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Mordaufruf auf Wahlplakaten rechtens, weil Sachsen nicht lesen können
Zwickau – Die rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ ließ in mehreren deutschen Städten Wahlplakate aufhängen, auf denen der Mordaufruf „HÄNGT DIE GRÜNEN!“ zu lesen ist. Während diese Plakate vielerorts wegen Aufrufen zu Straftaten und wegen Volksverhetzung runtergenommen werden mussten und teils sogar von Polizisten entfernt wurden, hat das Chemnitzer Verwaltungsgericht einem Eilantrag der rechtsextremen Partei recht gegeben und dabei damit argumentiert, dass dies überhaupt kein Mordaufruf sein könne, da die allermeisten Sachsen zu dumm zum Lesen seien.
Es ist kein Mordaufruf, wenn es keiner lesen kann.
Daher darf „Der III. Weg“ auch weiterhin seine Plakate aufhängen. Allerdings nur an Orten bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass ernsthaft intelligentes Leben vorhanden ist, was nach manchen Ansichten wohl auf weite Teile Ostdeutschland zutrifft.
Charlie
Dienstag, 14. September 2021 at 18:04
ELIMINIERT RECHTE
auf Todesdrohungen