Wie Stephan Mayer von der CSU sagte, sind die sogenannten „Transitzentren“ keine Gefängnisse, aber worin genau unterschieden sie sich dann? Ist so ein Transitzentrum etwa vergleichbar mit einem Internierungslager oder doch eher wie eine harmlose Transitzone an einem internationalen Flughafen? Schließlich geht es ja um spaßigen Asyltourismus, nicht wahr?
Wir haben uns jedenfalls die Fakten näher angeschaut und kritisch unter die Lupe genommen. Los geht’s!
1. Die Insassen
In einen Gefängnis sitzen Menschen, die Straftaten begangen haben. Beispielsweise jemand, der andere Menschen ermordet hat. Sofern das Gefängnis nicht gerade in den USA, Nord-Korea oder Saudi-Arabien steht, müssen die Gefängnisinsassen jedoch für gewöhnlich keine Todesstrafe befürchten. In Transitzentren hingegen sitzen Asylsuchende, deren einziges Vergehen es ist, dass sie davor flüchten in ihrer Heimat ermordet zu werden.
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2. Kurzer Prozess
Wer in einem Gefängnis sitzt, hat in einem halbwegs funktionierenden Rechtsstaat eine ordentliche Gerichtsverhandlung hinter sich und wurde rechtskräftig verurteilt und hatte dabei auch die Möglichkeit juristisch gegen fehlerhafte Urteile vorzugehen. Über das Schicksal eines Asylsuchenden soll hingegen innerhalb von 48 Stunden in einem Blitzverfahren geurteilt werden. Eine Möglichkeit auf Revision, Anfechtung, Berufung oder sonstige Rechtsmittel besteht für Asylsuchende nicht. Ein Asylsuchender hat daher in einem Transitzentrum etwa so viel Rechte wie ein bärtiger Gefangener auf Guantanamo Bay kurz nach dem 11. September. Wer abgelehnt wird, soll postwendend nach Syrien oder Afghanistan geschickt werden, da diese ja als sichere Herkunftsländer gelten.
3. Großzügiger Hofgang
Stephan Mayer argumentierte ja damit, dass die Insassen der Transitzentren sich innerhalb der Lager frei bewegen dürfen. Von Gefängnissen könne daher absolut nicht die Rede sein. Raus aus der Transitzone (und damit rein nach Deutschland) dürfte zwar keiner, aber es stünde ja jedem Migranten frei wieder dorthin zurück zu gehen, wo der Pfeffer wächst.
4. Rechtsfreier Raum
Bei diesem Punkt wird es richtig tricky! Diese Transitzentren sollen nämlich in Grenznähe aufgestellt werden. Technisch gesehen auf deutschem Boden, aber vom juristischen Blickwinkel aus ist das so eine Art Grauzone, da die Asylsuchenden in diesen Einrichtungen noch nicht als eingereist gelten und wer noch gar nicht im Land ist, kann sich auch nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen! So haben die Asylsuchenden in den Transitzentren noch weniger Rechte als ein Gefängnisinsasse.
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Wie siehst du das? Sind die Transitzentren nun Gefängnisse oder doch nicht?
Sag uns deine Meinung und hinterlass einen Kommentar!
Dass Asylsuchende sich „nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen“ könnten da sie „in diesen Einrichtungen noch nicht als eingereist gelten“ ist eine recht eigenwillige Rechtsauffassung. Nicht nur ist ein Asylantrag selbst Akt der Berufung auf das Grundgesetz; auch die Regelung, dass „die Polizei … niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten“ darf (fälschlich 48-Stunden-Regel genannt) greift nur deshalb, weil sie per Grundgesetz Artikel 104 Absatz 2 vorgeschrieben ist. Überall auf dem Territorium Deutschlands einschließlich seiner küstennahen Hoheitsgewässer und seines Luftraums gilt das dem Grundgesetz unterliegende deutsche Recht; internationales Hochseerecht ist hier nicht anwendbar.
Eilmeldung: EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus
Aus Rücksicht auf Muslime erfolgt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erst nach Ramadan. Dadurch können Fastende eine Stunde früher essen.
Bereits länger gab es Bemühungen die Zeitumstellung endgültig abzuschaffen. Nun wird dieser Wunsch zumindest vorübergehend war. So hat die Europäische Union auf Drängen von mehreren Islamverbänden beschlossen, die Zeitumstellung bis nach dem Ramadan auszusetzen, um den muslimischen Gläubigen entgegenzukommen.
Zeitumstellung erschwert Ramadan
Während des Fastenmonats müssen Muslime auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang verzichten, was derzeit etwa von 4:30 Uhr morgens bis 18:45 Uhr andauert. Da die Uhren allerdings am Sonntag um eine Stunde vorgestellt werden sollten, um die Sommerzeit einzuleiten, würde dies dazu führen, dass Muslime eine Stunde länger fasten müssten und ihr Fasten erst um 19:45 Uhr brechen dürften. Zwar können die Muslime dafür morgens auch eine Stunde länger essen und trinken, aber die zusätzliche Stunde am morgen wird meist im Schlaf verbracht. Durch die Aussetzung der Zeitumstellung möchte die EU Ramadan für Muslime erleichtern und ihrer Solidarität mit der muslimischen Gemeinschaft Ausdruck verleihen.
Sommerzeit erst nach der Fastenzeit
Die Entscheidung, die Zeitumstellung auszusetzen, wurde von der EU-Kommission getroffen und betrifft alle Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Sommerzeit erst am ersten Sonntag nach dem Fastenmonat, also am 23. April 2023 wieder eingeführt wird.
