Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung für die „Ehe für alle“ gab es am Sonntagmittag in einer liberalen Moschee ein absolutes Novum. So hat dort zum ersten Mal ein schwules Paar vor einem Imam in einer Moschee geheiratet. Die beiden jungen Männer: Murat und Jürgen waren bereits seit mehreren Jahren zusammen und spielten schon länger mit dem Gedanken endlich zu heiraten. Dabei wollten sie jedoch nicht nur standesamtlich getraut werden, sondern auch vor Gott den Bund fürs Leben eingehen.
Keine Homo-Ehe in der Kirche
Da Jürgen katholisch getauft wurde, kam jedoch eine kirchliche Trauung nicht in Frage. Auch hatte Murat als Muslim religiöse Einwände. So sagte er dazu:
„Mir ist meine Religion sehr wichtig. Ich würde mich nicht wohl fühlen meine Ehe in einer Kirche vor einem Kreuz einzugehen. Das fühlt sich nicht richtig an. Als Muslim würde ich daher gerne in einer Moschee heiraten.“
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Dieses Vorhaben war jedoch nicht ganz so einfach, da sich zunächst kein Imam finden konnte, der die beiden trauen wollte.
Homo-Ehe in liberaler Moschee
Letztlich fanden die beiden in Köln eine liberale Hinterhofmoschee mit einem Imam, der sich dazu bereit erklärte Jürgen und Murat zu trauen.
Der Imam stellte jedoch eine Bedingung. So argumentierte er damit, dass er die beiden nur trauen könne, wenn beide Männer Muslime seien. Auch müsse in dem Ehevertrag deutlich festgehalten werden, wer von beiden die Rolle der Frau übernimmt, damit auch die Rechte und Pflichten der Ehepartner entsprechend verteilt werden können und im Falle der Scheidung klar ist, wie das Vermögen zu verteilen sei und wer die Brautgabe zu leisten habe.
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Jürgen sagte dazu:
„Ich wurde als Kind zwar katholisch getauft, hatte aber bisher nichts mit Religion am Hut. Ich sehe jedoch, wie wichtig Murat sein Glauben ist und wenn so ein toller Mann an den Islam glaubt, dann habe ich keine Probleme damit ebenfalls daran zu glauben.“
Daraufhin beschloss Jürgen aus Liebe zu Murat den Islam als seine Religion anzunehmen und sprach vor dem Imam und weiteren Zeugen das islamische Glaubensbekenntnis.
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Noch am gleichen Tag ließen sich die beiden von dem Imam trauen und feierten ihre Eheschließung mit einer Flasche Prosecco und buchten ihre langersehnten Flitterwochen auf Lanzarote.
Es braucht uns nicht zu wundern, wenn die Muslime in Deutschland und anderen westlichen Ländern diskriminiert und von einer immer mehr islamfeindlichen Mehrheitsgesellschaft tyrannisiert werden. Das haben sie sich selbst zuzuschreiben, indem sie derartige Umtriebe „liberaler“ Muslime unter sich dulden. Die Verfolgung und Unterdrückung der Muslime allgemein kann man als Strafe Allahs dafür ansehen, daß sie unter sich, in ihrer Gemeinschaft, Extremisten der einen wie der anderen Seite dulden, die den Qurʾān und die Sunna nach Gutdünken interpretieren und die von den traditionellen Gelehrten auf der Grundlage dieser Quellen geschaffenen Regelungen mit Füßen treten und sich dabei für klüger als Allah selbst halten.
Wie kommt ein Imam überhaupt dazu, jemanden zu „trauen“? Im Islam gibt es weder einen Priester, der in seiner Eigenschaft als geweihte Person im Namen Gottes eine Ehe schließen könnte, noch einen Standesbeamten, der „kraft seines Amtes“ jemanden „für Mann und Frau erklären“ könnte. Im Islam ist die Eheschließung ein Vertrag der beiden Brautleute untereinander, vor Gott, und es sind grundsätzlich nur mindestens zwei Zeugen nötig, die diesen Vertragsschluß bezeugen können. In muslimischen Ländern ist es die Aufgabe von Schari´a-Gerichten, Eheschließungen zu beurkunden und zuvor das Fehlen von Hinderungsgründen festzustellen. Solange es in der BRD keine Schari´a-Gerichte gibt, wird die islamische Ehe vom Staat nicht anerkannt und nicht geschützt – außer sie ist in einem muslimischen Land nach dortigem islamischen Recht geschlossen worden.
