Um muslimische Schüler bereits in der Jugend auf das harte Erwachsenenleben vorzubereiten, gilt es ihnen schon der in der Schulzeit klare Grenze aufzuzeigen und in aller Deutlichkeit provozierendes Verhalten in der Schule einzuschränken.
Diese Liste zeigt Dir 11 Dinge, die muslimischen Schülern aus gutem Grund verboten werden.
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1. Die Abschlussfahrt mit der Pilgerfahrt zu kombinieren
Es mag verlockend und praktisch klingen, aber es ist nicht gestattet anstelle der klassischen Reiseziele: Barcelona, Madrid, Paris und Rom die Abschlussfahrt einfach nach Mekka in Saudi Arabien zu verlegen. Dies ist nämlich für den Zusammenhalt der Klasse problematisch, da die nichtmuslimischen Schüler leider nicht einreisen dürfen. Entweder alle oder keiner!
2. Ein Schülerpraktikum in einem afghanischen Ausbildungslager
Grundsätzlich ist es zwar erlaubt auch in Familienbetrieben ein Praktikum zu absolvieren, aber gerade wenn es um Praktika im Ausland geht, ist es für die betreuenden Lehrkräfte etwas schwierig einen ordentlichen Ablauf zu kontrollieren. Daher ist es nicht gestattet bei Onkel Osama als Praktikant tätig zu werden.
3. Sich im Unterricht melden
Da jegliches Heben des Zeigefingers als Solidaritätsbekundung mit dem sogenannten IS verstanden werden kann, ist es ab sofort für muslimische Schüler untersagt sich im Unterricht zu melden. Kritiker merkten zwar an, dass sich dies negativ auf die schulische Leistung der Betroffenen auswirken könne, aber sicher ist sicher!
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4. Ein Schaf auf dem Pausenhof schlachten
Pausenhöfe bietet zwar reichlich Platz, sind aber aus hygienetechnischen Gründen nicht dafür geeignet als Schlachthof genutzt zu werden. Das viele Blut wäre ausserdem eine Gefahrenquelle auf der andere Mitschüler und Lehrer ausrutschen könnten. Eine dortige Schächtung wäre daher auch ein versicherungstechnisches Problem.
5. Im Chemieunterricht Sprengsätze bauen
Zwar begrüßen Chemielehrer jedes praktische Interesse am Lehrstoff, aber aufgrund der möglichen juristischen Folgen wird der Bau von Sprengsätzen jeglicher Art nicht geduldet. Unabhängig davon rät die Schule auch im Privatbereich davon ab Terroranschläge zu verüben. Dies sei nicht förderlich für die weitere Schulkarriere.
6. Schweineschnitzel in der Schulkantine boykottieren
Die Speisekarte in der Schulkantine ist von allen zu akzeptieren! Der Schulleitung steht es daher frei im Zweifelsfalle Schüler und Schülerinnen entgegen ihrer etwaigen moralischen oder religiösen Einstellung oder möglicher Allergien per Zwangsernährung mit beliebigen Speisen vollzustopfen.
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7. Das Auslassen des Händeschüttelns
Wer seinem Lehrer bzw. seiner Lehrerin nicht die Hand zur Begrüßung geben möchte, samt herzlicher Umarmung und anschließendem Zungenkuss, der muss an deutschen Schulen ab sofort damit rechnen von der Schule geworfen zu werfen. Grundsätzlich müssen Schüler und Schülerinnen jeglichen körperlichen Kontakt durch Lehrkräfte hinnehmen.
8. Freitags eine Predigt in der Aula halten
Um Hasspredigten zu vermeiden wird die Aula ab sofort freitags ganztägig geschlossen. Die Schule sei kein Platz für radikales Gedankengut!
9. Koranlesen in der Schule
Jedes Buch, dass auf dem Schulgelände gelesen wird, muss vorher von der Schulleitung genehmigt werden. Auf dem Index steht natürlich der Koran, aber nicht die Bibel.
