direkt durch die links-grün-versiffte Regierung gesteuert wird. Die Moscheen sollen folglich im Gegensatz zu Kirchen nicht aus Rom, sondern aus dem Inland kontrolliert werden.
Aha. Und was wird damit genau bezahlt?
Konkret bedeutet dies, dass Moscheen und Imame aus Steuergeldern finanziert werden sollen. Darunter fällt sowohl der Moscheebau als auch die Ausbildung der Imame und deren Besoldung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Moscheen gelten dann kraft Gesetzes als deutsche Behörden und die Imame werden alle verbeamtet und erhalten auch die entsprechenden Rentenansprüche.
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Wer muss die Moschee-Steuer bezahlen?
Da auch Nicht-Muslime von der Moschee-Steuer profitieren und dank der Etablierung eines friedlichen „deutschen Islams“ mittelfristig nicht mehr befürchten müssen von radikalen Spinnern weggebombt oder auf Weihnachtsmärkten umgefahren zu werden, ist die Moschee-Steuer zunächst für jeden deutschen Bundesbürger verpflichtend und wird direkt vom Gehalt abgezogen. Alternativ lässt sich die Moschee-Steuer auch hier online-entrichten. Da ohnehin früher oder später eh jeder zum Moslem wird, würde sich auch der bürokratische Aufwand einer Unterscheidung von Muslimen und Nicht-Muslimen nicht rechnen. In Ausnahmefällen soll man sich jedoch mit einer plausiblen Begründung in einer formlosen Nachricht an diese Email-Adresse von der Moschee-Steuer befreien lassen können.
Wie hoch ist die Moschee-Steuer?
Der genaue Betrag ist vermögensabhängig und beträgt 2,5 % des Grundeinkommens und ist fällig, sobald man den monatlichen Freibetrag von 400 Euro im Monat überschreitet und der Mond gesichtet wurde. Wurde der Mond nicht gesichtet, muss man stattdessen ein Schaf schlachten und das Fleisch zur nächsten Moschee bringen.
Wessen Vorschlag war das?
Die Idee für eine Moschee-Steuer hatte Grünen-Politiker Cem Özdemir nachdem er sich eine Shisha reingezogen hat und reichlich selbstgebackenes Baklava konsumierte. Er soll auch der Chef des dafür neu geschaffenen deutschen Religionsministeriums werden und in enger Zusammenarbeit mit „seriösen Islamexperten“ wie Seyran Ateş, Hamed Abdel-Samad, Abdel-Hakim Ourghiund Lamya Kaddorfür ein säkulares Kalifat sorgen.
Dauert das nicht mehrere Jahre, um jemanden zum Imam auszubilden?
Ja, durchaus. Darum werden in der Übergangszeit katholische und evangelische Priester nach einer 2-tägigen Express-Umschulung ersatzweise als Imame eingesetzt. Außerhalb von Weihnachten und Ostern werden die Priester ohnehin nicht vermisst.
Was passiert mit den alten Imamen?
Die werden dann arbeitslos und bekommen Hartz-IV. Sollte jemand ohne staatliche Zulassung weiter als Imam tätig sein, wird er selbstverständlich in sein Heimatland abgeschoben.
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Können die radikalen Prediger dann nicht einfach über’s Internet ihre Inhalte an deutsche Jugendliche verteilen?
Oh! So ein Käse! Daran hat keiner gedacht! Dann sollte man wohl besser das ausländische Internet in Deutschland verbieten.
Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor offenem Glas Wasser
Foto von Aiman Mazyek / Christliches Medienmagazin pro / CC-BY-2.0
Berlin – Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat eine Mitteilung herausgegeben, in der fastende Muslime eindringlich davor gewarnt werden, im Ramadan ein offenes Glas Wasser auf ihren Schreibtischen stehen zu haben. Das versehentliche Trinken von Wasser im Ramadan würde das Fasten zwar nicht brechen, aber es sei auch in der Verantwortung eines jeden Muslims die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um kein unbewusstes Trinken zu provozieren, heißt es dazu in der Meldung des ZMD.
In der Begründung wird erläutert, dass aus einer Studie des Achmed-Schachbrett-Instituts hervorgeht, dass nahezu jeder Muslim in einer angegeben hat beim Arbeiten so in Gedanken vertieft gewesen zu sein, dass er den Ramadan vergessen habe und beiläufig etwas getrunken oder gegessen habe.
Der Vorsitzende des Zentralrats Aiman Mazyek bittet weiterhin in einem Tweet darum, die Warnung ernstzunehmen und der Empfehlung nachzukommen bloß keine offenen Getränke oder Speisen wie zum Beispiel Obststücke oder Süßes in unmittelbarer Reichweite stehen zu lassen, da das Fasten im Ramadan nicht fahrlässig zunichte gemacht werden sollte. Schließlich gehe es dabei um eine Säule des Islams, so Mazyek.
Da Verschwendung im Islam jedoch auch unerwünscht ist, rät der ZMD dazu solche Gefahrenquellen abzudecken und für später aufzubewahren, damit diese nach dem Sonnenuntergang konsumiert werden können.
Ramadan machen: 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten
„Machst du Ramadan?“ ist eine selten dämliche Frage, da man sprachlich keine Monat machen kann. Darum hier 7 Alternativen zu „Ramadan machen“.
„Machst du Ramadan?“ fragen einen Nichtmuslime und machen sich dabei zum Horst, denn wie um Gotteswillen soll man einen Monat machen? Es käme ja auch keiner auf die absurde Idee jemanden zu fragen, ob er Dezember oder Januar macht. Höchstens zum dummen August kann man sich mit so einer Frage machen. Neben dieser völlig unsinnigen Formulierung, schwingt dabei auch (gewollt oder ungewollt) eine abwertende, herabsetzende und verunglimpfende Konnotation mit. Damit du wenigstens nicht mehr absichtlich in dieses respektlose Fettnäpfchen trittst, bietet wir dir 7 deutliche bessere Formulierungen an, die nicht so selten dämlich wie „Ramadan machen“ klingen. Los geht’s!
