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Das ändert sich für Muslime durch die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)

Viele Muslime fragen sich, was die neue DSGVO für sie bedeutet!

Heute tritt die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) in Kraft. Bereits im Vorfeld wurde jeder Verbraucher dazu mit unzähligen E-Mails überschwemmt, aber was genau bedeutet das neue Gesetz eigentlich für Muslime und die elektronische Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten? Die wichtigsten Änderungen haben wir hier zusammengestellt. Los geht’s!

1. Moschee darf keine Daten mehr an Verfassungsschutz weiterleiten

Früher konnte die Moscheeverwaltung problemlos sämtliche Informationen ihrer Moscheebesucher ohne Weiteres an die staatlichen Behörden schicken und damit ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist wegen der neuen Datenschutzverordnung jedoch nur noch möglich, wenn die betroffenen Salafisten und Gefährder zuvor schriftlich dazu eingewilligt haben.

2. Bittgebete dürfen nur noch anonymisiert gesprochen werden

Wer andere in seine Bittgebete einbezieht, muss darauf achten keine Daten anzugeben, die Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen, was ja auch unnötig ist, da Allah, der Allerhabene ohnehin alles weiß. Stattdessen sind lautgesprochene Bittgebete so zu formulieren, dass eine möglichst große Gruppe abgedeckt wird. So ist es zum Beispiel nicht mehr gestattet in einer Dua für eine Besserung der unerträglichen Kochkunst der eigenen Ehefrau zu bitten, aber durchaus erlaubt allen Frauen der Welt die Erlangung vorzüglicher Kochfertigkeiten zu wünschen.

3. Online-Gebetskalender müssen verschlüsselt werden

Damit niemand auf die Idee kommt Bewegungsprofile von betenden Muslimen anzufertigen, müssen ab sofort alle Gebetskalender mindestens mit einem 16-Bit-Verfahren verschlüsselt werden. So soll es Muslimen nur noch mit einem sicheren Passwort ermöglicht werden, die Gebetszeiten online abzurufen.

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4. Zweitfrau darf nicht den Namen der Erstfrau erfahren

Wegen der neuen DSGVO ist es nicht mehr gestattet, die Namen der weiteren Ehepartner preiszugeben, sofern nicht explizit bei der Heirat im Ehevertrag festgehalten wurde, dass die Zweit, Dritt oder Viertfrau auch damit einverstanden ist.

5. Keine frei zugänglichen Listen mehr mit den Mitgliedsbeiträgen der Moschee

Das ist natürlich nur ein Scherz, denn ohne diese öffentlich ausgehängten Listen aus denen man die Namen aller eingetragener Vereinsmitglieder und ihre Zahlungsmoral ablesen kann, würde vermutlich kein einziger mehr seine Mitgliedsbeiträge pünktlich bezahlen und die Moscheen Pleite gehen.

6. Schriftliche Genehmigung für islamischen Gruß

Bevor man den islamischen Friedensgruß „Salam Aleikum!“ ausspricht, muss man sich in einem Double-Opt-In-Verfahren eine rechtssichere Einwilligung des Empfängers holen. Wer das missachtet, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Juristen empfehlen daher niemanden unaufgefordert zu grüßen!

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7. Cookies im Ramadan nur noch nach Sonnenuntergang

Quelle: giphy.com/thebossbaby

Cookies dürfen von muslimischen Nutzern im Ramadan nur noch nach Sonnenuntergang gespeichert werden. Außerdem muss der Nutzer darüber informiert werden, ob die Cookies Alkohol enthalten oder andere Haram-Substanzen enthalten.

8. Gar nichts, weil Muslime digital nicht aktiv sind!

Alles in allem ändert sich aber eigentlich nichts nennenswertes für Muslime, da sie im Grunde nur Verbraucher sind und selbst kaum Online-Projekte auf die Beine stellen und die meisten Änderungen nur Seitenbetreiber betrifft.

Apropos: Durch das Lesen dieses Beitrags erlaubst du Noktara alle deine Daten an den Verfassungsschutz weiterzuleiten oder zu Rekrutierungszwecken an den IS zu verkaufen. Vielen Dank dafür! Hier hast du ein Cookie als Entschädigung! 🍪

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1 Kommentar

  1. Charlie

    Freitag, 25. Mai 2018 at 19:09

    Ungerecht, dass die Verordnung für Muslime schon mit Sonnenuntergang und nicht erst um Mitternacht in Kraft getreten ist. Und: Mussten die Eurokraten sich dafür unbedingt einen Freitag im Ramadan aussuchen? (Ich brauche dringend eine gemeindeutsche Rechtschreibprüfung. Meine markiert „Ramadan“ immer als Fehler.)

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