Es ist der Unwissenheit der meisten Muslime zuzuschreiben, daß sie sich von einem Imam „trauen“ lassen, und der Skrupellosigkeit jener Imame, daß sie das machen und dafür möglicherweise ein Honorar nehmen.
Der Qurʾān definiert menschliche Paare als stets aus einem männlichen und einem weiblichen Teil bestehend: {… daß Er beide Teile des Paares, das Männliche und das Weibliche, er¬schafft} [53,45] und {… und dann daraus beide Teile des Paares gemacht, das Männliche und das Weibliche} [75,39]. Daraus läßt sich ableiten, daß es keine „Homoehe“ mit Paaren aus einem männlichen und einem weiteren männlichen Teil oder einem weiblichen und einem weiteren weiblichen Teil gibt. Ein Mann wird nicht dadurch zur Frau, indem er in einer solchen homosexuellen Beziehung die „Rolle“ der Frau übernimmt.
Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor offenem Glas Wasser
Foto von Aiman Mazyek / Christliches Medienmagazin pro / CC-BY-2.0
Berlin – Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat eine Mitteilung herausgegeben, in der fastende Muslime eindringlich davor gewarnt werden, im Ramadan ein offenes Glas Wasser auf ihren Schreibtischen stehen zu haben. Das versehentliche Trinken von Wasser im Ramadan würde das Fasten zwar nicht brechen, aber es sei auch in der Verantwortung eines jeden Muslims die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um kein unbewusstes Trinken zu provozieren, heißt es dazu in der Meldung des ZMD.
In der Begründung wird erläutert, dass aus einer Studie des Achmed-Schachbrett-Instituts hervorgeht, dass nahezu jeder Muslim in einer angegeben hat beim Arbeiten so in Gedanken vertieft gewesen zu sein, dass er den Ramadan vergessen habe und beiläufig etwas getrunken oder gegessen habe.
Der Vorsitzende des Zentralrats Aiman Mazyek bittet weiterhin in einem Tweet darum, die Warnung ernstzunehmen und der Empfehlung nachzukommen bloß keine offenen Getränke oder Speisen wie zum Beispiel Obststücke oder Süßes in unmittelbarer Reichweite stehen zu lassen, da das Fasten im Ramadan nicht fahrlässig zunichte gemacht werden sollte. Schließlich gehe es dabei um eine Säule des Islams, so Mazyek.
Da Verschwendung im Islam jedoch auch unerwünscht ist, rät der ZMD dazu solche Gefahrenquellen abzudecken und für später aufzubewahren, damit diese nach dem Sonnenuntergang konsumiert werden können.
Ramadan machen: 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten
„Machst du Ramadan?“ ist eine selten dämliche Frage, da man sprachlich keine Monat machen kann. Darum hier 7 Alternativen zu „Ramadan machen“.
„Machst du Ramadan?“ fragen einen Nichtmuslime und machen sich dabei zum Horst, denn wie um Gotteswillen soll man einen Monat machen? Es käme ja auch keiner auf die absurde Idee jemanden zu fragen, ob er Dezember oder Januar macht. Höchstens zum dummen August kann man sich mit so einer Frage machen. Neben dieser völlig unsinnigen Formulierung, schwingt dabei auch (gewollt oder ungewollt) eine abwertende, herabsetzende und verunglimpfende Konnotation mit. Damit du wenigstens nicht mehr absichtlich in dieses respektlose Fettnäpfchen trittst, bietet wir dir 7 deutliche bessere Formulierungen an, die nicht so selten dämlich wie „Ramadan machen“ klingen. Los geht’s!
