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Diese Teile vom Schwein sind für Muslime haram

Halal oder haram? Wir haben uns die Teile vom Schwein genauer angeschaut.

Es ist allgemein bekannt, dass der Verzehr von Schweinefleisch für Muslime haram ist. Der Beleg dafür findet sich im Koran. Aber gilt dieses Verbot auch für alle Bestandteile? Wir sind dieser Frage nachgegangen und haben daher einen muslimischen Halal-Metzger gefragt, welche Teile vom Schwein genau nach den islamischen Speisevorschriften für Muslime haram sind. Er hat uns die verbotenen Teile des Schweins gezeigt und näher erläutert.

Schweinefleischkunde für Muslime:

Zunächst sollte man als Muslim wissen, dass der Kopf des Schweins haram ist. Darum platzieren oftmals auch Islamhasser Schweineköpfe vor Moscheen. Schweinsohren hingegen sind nur haram, wenn sie tierischen Ursprungs sind, so der Metzger. Sollten die Schweineohren aus Blätterteig bestehen, sind sie hingegen meist halal. Die Zunge des Schweins ist nicht nur haram, sondern auch noch eklig. Genauso wie der Rüssel des Schweins und die Schweinsaugen.

Der Schweinenacken ist haram, denn der ist ja direkt mit dem sündigen Schweinskopf verbunden. Dazu kommt noch das „Nacken“ viel zu sehr wie „Kanacken“ klingt und daher diskriminierend ist. Solche Beleidigungen sind für Muslime ebenfalls verboten.

Die Schulter des Schweins stützt wiederum den Schweinekopf und ist somit haram, denn nach islamischem Verständnis hat sich derjenige, der andere bei einer Sünde unterstützt, ebenso einer Sünde schuldig gemacht. Der Rückenspeck und der Bauchspeck sind weiterhin genauso haram wie der Schinken aus der Vorderkeule und der Hinterkeule des Schweins. Beim Schweinefilet und den Schweinekoteletts sind sich die islamischen Gelehrten ebenfalls einig, dass beide haram sind.

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Weitere verbotene Teile vom Schwein

Die Schweinefüße laufen die ganze Zeit durch den unreinen Dreck und sind ebenfalls haram. Das Ringelschwänzchen wird nicht mal von Nichtmuslimen gegessen und ist daher selbstverständlich haram. Ebenso ist es für Muslime untersagt die Schweineinnereien wie zum Beispiel das Schweineherz oder die Schweinsleber zu verspeisen. Auch das Schweineblut ist haram, wobei wohlgemerkt jegliches Blut für Muslime haram ist.

Kurzum sagte uns der Halal-Metzger, dass ausnahmslos alle Teile vom Schwein für Muslime haram sind und damit diese detaillierte Aufzählung absolut unnötig ist.

Ausnahmeerlaubnis für Schweinefleisch

Muslime sind von diesem Schweinefleischverbot jedoch ausgenommen, wenn ein Muslim zu verhungern droht und sonst nichts anderes zur Verfügung hat. In so einer Notsituation darf der verhungernde selbstverständlich soweit nötig seinen Hunger auch mit Schweinefleisch decken. Wir empfehlen dazu Bratkartoffeln und etwas Rosmarin.

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