News

Was unterscheidet Transitzentren von Gefängnissen?

Transitzentren und Gefängnisse im Vergleich.

Wie Stephan Mayer von der CSU sagte, sind die sogenannten „Transitzentren“ keine Gefängnisse, aber worin genau unterschieden sie sich dann? Ist so ein Transitzentrum etwa vergleichbar mit einem Internierungslager oder doch eher wie eine harmlose Transitzone an einem internationalen Flughafen? Schließlich geht es ja um spaßigen Asyltourismus, nicht wahr?

Wir haben uns jedenfalls die Fakten näher angeschaut und kritisch unter die Lupe genommen. Los geht’s!

1. Die Insassen

In einen Gefängnis sitzen Menschen, die Straftaten begangen haben. Beispielsweise jemand, der andere Menschen ermordet hat. Sofern das Gefängnis nicht gerade in den USA, Nord-Korea oder Saudi-Arabien steht, müssen die Gefängnisinsassen jedoch für gewöhnlich keine Todesstrafe befürchten. In Transitzentren hingegen sitzen Asylsuchende, deren einziges Vergehen es ist, dass sie davor flüchten in ihrer Heimat ermordet zu werden.

2. Kurzer Prozess

Wer in einem Gefängnis sitzt, hat in einem halbwegs funktionierenden Rechtsstaat eine ordentliche Gerichtsverhandlung hinter sich und wurde rechtskräftig verurteilt und hatte dabei auch die Möglichkeit juristisch gegen fehlerhafte Urteile vorzugehen. Über das Schicksal eines Asylsuchenden soll hingegen innerhalb von 48 Stunden in einem Blitzverfahren geurteilt werden. Eine Möglichkeit auf Revision, Anfechtung, Berufung oder sonstige Rechtsmittel besteht für Asylsuchende nicht. Ein Asylsuchender hat daher in einem Transitzentrum etwa so viel Rechte wie  ein bärtiger Gefangener auf Guantanamo Bay kurz nach dem 11. September. Wer abgelehnt wird, soll postwendend nach Syrien oder Afghanistan geschickt werden, da diese ja als sichere Herkunftsländer gelten.

Anzeige

3. Großzügiger Hofgang

Stephan Mayer argumentierte ja damit, dass die Insassen der Transitzentren sich innerhalb der Lager frei bewegen dürfen. Von Gefängnissen könne daher absolut nicht die Rede sein. Raus aus der Transitzone (und damit rein nach Deutschland) dürfte zwar keiner, aber es stünde ja jedem Migranten frei wieder dorthin zurück zu gehen, wo der Pfeffer wächst.

4. Rechtsfreier Raum

Bei diesem Punkt wird es richtig tricky! Diese Transitzentren sollen nämlich in Grenznähe aufgestellt werden. Technisch gesehen auf deutschem Boden, aber vom juristischen Blickwinkel aus ist das so eine Art Grauzone, da die Asylsuchenden in diesen Einrichtungen noch nicht als eingereist gelten und wer noch gar nicht im Land ist, kann sich auch nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen! So haben die Asylsuchenden in den Transitzentren noch weniger Rechte als ein Gefängnisinsasse.

Wie siehst du das? Sind die Transitzentren nun Gefängnisse oder doch nicht?

Sag uns deine Meinung und hinterlass einen Kommentar!

Anzeige

Feinste Ethno-Satire jetzt auch zum Anziehen! Hier kaufen!

1 Kommentar

  1. Charlie

    Mittwoch, 4. Juli 2018 at 20:20

    Dass Asylsuchende sich „nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen“ könnten da sie „in diesen Einrichtungen noch nicht als eingereist gelten“ ist eine recht eigenwillige Rechtsauffassung. Nicht nur ist ein Asylantrag selbst Akt der Berufung auf das Grundgesetz; auch die Regelung, dass „die Polizei … niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten“ darf (fälschlich 48-Stunden-Regel genannt) greift nur deshalb, weil sie per Grundgesetz Artikel 104 Absatz 2 vorgeschrieben ist. Überall auf dem Territorium Deutschlands einschließlich seiner küstennahen Hoheitsgewässer und seines Luftraums gilt das dem Grundgesetz unterliegende deutsche Recht; internationales Hochseerecht ist hier nicht anwendbar.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nachrichten aus dem Morgenland, schon heute!

Die mobile Version verlassen