Die Aussetzung der Zeitumstellung hat in der Vergangenheit unabhängig von Ramadan bereits für Diskussionen gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass die Zeitumstellung insgesamt abgeschafft werden sollte, da sie angeblich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen hat. Andere befürworten die Sommerzeit als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Förderung von Freizeitaktivitäten in den Abendstunden.
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Losgelöst von diesen Debatten ist die Entscheidung der EU, die Zeitumstellung für den Fastenmonat auszusetzen, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die religiösen Bedürfnisse der Muslime in Europa.
Innerhalb von Ramadan ist es für Muslime unabhängig von Geschlecht oder Alter verpflichtend eine Almosenabgabe an Bedürftige und Arme zu entrichten, damit diese am Fest am Ende des Fastenmonats nicht hunger müssen. Auch soll durch diese Abgabe, die auch als Fitre oder Zakat al Fitr bekannt ist, etwaige Mängel am Fasten ausgeglichen werden, aber das ist ein anderes Thema. Die Fitre ist dabei in erster Linie in Form von ortsüblichen Lebensmitteln zu leisten. Beispielsweise als Reis, Datteln oder Gerste. Die Menge wird dabei in der Einheit Sāʿ bemessen, was ein altarabisches Volumenmaß ist, das traditionsgemäß dem Fassungsvermögen von zwei aneinandergehaltenen Handflächen entspricht.
Fitre war bisher 4 Sāʿ, nun bedarf es 2 Hände mehr
Seit dem 2. Jahr nach der Auswanderung des Propheten Muhammad (ﷺ) von Mekka nach Medina wurde bei der Bemessung der Fitre stets mit 4 Sāʿ gerechnet, doch angesichts der Inflation und der steigenden Lebensmittelpreise hat der internationale Gelehrtenraten die Anzahl der Hände um zwei erhöht.
Der Vorsitzende des Gelehrtenrats teilte dazu in einer Fatwa mit, dass man sich dadurch erhofft Bedürftigen besser durch diese wirtschaftliche schwierigen Zeiten zu helfen. In der Fatwa wurde außerdem angemerkt, dass eine solche verpflichtende Erhöhung nicht nötig wäre, wenn die Muslime weltweit freiwillig mehr Spenden würden.
In Folge der Steigerung des Volumens der Fitre steigt auch der monetäre Gegenwert. So werden bei manchen Hilfsorganisation für die Zakāt al-fitr teils sogar bis zu 13 Euro pro Person fällig. Diese Preissteigerung setzt somit den Trend fort, der sich zuvor auch schon im Pandemie-bedingten Anstieg der Zakat von 2,5 auf 3,5% zeigte.
Um sicherzustellen, dass er auch in die korrekte Richtung betet, nutzte ein Pilger einen Qibla-Finder unmittelbar vor der Kaaba.
Muslime weltweit beten Richtung Mekka. Um genau zu sein befindet sich die Qibla in Richtung des zentralen Heiligtums des Islam. Ein quaderförmiges Gebäude, das sich im Innenhof der großen al-Harām-Moschee befindet und vom ersten Menschen und Propheten Adam erbaut worden sein soll und nach dessen Zerstörung von Abraham und seinem Sohn erneut errichtet wurde. In welcher Himmelsrichtung sich die Kaaba vom jeweiligen Standort aus befindet, lässt sich mit einem Kompass ermitteln. Manche Muslime nutzen daher einen Reisegebetsteppich mit einem eingebauten Kompass.
Heutzutage kann man dafür aber auch einfach auf sein Smartphone zurückgreifen, da darin ein Kompass integriert ist. In Kombination mit der GPS-Location des Nutzers lässt sich spielend einfach die Qibla finden. Man muss nicht mal mehr zwingend wissen in welcher Richtung die Kaaba liegt. Stattdessen kann man am Handy einfach im Browser eine Webseite aufrufen, die automatische Standortbestimmung erlauben und die Kamera-Funktion nutzen, um mittels eines Augmented Reality-Overlays in die exakte Richtung der Kaaba zu blicken.
Qibla-Finder muss sein, denn sicher ist sicher!
Denn bereits eine Abweichung von wenigen Grad kann auf lange Sicht einen fatalen Winkel zur Folge haben, bei dem das Gebet komplett an der Kaaba vorbeirauscht! Damit ihm das bloß nicht passiert, hat es sich ein Pilger selbst in Mekka unmittelbar vor der Kaaba nicht nehmen lassen, sein Handy zu zücken und auf Nummer sicher zu gehen, obwohl er dafür schiefe Blicke von den Anwesenden erntete.
„Ich wollte einfach keinen Fehler machen und habe mir gedacht, ich überprüfe besser die Qibla, bevor ich meine Gebete in der verkehrten Richtung verrichte. Hätte ja schließlich auch durchaus sein können, dass alle hier in die falsche Richtung beten.“, sagte der skeptische Gläubige.
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Zu seiner Beruhigung deckte sich jedoch die Angabe im Qibla-Finder mit der Position der Kaaba, die nur wenige Meter von ihm entfernt war. Alhamdulillah.
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Charlie
Mittwoch, 4. Juli 2018 at 20:20
Dass Asylsuchende sich „nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen“ könnten da sie „in diesen Einrichtungen noch nicht als eingereist gelten“ ist eine recht eigenwillige Rechtsauffassung. Nicht nur ist ein Asylantrag selbst Akt der Berufung auf das Grundgesetz; auch die Regelung, dass „die Polizei … niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten“ darf (fälschlich 48-Stunden-Regel genannt) greift nur deshalb, weil sie per Grundgesetz Artikel 104 Absatz 2 vorgeschrieben ist. Überall auf dem Territorium Deutschlands einschließlich seiner küstennahen Hoheitsgewässer und seines Luftraums gilt das dem Grundgesetz unterliegende deutsche Recht; internationales Hochseerecht ist hier nicht anwendbar.