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10. Scharia über die Schulordnung stellen
Auch wenn kaum jemandem wirklich bekannt ist, was die Scharia eigentlich ist, so dürfe sie jedenfalls nicht über die Schulordnung gestellt werden. So steht es jedenfalls jetzt bundesweit in jeder Schulordnung.
11. Provozierende Gebete
Ein absolutes No-Go ist es natürlich, wenn Muslime sich in ihren Pause oder in Freistunden an einen ruhigen Ort der Schule begeben, um dort ihre provozierenden Gebete zu verrichten. Dieser Anblick sei nämlich für nicht-muslimische Mitschüler und Lehrer kaum zu ertragen und sie fühlen sich dadurch zwangsmissioniert. Eine echte Frechheit! Auch sei dies respektlos gegenüber Flüchtlingen, die ja in der Vergangenheit weder vor Bomben oder Terroristen geflohen sind, sondern vor friedlichen Gebeten!
Sind diese Verbote gerechtfertigt? Hinterlass einen Kommentar!
Eilmeldung: EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus
Aus Rücksicht auf Muslime erfolgt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erst nach Ramadan. Dadurch können Fastende eine Stunde früher essen.
Bereits länger gab es Bemühungen die Zeitumstellung endgültig abzuschaffen. Nun wird dieser Wunsch zumindest vorübergehend war. So hat die Europäische Union auf Drängen von mehreren Islamverbänden beschlossen, die Zeitumstellung bis nach dem Ramadan auszusetzen, um den muslimischen Gläubigen entgegenzukommen.
Zeitumstellung erschwert Ramadan
Während des Fastenmonats müssen Muslime auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang verzichten, was derzeit etwa von 4:30 Uhr morgens bis 18:45 Uhr andauert. Da die Uhren allerdings am Sonntag um eine Stunde vorgestellt werden sollten, um die Sommerzeit einzuleiten, würde dies dazu führen, dass Muslime eine Stunde länger fasten müssten und ihr Fasten erst um 19:45 Uhr brechen dürften. Zwar können die Muslime dafür morgens auch eine Stunde länger essen und trinken, aber die zusätzliche Stunde am morgen wird meist im Schlaf verbracht. Durch die Aussetzung der Zeitumstellung möchte die EU Ramadan für Muslime erleichtern und ihrer Solidarität mit der muslimischen Gemeinschaft Ausdruck verleihen.
Sommerzeit erst nach der Fastenzeit
Die Entscheidung, die Zeitumstellung auszusetzen, wurde von der EU-Kommission getroffen und betrifft alle Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Sommerzeit erst am ersten Sonntag nach dem Fastenmonat, also am 23. April 2023 wieder eingeführt wird.
Die Aussetzung der Zeitumstellung hat in der Vergangenheit unabhängig von Ramadan bereits für Diskussionen gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass die Zeitumstellung insgesamt abgeschafft werden sollte, da sie angeblich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen hat. Andere befürworten die Sommerzeit als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Förderung von Freizeitaktivitäten in den Abendstunden.
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Losgelöst von diesen Debatten ist die Entscheidung der EU, die Zeitumstellung für den Fastenmonat auszusetzen, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die religiösen Bedürfnisse der Muslime in Europa.
Innerhalb von Ramadan ist es für Muslime unabhängig von Geschlecht oder Alter verpflichtend eine Almosenabgabe an Bedürftige und Arme zu entrichten, damit diese am Fest am Ende des Fastenmonats nicht hunger müssen. Auch soll durch diese Abgabe, die auch als Fitre oder Zakat al Fitr bekannt ist, etwaige Mängel am Fasten ausgeglichen werden, aber das ist ein anderes Thema. Die Fitre ist dabei in erster Linie in Form von ortsüblichen Lebensmitteln zu leisten. Beispielsweise als Reis, Datteln oder Gerste. Die Menge wird dabei in der Einheit Sāʿ bemessen, was ein altarabisches Volumenmaß ist, das traditionsgemäß dem Fassungsvermögen von zwei aneinandergehaltenen Handflächen entspricht.