1. Fastest du im Ramadan?
Diese Formulierung liegt auf der Hand! Denn gemeint ist ja in der Regel, ob man fastet. Man mag es kaum glauben, aber fromme Muslime fasten hin- und wieder sogar außerhalb von Ramadan. Beispielsweise am Tag vor dem Opferfest oder auch anderen Tagen. Also ganz freiwillig versteht sich. Im Ramadan ist das Fasten allerdings verpflichtend, sofern man kein krankes/schwangeres/stillendes Kind auf Reisen ist, das gerade seine Tage hat und hohen Alters ist.
2. Hältst du den Ramadan ein?
Technisch gesehen zwar auch nicht ganz richtig, da man ja vielmehr die Regeln im Ramadan und nicht den Monat an sich einhält, aber zumindest ist man mit diesem Wording in der richtigen Richtung unterwegs.
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3. Praktizierst du das Fasten im Ramadan?
Wer so fragt, demonstriert, dass er verstanden hat, dass der Islam eine praxisorientierte Religion ist. Manche sprechen auch häufig von praktizierenden Muslimen, da es auch viele theoretische Muslime gibt, die zwar die Glaubenspraxis des Fastens anerkennen, aber aus persönlichen Gründen (Faulheit, Ignoranz oder Attest) nicht der Praxis nachkommen.
4. Feierst du Ramadan?
Sofern man damit den Anfang von Ramadan meint, ist diese Frage im Vorfeld absolut korrekt, denn der Beginn von Ramadan ist ein Anlass zu dem sich Muslime gratulieren. Am Ende von Ramadan wird zwar auch gefeiert, aber dabei feiert man nicht das Ende von Ramadan, sondern vielmehr, dass man Ramadan und den Segen darin erleben durfte.
5. Nimmst du an Ramadan teil?
Im weitesten Sinne, kann man das Fasten auch als Teilnehmen am Ramadan beschreiben, wobei diese Fragestellung sogar besonders sensibel ist, da der Ramadan somit nicht nur auf das Fasten reduziert wird. Insbesondere, wer selber nicht fasten kann, wird damit nicht so hingestellt, als würde er nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten am Ramadan teilnehmen.
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6. Achtest du auf Ramadan?
Gerade im Umgang mit Kultur-Muslimen, die möglicherweise Ansichten vertreten, die nicht zwingend dem orthodoxen Glaubensverständnis des muslimischen Mainstreams entsprechen, könnte diese Art der Frage empfehlenswert sein, da jeder nach seiner liberalen Überzeugung darauf antworten kann, wie es auch Christen mit ihrer Fastenzeit handhaben.
7. Machst du Ramadan?
Häh? Diese Formulierung wollten wir doch eigentlich vermeiden, oder? Schon, aber die Frage kann durchaus legitim, wenn man im Sinne der Arbeitsteilung in einer islamischen Kalender-Fabrik tätig ist und seinen Arbeitskollegen fragen will, ob er sich um die Ramadan-Kalenderblätter kümmert. Ganz besonders, wenn man einen Kalender für das Jahr 2030 produziert, da Ramadan sogar zweimal darin vorkommt!
Wie siehst du das? Sind unsere Alternativen besser als „Ramadan machen“?
Eilmeldung: EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus
Aus Rücksicht auf Muslime erfolgt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erst nach Ramadan. Dadurch können Fastende eine Stunde früher essen.
Bereits länger gab es Bemühungen die Zeitumstellung endgültig abzuschaffen. Nun wird dieser Wunsch zumindest vorübergehend war. So hat die Europäische Union auf Drängen von mehreren Islamverbänden beschlossen, die Zeitumstellung bis nach dem Ramadan auszusetzen, um den muslimischen Gläubigen entgegenzukommen.
Zeitumstellung erschwert Ramadan
Während des Fastenmonats müssen Muslime auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang verzichten, was derzeit etwa von 4:30 Uhr morgens bis 18:45 Uhr andauert. Da die Uhren allerdings am Sonntag um eine Stunde vorgestellt werden sollten, um die Sommerzeit einzuleiten, würde dies dazu führen, dass Muslime eine Stunde länger fasten müssten und ihr Fasten erst um 19:45 Uhr brechen dürften. Zwar können die Muslime dafür morgens auch eine Stunde länger essen und trinken, aber die zusätzliche Stunde am morgen wird meist im Schlaf verbracht. Durch die Aussetzung der Zeitumstellung möchte die EU Ramadan für Muslime erleichtern und ihrer Solidarität mit der muslimischen Gemeinschaft Ausdruck verleihen.
Sommerzeit erst nach der Fastenzeit
Die Entscheidung, die Zeitumstellung auszusetzen, wurde von der EU-Kommission getroffen und betrifft alle Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Sommerzeit erst am ersten Sonntag nach dem Fastenmonat, also am 23. April 2023 wieder eingeführt wird.
Die Aussetzung der Zeitumstellung hat in der Vergangenheit unabhängig von Ramadan bereits für Diskussionen gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass die Zeitumstellung insgesamt abgeschafft werden sollte, da sie angeblich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen hat. Andere befürworten die Sommerzeit als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Förderung von Freizeitaktivitäten in den Abendstunden.
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Losgelöst von diesen Debatten ist die Entscheidung der EU, die Zeitumstellung für den Fastenmonat auszusetzen, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die religiösen Bedürfnisse der Muslime in Europa.
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