Lifestyle
Muslimischer Arbeitnehmer wartet Mondsichtung für Urlaubsantrag ab
Weil es bis zum Ende offen bleibt, ob Ramadan 29 oder 30 Tage haben wird, wartet dieser Angestellte mit seinem Urlaubsantrag bis zum Schluss.
Da es bis zum Ende des Fastenmonats offen bleibt, ob Ramadan 29 oder 30 Tage haben wird, wartet dieser muslimische Angestellte mit seinem Urlaubsantrag bis zur Mondsichtung. Zwar könnte er auch sich auch einfach auf einen berechneten Mondkalender stützten, aber er ist der Ansicht, dass man zwingend die Mondsichtung abwarten muss, um wirklich zu wissen ob der Mondzyklus abgeschlossen ist oder nicht.
Daher meldet er sich erst am Abend des 28. Fastentags per E-Mail bei seinem Vorgesetzten, um einen Tag für die Feierlichkeiten freizunehmen.
„Als ich meinen Chef im Vorfeld um einen Urlaubstag bitten wollte, fragte er mich, wann denn Ramadan zu Ende sei. Das konnte ich ihm jedoch nicht beantworten. Außerdem wollte ich keinen Urlaubstag vergeuden. Also hab ich ihm gesagt, dass ich mich inschallah zeitnah mit einem konkreten Urlaubsantrag melde, sobald der Mond gesichtet wurde.“, erläuterte der muslimische Angestellte.
Ob sein Urlaubsantrag noch rechtzeitig genehmigt wird, bleibt nun abzuwarten.