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Das ändert sich für Muslime durch die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)

Noktara - Das ändert sich für Muslime durch die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)

Viele Muslime fragen sich, was die neue DSGVO für sie bedeutet!

Heute tritt die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) in Kraft. Bereits im Vorfeld wurde jeder Verbraucher dazu mit unzähligen E-Mails überschwemmt, aber was genau bedeutet das neue Gesetz eigentlich für Muslime und die elektronische Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten? Die wichtigsten Änderungen haben wir hier zusammengestellt. Los geht’s!

1. Moschee darf keine Daten mehr an Verfassungsschutz weiterleiten

Früher konnte die Moscheeverwaltung problemlos sämtliche Informationen ihrer Moscheebesucher ohne Weiteres an die staatlichen Behörden schicken und damit ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist wegen der neuen Datenschutzverordnung jedoch nur noch möglich, wenn die betroffenen Salafisten und Gefährder zuvor schriftlich dazu eingewilligt haben.

2. Bittgebete dürfen nur noch anonymisiert gesprochen werden

Wer andere in seine Bittgebete einbezieht, muss darauf achten keine Daten anzugeben, die Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen, was ja auch unnötig ist, da Allah, der Allerhabene ohnehin alles weiß. Stattdessen sind lautgesprochene Bittgebete so zu formulieren, dass eine möglichst große Gruppe abgedeckt wird. So ist es zum Beispiel nicht mehr gestattet in einer Dua für eine Besserung der unerträglichen Kochkunst der eigenen Ehefrau zu bitten, aber durchaus erlaubt allen Frauen der Welt die Erlangung vorzüglicher Kochfertigkeiten zu wünschen.

3. Online-Gebetskalender müssen verschlüsselt werden

Damit niemand auf die Idee kommt Bewegungsprofile von betenden Muslimen anzufertigen, müssen ab sofort alle Gebetskalender mindestens mit einem 16-Bit-Verfahren verschlüsselt werden. So soll es Muslimen nur noch mit einem sicheren Passwort ermöglicht werden, die Gebetszeiten online abzurufen.

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4. Zweitfrau darf nicht den Namen der Erstfrau erfahren

Wegen der neuen DSGVO ist es nicht mehr gestattet, die Namen der weiteren Ehepartner preiszugeben, sofern nicht explizit bei der Heirat im Ehevertrag festgehalten wurde, dass die Zweit, Dritt oder Viertfrau auch damit einverstanden ist.

5. Keine frei zugänglichen Listen mehr mit den Mitgliedsbeiträgen der Moschee

Das ist natürlich nur ein Scherz, denn ohne diese öffentlich ausgehängten Listen aus denen man die Namen aller eingetragener Vereinsmitglieder und ihre Zahlungsmoral ablesen kann, würde vermutlich kein einziger mehr seine Mitgliedsbeiträge pünktlich bezahlen und die Moscheen Pleite gehen.

6. Schriftliche Genehmigung für islamischen Gruß

Bevor man den islamischen Friedensgruß „Salam Aleikum!“ ausspricht, muss man sich in einem Double-Opt-In-Verfahren eine rechtssichere Einwilligung des Empfängers holen. Wer das missachtet, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Juristen empfehlen daher niemanden unaufgefordert zu grüßen!

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7. Cookies im Ramadan nur noch nach Sonnenuntergang

Quelle: giphy.com/thebossbaby

Cookies dürfen von muslimischen Nutzern im Ramadan nur noch nach Sonnenuntergang gespeichert werden. Außerdem muss der Nutzer darüber informiert werden, ob die Cookies Alkohol enthalten oder andere Haram-Substanzen enthalten.

8. Gar nichts, weil Muslime digital nicht aktiv sind!

Alles in allem ändert sich aber eigentlich nichts nennenswertes für Muslime, da sie im Grunde nur Verbraucher sind und selbst kaum Online-Projekte auf die Beine stellen und die meisten Änderungen nur Seitenbetreiber betrifft.

Apropos: Durch das Lesen dieses Beitrags erlaubst du Noktara alle deine Daten an den Verfassungsschutz weiterzuleiten oder zu Rekrutierungszwecken an den IS zu verkaufen. Vielen Dank dafür! Hier hast du ein Cookie als Entschädigung! 🍪

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1 Kommentar

1 Kommentar

  1. Charlie

    Freitag, 25. Mai 2018 at 19:09

    Ungerecht, dass die Verordnung für Muslime schon mit Sonnenuntergang und nicht erst um Mitternacht in Kraft getreten ist. Und: Mussten die Eurokraten sich dafür unbedingt einen Freitag im Ramadan aussuchen? (Ich brauche dringend eine gemeindeutsche Rechtschreibprüfung. Meine markiert „Ramadan“ immer als Fehler.)