1. Fastest du im Ramadan?
Diese Formulierung liegt auf der Hand! Denn gemeint ist ja in der Regel, ob man fastet. Man mag es kaum glauben, aber fromme Muslime fasten hin- und wieder sogar außerhalb von Ramadan. Beispielsweise am Tag vor dem Opferfest oder auch anderen Tagen. Also ganz freiwillig versteht sich. Im Ramadan ist das Fasten allerdings verpflichtend, sofern man kein krankes/schwangeres/stillendes Kind auf Reisen ist, das gerade seine Tage hat und hohen Alters ist.
2. Hältst du den Ramadan ein?
Technisch gesehen zwar auch nicht ganz richtig, da man ja vielmehr die Regeln im Ramadan und nicht den Monat an sich einhält, aber zumindest ist man mit diesem Wording in der richtigen Richtung unterwegs.
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3. Praktizierst du das Fasten im Ramadan?
Wer so fragt, demonstriert, dass er verstanden hat, dass der Islam eine praxisorientierte Religion ist. Manche sprechen auch häufig von praktizierenden Muslimen, da es auch viele theoretische Muslime gibt, die zwar die Glaubenspraxis des Fastens anerkennen, aber aus persönlichen Gründen (Faulheit, Ignoranz oder Attest) nicht der Praxis nachkommen.
4. Feierst du Ramadan?
Sofern man damit den Anfang von Ramadan meint, ist diese Frage im Vorfeld absolut korrekt, denn der Beginn von Ramadan ist ein Anlass zu dem sich Muslime gratulieren. Am Ende von Ramadan wird zwar auch gefeiert, aber dabei feiert man nicht das Ende von Ramadan, sondern vielmehr, dass man Ramadan und den Segen darin erleben durfte.
5. Nimmst du an Ramadan teil?
Im weitesten Sinne, kann man das Fasten auch als Teilnehmen am Ramadan beschreiben, wobei diese Fragestellung sogar besonders sensibel ist, da der Ramadan somit nicht nur auf das Fasten reduziert wird. Insbesondere, wer selber nicht fasten kann, wird damit nicht so hingestellt, als würde er nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten am Ramadan teilnehmen.
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6. Achtest du auf Ramadan?
Gerade im Umgang mit Kultur-Muslimen, die möglicherweise Ansichten vertreten, die nicht zwingend dem orthodoxen Glaubensverständnis des muslimischen Mainstreams entsprechen, könnte diese Art der Frage empfehlenswert sein, da jeder nach seiner liberalen Überzeugung darauf antworten kann, wie es auch Christen mit ihrer Fastenzeit handhaben.
7. Machst du Ramadan?
Häh? Diese Formulierung wollten wir doch eigentlich vermeiden, oder? Schon, aber die Frage kann durchaus legitim, wenn man im Sinne der Arbeitsteilung in einer islamischen Kalender-Fabrik tätig ist und seinen Arbeitskollegen fragen will, ob er sich um die Ramadan-Kalenderblätter kümmert. Ganz besonders, wenn man einen Kalender für das Jahr 2030 produziert, da Ramadan sogar zweimal darin vorkommt!
Wie siehst du das? Sind unsere Alternativen besser als „Ramadan machen“?
Eilmeldung: EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus
Aus Rücksicht auf Muslime erfolgt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erst nach Ramadan. Dadurch können Fastende eine Stunde früher essen.
Bereits länger gab es Bemühungen die Zeitumstellung endgültig abzuschaffen. Nun wird dieser Wunsch zumindest vorübergehend war. So hat die Europäische Union auf Drängen von mehreren Islamverbänden beschlossen, die Zeitumstellung bis nach dem Ramadan auszusetzen, um den muslimischen Gläubigen entgegenzukommen.
