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Deutschland schafft Grundrechte für Muslime ab

Für Muslime gelten die Grundrechte nur noch teilweise.

Der deutsche Bundestag hat mehrheitlich und parteiübergreifend beschlossen das bestehende Grundgesetz zu reformieren und Muslime fortan von dessen Wirkungsbereich auszuschließen. So trägt die Verfassung nun den amtlichen Namen „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausgenommen Muslime“ und gilt ausschließlich für Nichtmuslime.

Modifizierte Grundrechte für Muslime

Weiterhin soll ein zweiter etwas dünnerer und angepasster Gesetzestext extra für Muslime ausgearbeitet werden, der mit weniger Grundrechten auskommt. So sollen darin beispielsweise die lästigen Paragraphen über die Religions- und Glaubensfreiheit komplett gestrichen werden, damit der Staat die Glaubenspraxis der Muslime willkürlich einschränken kann ohne dabei gegen die Verfassung zu verstoßen.

Aber auch einzelne Formulierungen sollen darin angepasst werden. So heißt es darin unter anderem in Artikel 6 Absatz 2 über das Recht der Erziehung: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern, außer die Eltern wollen die Kinder islamisch erziehen. Dann natürlich nicht!“ oder auch in Artikel 2 Absatz 1 über den Gleichbehandlungsgrundsatz heißt es: „Alle Muslime sind durch das Gesetz zu benachteiligen.“ oder in Artikel 12 Absatz 1 über die Berufsfreiheit: „Alle Frauen mit Kopftuch haben das Recht die Toilette frei zu wählen, die sie putzen wollen.“

Asylrecht vollständig gestrichen

Auch fällt im neuen „Grundgesetz für Muslime“ das Grundrecht auf Asyl komplett weg. So sollen in Deutschland nur noch nichtmuslimische Flüchtlinge aufgenommen werden und alle bereits eingereisten muslimischen Flüchtlinge nach Syrien abgeschoben werden.

Wie findest du dieses 2-Klassen-System bei den Grundrechten? Ist das so in Ordnung oder sollten für alle Menschen die gleichen Grundrechte gelten? Sag uns deine Meinung und hinterlass einen Kommentar!

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