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Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor offenem Glas Wasser

Noktara - Zentralrat der Muslime warnt Fastende wegen Ramadan vor Glas Wasser auf Schreibtisch
Foto von Aiman Mazyek / Christliches Medienmagazin pro / CC-BY-2.0

Berlin – Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat eine Mitteilung herausgegeben, in der fastende Muslime eindringlich davor gewarnt werden, im Ramadan ein offenes Glas Wasser auf ihren Schreibtischen stehen zu haben. Das versehentliche Trinken von Wasser im Ramadan würde das Fasten zwar nicht brechen, aber es sei auch in der Verantwortung eines jeden Muslims die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um kein unbewusstes Trinken zu provozieren, heißt es dazu in der Meldung des ZMD.

In der Begründung wird erläutert, dass aus einer Studie des Achmed-Schachbrett-Instituts hervorgeht, dass nahezu jeder Muslim in einer angegeben hat beim Arbeiten so in Gedanken vertieft gewesen zu sein, dass er den Ramadan vergessen habe und beiläufig etwas getrunken oder gegessen habe.

Noktara - Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor Glas Wasser auf Schreibtisch - Gefahrenquelle im Ramadan

Der Vorsitzende des Zentralrats Aiman Mazyek bittet weiterhin in einem Tweet darum, die Warnung ernstzunehmen und der Empfehlung nachzukommen bloß keine offenen Getränke oder Speisen wie zum Beispiel Obststücke oder Süßes in unmittelbarer Reichweite stehen zu lassen, da das Fasten im Ramadan nicht fahrlässig zunichte gemacht werden sollte. Schließlich gehe es dabei um eine Säule des Islams, so Mazyek.

Da Verschwendung im Islam jedoch auch unerwünscht ist, rät der ZMD dazu solche Gefahrenquellen abzudecken und für später aufzubewahren, damit diese nach dem Sonnenuntergang konsumiert werden können. Der offizielle Noktara-Shop mit satirischen Shirts und mehr!

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Ramadan machen: 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten

„Machst du Ramadan?“ ist eine selten dämliche Frage, da man sprachlich keine Monat machen kann. Darum hier 7 Alternativen zu „Ramadan machen“.

Noktara - Ramadan machen- 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten

„Machst du Ramadan?“ fragen einen Nichtmuslime und machen sich dabei zum Horst, denn wie um Gotteswillen soll man einen Monat machen? Es käme ja auch keiner auf die absurde Idee jemanden zu fragen, ob er Dezember oder Januar macht. Höchstens zum dummen August kann man sich mit so einer Frage machen. Neben dieser völlig unsinnigen Formulierung, schwingt dabei auch (gewollt oder ungewollt) eine abwertende, herabsetzende und verunglimpfende Konnotation mit. Damit du wenigstens nicht mehr absichtlich in dieses respektlose Fettnäpfchen trittst, bietet wir dir 7 deutliche bessere Formulierungen an, die nicht so selten dämlich wie „Ramadan machen“ klingen. Los geht’s!

1. Fastest du im Ramadan?

Diese Formulierung liegt auf der Hand! Denn gemeint ist ja in der Regel, ob man fastet. Man mag es kaum glauben, aber fromme Muslime fasten hin- und wieder sogar außerhalb von Ramadan. Beispielsweise am Tag vor dem Opferfest oder auch anderen Tagen. Also ganz freiwillig versteht sich. Im Ramadan ist das Fasten allerdings verpflichtend, sofern man kein krankes/schwangeres/stillendes Kind auf Reisen ist, das gerade seine Tage hat und hohen Alters ist.

2. Hältst du den Ramadan ein?

Technisch gesehen zwar auch nicht ganz richtig, da man ja vielmehr die Regeln im Ramadan und nicht den Monat an sich einhält, aber zumindest ist man mit diesem Wording in der richtigen Richtung unterwegs.

