Asoziale Hetzwerke

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Was unterscheidet Transitzentren von Gefängnissen?

Transitzentren und Gefängnisse im Vergleich.

Wie Stephan Mayer von der CSU sagte, sind die sogenannten „Transitzentren“ keine Gefängnisse, aber worin genau unterschieden sie sich dann? Ist so ein Transitzentrum etwa vergleichbar mit einem Internierungslager oder doch eher wie eine harmlose Transitzone an einem internationalen Flughafen? Schließlich geht es ja um spaßigen Asyltourismus, nicht wahr?

Wir haben uns jedenfalls die Fakten näher angeschaut und kritisch unter die Lupe genommen. Los geht’s!

1. Die Insassen

shawshank

In einen Gefängnis sitzen Menschen, die Straftaten begangen haben. Beispielsweise jemand, der andere Menschen ermordet hat. Sofern das Gefängnis nicht gerade in den USA, Nord-Korea oder Saudi-Arabien steht, müssen die Gefängnisinsassen jedoch für gewöhnlich keine Todesstrafe befürchten. In Transitzentren hingegen sitzen Asylsuchende, deren einziges Vergehen es ist, dass sie davor flüchten in ihrer Heimat ermordet zu werden.

2. Kurzer Prozess

Wer in einem Gefängnis sitzt, hat in einem halbwegs funktionierenden Rechtsstaat eine ordentliche Gerichtsverhandlung hinter sich und wurde rechtskräftig verurteilt und hatte dabei auch die Möglichkeit juristisch gegen fehlerhafte Urteile vorzugehen. Über das Schicksal eines Asylsuchenden soll hingegen innerhalb von 48 Stunden in einem Blitzverfahren geurteilt werden. Eine Möglichkeit auf Revision, Anfechtung, Berufung oder sonstige Rechtsmittel besteht für Asylsuchende nicht. Ein Asylsuchender hat daher in einem Transitzentrum etwa so viel Rechte wie  ein bärtiger Gefangener auf Guantanamo Bay kurz nach dem 11. September. Wer abgelehnt wird, soll postwendend nach Syrien oder Afghanistan geschickt werden, da diese ja als sichere Herkunftsländer gelten.

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3. Großzügiger Hofgang

Stephan Mayer argumentierte ja damit, dass die Insassen der Transitzentren sich innerhalb der Lager frei bewegen dürfen. Von Gefängnissen könne daher absolut nicht die Rede sein. Raus aus der Transitzone (und damit rein nach Deutschland) dürfte zwar keiner, aber es stünde ja jedem Migranten frei wieder dorthin zurück zu gehen, wo der Pfeffer wächst.

4. Rechtsfreier Raum

Bei diesem Punkt wird es richtig tricky! Diese Transitzentren sollen nämlich in Grenznähe aufgestellt werden. Technisch gesehen auf deutschem Boden, aber vom juristischen Blickwinkel aus ist das so eine Art Grauzone, da die Asylsuchenden in diesen Einrichtungen noch nicht als eingereist gelten und wer noch gar nicht im Land ist, kann sich auch nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen! So haben die Asylsuchenden in den Transitzentren noch weniger Rechte als ein Gefängnisinsasse.

Wie siehst du das? Sind die Transitzentren nun Gefängnisse oder doch nicht?

Sag uns deine Meinung und hinterlass einen Kommentar!

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1 Kommentar

1 Kommentar

  1. Charlie

    Mittwoch, 4. Juli 2018 at 20:20

    Dass Asylsuchende sich „nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen“ könnten da sie „in diesen Einrichtungen noch nicht als eingereist gelten“ ist eine recht eigenwillige Rechtsauffassung. Nicht nur ist ein Asylantrag selbst Akt der Berufung auf das Grundgesetz; auch die Regelung, dass „die Polizei … niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten“ darf (fälschlich 48-Stunden-Regel genannt) greift nur deshalb, weil sie per Grundgesetz Artikel 104 Absatz 2 vorgeschrieben ist. Überall auf dem Territorium Deutschlands einschließlich seiner küstennahen Hoheitsgewässer und seines Luftraums gilt das dem Grundgesetz unterliegende deutsche Recht; internationales Hochseerecht ist hier nicht anwendbar.