Zeitumstellung erschwert Ramadan
Während des Fastenmonats müssen Muslime auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang verzichten, was derzeit etwa von 4:30 Uhr morgens bis 18:45 Uhr andauert. Da die Uhren allerdings am Sonntag um eine Stunde vorgestellt werden sollten, um die Sommerzeit einzuleiten, würde dies dazu führen, dass Muslime eine Stunde länger fasten müssten und ihr Fasten erst um 19:45 Uhr brechen dürften. Zwar können die Muslime dafür morgens auch eine Stunde länger essen und trinken, aber die zusätzliche Stunde am morgen wird meist im Schlaf verbracht. Durch die Aussetzung der Zeitumstellung möchte die EU Ramadan für Muslime erleichtern und ihrer Solidarität mit der muslimischen Gemeinschaft Ausdruck verleihen.
Sommerzeit erst nach der Fastenzeit
Die Entscheidung, die Zeitumstellung auszusetzen, wurde von der EU-Kommission getroffen und betrifft alle Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Sommerzeit erst am ersten Sonntag nach dem Fastenmonat, also am 23. April 2023 wieder eingeführt wird.
Die Aussetzung der Zeitumstellung hat in der Vergangenheit unabhängig von Ramadan bereits für Diskussionen gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass die Zeitumstellung insgesamt abgeschafft werden sollte, da sie angeblich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen hat. Andere befürworten die Sommerzeit als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Förderung von Freizeitaktivitäten in den Abendstunden.
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Losgelöst von diesen Debatten ist die Entscheidung der EU, die Zeitumstellung für den Fastenmonat auszusetzen, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die religiösen Bedürfnisse der Muslime in Europa.
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karakal
Sonntag, 16. Juli 2017 at 17:56
Es braucht uns nicht zu wundern, wenn die Muslime in Deutschland und anderen westlichen Ländern diskriminiert und von einer immer mehr islamfeindlichen Mehrheitsgesellschaft tyrannisiert werden. Das haben sie sich selbst zuzuschreiben, indem sie derartige Umtriebe „liberaler“ Muslime unter sich dulden. Die Verfolgung und Unterdrückung der Muslime allgemein kann man als Strafe Allahs dafür ansehen, daß sie unter sich, in ihrer Gemeinschaft, Extremisten der einen wie der anderen Seite dulden, die den Qurʾān und die Sunna nach Gutdünken interpretieren und die von den traditionellen Gelehrten auf der Grundlage dieser Quellen geschaffenen Regelungen mit Füßen treten und sich dabei für klüger als Allah selbst halten.
Wie kommt ein Imam überhaupt dazu, jemanden zu „trauen“? Im Islam gibt es weder einen Priester, der in seiner Eigenschaft als geweihte Person im Namen Gottes eine Ehe schließen könnte, noch einen Standesbeamten, der „kraft seines Amtes“ jemanden „für Mann und Frau erklären“ könnte. Im Islam ist die Eheschließung ein Vertrag der beiden Brautleute untereinander, vor Gott, und es sind grundsätzlich nur mindestens zwei Zeugen nötig, die diesen Vertragsschluß bezeugen können. In muslimischen Ländern ist es die Aufgabe von Schari´a-Gerichten, Eheschließungen zu beurkunden und zuvor das Fehlen von Hinderungsgründen festzustellen. Solange es in der BRD keine Schari´a-Gerichte gibt, wird die islamische Ehe vom Staat nicht anerkannt und nicht geschützt – außer sie ist in einem muslimischen Land nach dortigem islamischen Recht geschlossen worden.
Es ist der Unwissenheit der meisten Muslime zuzuschreiben, daß sie sich von einem Imam „trauen“ lassen, und der Skrupellosigkeit jener Imame, daß sie das machen und dafür möglicherweise ein Honorar nehmen.
Der Qurʾān definiert menschliche Paare als stets aus einem männlichen und einem weiblichen Teil bestehend: {… daß Er beide Teile des Paares, das Männliche und das Weibliche, er¬schafft} [53,45] und {… und dann daraus beide Teile des Paares gemacht, das Männliche und das Weibliche} [75,39]. Daraus läßt sich ableiten, daß es keine „Homoehe“ mit Paaren aus einem männlichen und einem weiteren männlichen Teil oder einem weiblichen und einem weiteren weiblichen Teil gibt. Ein Mann wird nicht dadurch zur Frau, indem er in einer solchen homosexuellen Beziehung die „Rolle“ der Frau übernimmt.