3. Praktizierst du das Fasten im Ramadan?

Wer so fragt, demonstriert, dass er verstanden hat, dass der Islam eine praxisorientierte Religion ist. Manche sprechen auch häufig von praktizierenden Muslimen, da es auch viele theoretische Muslime gibt, die zwar die Glaubenspraxis des Fastens anerkennen, aber aus persönlichen Gründen (Faulheit, Ignoranz oder Attest) nicht der Praxis nachkommen.

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4. Feierst du Ramadan?

Sofern man damit den Anfang von Ramadan meint, ist diese Frage im Vorfeld absolut korrekt, denn der Beginn von Ramadan ist ein Anlass zu dem sich Muslime gratulieren. Am Ende von Ramadan wird zwar auch gefeiert, aber dabei feiert man nicht das Ende von Ramadan, sondern vielmehr, dass man Ramadan und den Segen darin erleben durfte.

5. Nimmst du an Ramadan teil?

Im weitesten Sinne, kann man das Fasten auch als Teilnehmen am Ramadan beschreiben, wobei diese Fragestellung sogar besonders sensibel ist, da der Ramadan somit nicht nur auf das Fasten reduziert wird. Insbesondere, wer selber nicht fasten kann, wird damit nicht so hingestellt, als würde er nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten am Ramadan teilnehmen.

6. Achtest du auf Ramadan?

Gerade im Umgang mit Kultur-Muslimen, die möglicherweise Ansichten vertreten, die nicht zwingend dem orthodoxen Glaubensverständnis des muslimischen Mainstreams entsprechen, könnte diese Art der Frage empfehlenswert sein, da jeder nach seiner liberalen Überzeugung darauf antworten kann, wie es auch Christen mit ihrer Fastenzeit handhaben.

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7. Machst du Ramadan?

Häh? Diese Formulierung wollten wir doch eigentlich vermeiden, oder? Schon, aber die Frage kann durchaus legitim, wenn man im Sinne der Arbeitsteilung in einer islamischen Kalender-Fabrik tätig ist und seinen Arbeitskollegen fragen will, ob er sich um die Ramadan-Kalenderblätter kümmert. Ganz besonders, wenn man einen Kalender für das Jahr 2030 produziert, da Ramadan sogar zweimal darin vorkommt!

Wie siehst du das? Sind unsere Alternativen besser als „Ramadan machen“?

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Eilmeldung: EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus

Aus Rücksicht auf Muslime erfolgt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erst nach Ramadan. Dadurch können Fastende eine Stunde früher essen.

Noktara - Eilmeldung- EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus

Bereits länger gab es Bemühungen die Zeitumstellung endgültig abzuschaffen. Nun wird dieser Wunsch zumindest vorübergehend war. So hat die Europäische Union auf Drängen von mehreren Islamverbänden beschlossen, die Zeitumstellung bis nach dem Ramadan auszusetzen, um den muslimischen Gläubigen entgegenzukommen.

Zeitumstellung erschwert Ramadan

Während des Fastenmonats müssen Muslime auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang verzichten, was derzeit etwa von 4:30 Uhr morgens bis 18:45 Uhr andauert. Da die Uhren allerdings am Sonntag um eine Stunde vorgestellt werden sollten, um die Sommerzeit einzuleiten, würde dies dazu führen, dass Muslime eine Stunde länger fasten müssten und ihr Fasten erst um 19:45 Uhr brechen dürften. Zwar können die Muslime dafür morgens auch eine Stunde länger essen und trinken, aber die zusätzliche Stunde am morgen wird meist im Schlaf verbracht. Durch die Aussetzung der Zeitumstellung möchte die EU Ramadan für Muslime erleichtern und ihrer Solidarität mit der muslimischen Gemeinschaft Ausdruck verleihen.

Sommerzeit erst nach der Fastenzeit

Die Entscheidung, die Zeitumstellung auszusetzen, wurde von der EU-Kommission getroffen und betrifft alle Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Sommerzeit erst am ersten Sonntag nach dem Fastenmonat, also am 14. April 2024 wieder eingeführt wird.

Die Aussetzung der Zeitumstellung hat in der Vergangenheit unabhängig von Ramadan bereits für Diskussionen gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass die Zeitumstellung insgesamt abgeschafft werden sollte, da sie angeblich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen hat. Andere befürworten die Sommerzeit als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Förderung von Freizeitaktivitäten in den Abendstunden.

Losgelöst von diesen Debatten ist die Entscheidung der EU, die Zeitumstellung für den Fastenmonat auszusetzen, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die religiösen Bedürfnisse der Muslime in Europa.

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