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Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor offenem Glas Wasser

Noktara - Zentralrat der Muslime warnt Fastende wegen Ramadan vor Glas Wasser auf Schreibtisch
Foto von Aiman Mazyek / Christliches Medienmagazin pro / CC-BY-2.0

Berlin – Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat eine Mitteilung herausgegeben, in der fastende Muslime eindringlich davor gewarnt werden, im Ramadan ein offenes Glas Wasser auf ihren Schreibtischen stehen zu haben. Das versehentliche Trinken von Wasser im Ramadan würde das Fasten zwar nicht brechen, aber es sei auch in der Verantwortung eines jeden Muslims die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um kein unbewusstes Trinken zu provozieren, heißt es dazu in der Meldung des ZMD.

In der Begründung wird erläutert, dass aus einer Studie des Achmed-Schachbrett-Instituts hervorgeht, dass nahezu jeder Muslim in einer angegeben hat beim Arbeiten so in Gedanken vertieft gewesen zu sein, dass er den Ramadan vergessen habe und beiläufig etwas getrunken oder gegessen habe.

Noktara - Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor Glas Wasser auf Schreibtisch - Gefahrenquelle im Ramadan

Der Vorsitzende des Zentralrats Aiman Mazyek bittet weiterhin in einem Tweet darum, die Warnung ernstzunehmen und der Empfehlung nachzukommen bloß keine offenen Getränke oder Speisen wie zum Beispiel Obststücke oder Süßes in unmittelbarer Reichweite stehen zu lassen, da das Fasten im Ramadan nicht fahrlässig zunichte gemacht werden sollte. Schließlich gehe es dabei um eine Säule des Islams, so Mazyek.

Da Verschwendung im Islam jedoch auch unerwünscht ist, rät der ZMD dazu solche Gefahrenquellen abzudecken und für später aufzubewahren, damit diese nach dem Sonnenuntergang konsumiert werden können. Der offizielle Noktara-Shop mit satirischen Shirts und mehr!

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Ramadan machen: 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten

„Machst du Ramadan?“ ist eine selten dämliche Frage, da man sprachlich keine Monat machen kann. Darum hier 7 Alternativen zu „Ramadan machen“.

Noktara - Ramadan machen- 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten

„Machst du Ramadan?“ fragen einen Nichtmuslime und machen sich dabei zum Horst, denn wie um Gotteswillen soll man einen Monat machen? Es käme ja auch keiner auf die absurde Idee jemanden zu fragen, ob er Dezember oder Januar macht. Höchstens zum dummen August kann man sich mit so einer Frage machen. Neben dieser völlig unsinnigen Formulierung, schwingt dabei auch (gewollt oder ungewollt) eine abwertende, herabsetzende und verunglimpfende Konnotation mit. Damit du wenigstens nicht mehr absichtlich in dieses respektlose Fettnäpfchen trittst, bietet wir dir 7 deutliche bessere Formulierungen an, die nicht so selten dämlich wie „Ramadan machen“ klingen. Los geht’s!

1. Fastest du im Ramadan?

Diese Formulierung liegt auf der Hand! Denn gemeint ist ja in der Regel, ob man fastet. Man mag es kaum glauben, aber fromme Muslime fasten hin- und wieder sogar außerhalb von Ramadan. Beispielsweise am Tag vor dem Opferfest oder auch anderen Tagen. Also ganz freiwillig versteht sich. Im Ramadan ist das Fasten allerdings verpflichtend, sofern man kein krankes/schwangeres/stillendes Kind auf Reisen ist, das gerade seine Tage hat und hohen Alters ist.

2. Hältst du den Ramadan ein?

Technisch gesehen zwar auch nicht ganz richtig, da man ja vielmehr die Regeln im Ramadan und nicht den Monat an sich einhält, aber zumindest ist man mit diesem Wording in der richtigen Richtung unterwegs.

3. Praktizierst du das Fasten im Ramadan?

Wer so fragt, demonstriert, dass er verstanden hat, dass der Islam eine praxisorientierte Religion ist. Manche sprechen auch häufig von praktizierenden Muslimen, da es auch viele theoretische Muslime gibt, die zwar die Glaubenspraxis des Fastens anerkennen, aber aus persönlichen Gründen (Faulheit, Ignoranz oder Attest) nicht der Praxis nachkommen.