Fitre war bisher 4 Sāʿ, nun bedarf es 2 Hände mehr
Seit dem 2. Jahr nach der Auswanderung des Propheten Muhammad (ﷺ) von Mekka nach Medina wurde bei der Bemessung der Fitre stets mit 4 Sāʿ gerechnet, doch angesichts der Inflation und der steigenden Lebensmittelpreise hat der internationale Gelehrtenraten die Anzahl der Hände um zwei erhöht.
Der Vorsitzende des Gelehrtenrats teilte dazu in einer Fatwa mit, dass man sich dadurch erhofft Bedürftigen besser durch diese wirtschaftliche schwierigen Zeiten zu helfen. In der Fatwa wurde außerdem angemerkt, dass eine solche verpflichtende Erhöhung nicht nötig wäre, wenn die Muslime weltweit freiwillig mehr Spenden würden.
In Folge der Steigerung des Volumens der Fitre steigt auch der monetäre Gegenwert. So werden bei manchen Hilfsorganisation für die Zakāt al-fitr teils sogar bis zu 13 Euro pro Person fällig. Diese Preissteigerung setzt somit den Trend fort, der sich zuvor auch schon im Pandemie-bedingten Anstieg der Zakat von 2,5 auf 3,5% zeigte.
Um sicherzustellen, dass er auch in die korrekte Richtung betet, nutzte ein Pilger einen Qibla-Finder unmittelbar vor der Kaaba.
Muslime weltweit beten Richtung Mekka. Um genau zu sein befindet sich die Qibla in Richtung des zentralen Heiligtums des Islam. Ein quaderförmiges Gebäude, das sich im Innenhof der großen al-Harām-Moschee befindet und vom ersten Menschen und Propheten Adam erbaut worden sein soll und nach dessen Zerstörung von Abraham und seinem Sohn erneut errichtet wurde. In welcher Himmelsrichtung sich die Kaaba vom jeweiligen Standort aus befindet, lässt sich mit einem Kompass ermitteln. Manche Muslime nutzen daher einen Reisegebetsteppich mit einem eingebauten Kompass.
Heutzutage kann man dafür aber auch einfach auf sein Smartphone zurückgreifen, da darin ein Kompass integriert ist. In Kombination mit der GPS-Location des Nutzers lässt sich spielend einfach die Qibla finden. Man muss nicht mal mehr zwingend wissen in welcher Richtung die Kaaba liegt. Stattdessen kann man am Handy einfach im Browser eine Webseite aufrufen, die automatische Standortbestimmung erlauben und die Kamera-Funktion nutzen, um mittels eines Augmented Reality-Overlays in die exakte Richtung der Kaaba zu blicken.
Qibla-Finder muss sein, denn sicher ist sicher!
Denn bereits eine Abweichung von wenigen Grad kann auf lange Sicht einen fatalen Winkel zur Folge haben, bei dem das Gebet komplett an der Kaaba vorbeirauscht! Damit ihm das bloß nicht passiert, hat es sich ein Pilger selbst in Mekka unmittelbar vor der Kaaba nicht nehmen lassen, sein Handy zu zücken und auf Nummer sicher zu gehen, obwohl er dafür schiefe Blicke von den Anwesenden erntete.
„Ich wollte einfach keinen Fehler machen und habe mir gedacht, ich überprüfe besser die Qibla, bevor ich meine Gebete in der verkehrten Richtung verrichte. Hätte ja schließlich auch durchaus sein können, dass alle hier in die falsche Richtung beten.“, sagte der skeptische Gläubige.
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Zu seiner Beruhigung deckte sich jedoch die Angabe im Qibla-Finder mit der Position der Kaaba, die nur wenige Meter von ihm entfernt war. Alhamdulillah.
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