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Imam nutzt Kontaktverfolgung, um über ungültiges Gebet zu informieren

Um sein Gewissen zu entlasten, missbrauchte ein Imam die Daten der Corona-Kontaktverfolgung und informierte alle Moscheebesucher.

Noktara - Imam nutzt Kontaktverfolgung, um über ungültiges Gebet zu informieren

Der Imam einer Kölner Moschee betete beim heutigen Freitagsgebet seiner Gemeinde vor. Im Nachgang stellte er jedoch fest, dass er zuvor völlig vergessen hatte die rituelle Waschung vorzunehmen. Sein Gebet war somit leider ungültig. Da nach Ansicht der hanafitischen Rechtsschule Makel am Gebet des Vorbeters auch dem Gebet der Gläubigen dahinter anhaften, beschloss der Imam alle Teilnehmer des Freitagsgebets über diesen Fehler zu informieren und leitete eine Kontaktverfolgung ein.

Dafür zog er die Telefonnummern der Moscheebesucher heran, die im Rahmen der pandemiebedingten Kontaktdatenerfassung beim Einlass des Gotteshauses festgehalten wurden.

„Da über 200 Besucher auf der Liste standen, habe ich fast einen halben Tag gebraucht, um alle abzutelefonieren. Einige beschwerten sich zwar, dass ich ihre Telefonnummern dafür aus der Liste genommen hatte und verwiesen auf die DSGVO, aber ich konnte es einfach nicht mit meinem Gewissen vereinbaren die Betroffenen nicht zu informieren, da ich eines ihrer Pflichtgebete ungültig gemacht habe und mir dies am Jüngsten Tag zum Verhängnis werden könnte. Alhamdulillah waren die meisten aber verständnisvoll, bedankten sich für meine Ehrlichkeit, verziehen mir meinen Fehler und meinten zu mir, dass Allah barmherzig ist.“, so der Imam.

Anschließend vollzog er die Gebetswaschung und holte das ungültige Gebet nach, wie er es auch seinen Gemeindemitgliedern im Telefongespräch empfahl.

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