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4. Feierst du Ramadan?

Sofern man damit den Anfang von Ramadan meint, ist diese Frage im Vorfeld absolut korrekt, denn der Beginn von Ramadan ist ein Anlass zu dem sich Muslime gratulieren. Am Ende von Ramadan wird zwar auch gefeiert, aber dabei feiert man nicht das Ende von Ramadan, sondern vielmehr, dass man Ramadan und den Segen darin erleben durfte.

5. Nimmst du an Ramadan teil?

Im weitesten Sinne, kann man das Fasten auch als Teilnehmen am Ramadan beschreiben, wobei diese Fragestellung sogar besonders sensibel ist, da der Ramadan somit nicht nur auf das Fasten reduziert wird. Insbesondere, wer selber nicht fasten kann, wird damit nicht so hingestellt, als würde er nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten am Ramadan teilnehmen.

6. Achtest du auf Ramadan?

Gerade im Umgang mit Kultur-Muslimen, die möglicherweise Ansichten vertreten, die nicht zwingend dem orthodoxen Glaubensverständnis des muslimischen Mainstreams entsprechen, könnte diese Art der Frage empfehlenswert sein, da jeder nach seiner liberalen Überzeugung darauf antworten kann, wie es auch Christen mit ihrer Fastenzeit handhaben.

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7. Machst du Ramadan?

Häh? Diese Formulierung wollten wir doch eigentlich vermeiden, oder? Schon, aber die Frage kann durchaus legitim, wenn man im Sinne der Arbeitsteilung in einer islamischen Kalender-Fabrik tätig ist und seinen Arbeitskollegen fragen will, ob er sich um die Ramadan-Kalenderblätter kümmert. Ganz besonders, wenn man einen Kalender für das Jahr 2030 produziert, da Ramadan sogar zweimal darin vorkommt!

Wie siehst du das? Sind unsere Alternativen besser als „Ramadan machen“?

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Eilmeldung: EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus

Aus Rücksicht auf Muslime erfolgt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erst nach Ramadan. Dadurch können Fastende eine Stunde früher essen.

Noktara - Eilmeldung- EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus

Bereits länger gab es Bemühungen die Zeitumstellung endgültig abzuschaffen. Nun wird dieser Wunsch zumindest vorübergehend war. So hat die Europäische Union auf Drängen von mehreren Islamverbänden beschlossen, die Zeitumstellung bis nach dem Ramadan auszusetzen, um den muslimischen Gläubigen entgegenzukommen.

Zeitumstellung erschwert Ramadan

Während des Fastenmonats müssen Muslime auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang verzichten, was derzeit etwa von 4:30 Uhr morgens bis 18:45 Uhr andauert. Da die Uhren allerdings am Sonntag um eine Stunde vorgestellt werden sollten, um die Sommerzeit einzuleiten, würde dies dazu führen, dass Muslime eine Stunde länger fasten müssten und ihr Fasten erst um 19:45 Uhr brechen dürften. Zwar können die Muslime dafür morgens auch eine Stunde länger essen und trinken, aber die zusätzliche Stunde am morgen wird meist im Schlaf verbracht. Durch die Aussetzung der Zeitumstellung möchte die EU Ramadan für Muslime erleichtern und ihrer Solidarität mit der muslimischen Gemeinschaft Ausdruck verleihen.

Sommerzeit erst nach der Fastenzeit

Die Entscheidung, die Zeitumstellung auszusetzen, wurde von der EU-Kommission getroffen und betrifft alle Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Sommerzeit erst am ersten Sonntag nach dem Fastenmonat, also am 23. April 2023 wieder eingeführt wird.

Die Aussetzung der Zeitumstellung hat in der Vergangenheit unabhängig von Ramadan bereits für Diskussionen gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass die Zeitumstellung insgesamt abgeschafft werden sollte, da sie angeblich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen hat. Andere befürworten die Sommerzeit als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Förderung von Freizeitaktivitäten in den Abendstunden.

Losgelöst von diesen Debatten ist die Entscheidung der EU, die Zeitumstellung für den Fastenmonat auszusetzen, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die religiösen Bedürfnisse der Muslime in Europa.

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