
Das ändert sich am Rundfunkbeitrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat über den Rundfunkbeitrag geurteilt und kam zu dem Ergebnis, dass diese Zwangsabgabe überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Lediglich einige kleinere Anpassungen müssten vorgenommen werden, damit die Entrichtung des Rundfunkbeitrags gerechter wird.
Gerechter Rundfunkbeitrag dank Video-On-Demand-Diensten
So beklagten viele Bürger, dass sie die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht nutzen und ausschließlich Streamingdienste wie Netflix, Prime Video und Sky anschauen. Für sie sei es daher unfair, trotzdem die Gebühren zu bezahlen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts forderten daher, dass der Zwangsbeitrag um 5-7 Euro erhöht werden soll und dafür die beliebten Video-On-Demand-Dienste mit inbegriffen sein sollen. Diese Entscheidung bringt gleich mehrere Vorteile. Zum einen könnte dann niemand mehr damit argumentieren, dass er das Angebot überhaupt nicht nutzt und zum anderen sei es nicht zumutbar, dass jeder Haushalt bisher mehrere einzelne Abos abschließen musste, um ein flächendeckendes Informations- und Unterhaltunsangebot zu erhalten. Die subventionierte Inkludierung von Netflix, Prime und Sky käme daher einer Steuererleichterung gleich und würde die Akzeptanz gegenüber dem Rundfunkbeitrag erhöhen. So würden sich auch viel weniger Bürger davor drücken ihren Rundfunkbeitrag zu begleichen, da ihnen sonst droht die neusten Folgen ihrer Lieblingsserien zu verpassen.
Weitere Dienste durchaus möglich
Die Richter gaben weiterhin zu bedenken, dass das Angebot regelmäßig überprüft werden müsse, um zu gewährleisten, dass auch die richtigen Dienste eingeschlossen sind. So sei es beispielsweise unklar wie sich die Mediathek von Sky entwickelt und ob es nicht möglicherweise sinnvoller ist, stattdessen maxdome aus dem Rundfunkbeitrag zu finanzieren. Auch hatte Disney angekündigt einen eigenen Streaming-Service zu starten, der insbesondere für Familien mit Kindern relevant sein dürfte. Vorschlagsweise soll es dafür regelmäßig Volksentscheide geben, damit die Bürger das Streamingangebot mitgestalten können.
Wie findest du dieses Urteil? Bist du bereit ein paar Euro mehr zu bezahlen und dafür zusätzlich Netflix, Sky und Prime Video zu erhalten? Sag uns deine Meinung und hinterlasse einen Kommentar!

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