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Globuli dürfen nur noch mit Warnhinweisen verkauft werden
„Homöopathie wirkt nicht über den Placebo-Effekt hinaus.“
Die Streichung von homöopathischen Präparaten als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen sei ein guter Anfang, aber gehe noch nicht weit genug, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach kurz bevor er einen neuen Gesetzesentwurf vorstellte, der Vertreiber von homöopathischen Mitteln fortan dazu verpflichten soll deutliche Warnhinweise auf ihren Produkten anzubringen. Anderenfalls drohe den Herstellern und Verkäufern nämlich hohe Geldbußen.
Im Gesetzestext der reformierten Arzneimittelverordnung heißt es, dass Präparate deren Wirkung wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, auch mit einem entsprechendem Hinweis zu kennzeichnen sind. Neben der Aufmachung in schwarzer fetter Helvetica-Schrift auf weißem Grund mit einem schwarzen fetten Rahmen, die mindestes 30 % der Außenfläche abdecken muss, sind im Anhang des Gesetzestext auch Formulierungen vorgegeben, die dafür verwendet werden dürfen.
So zum Beispiel die Sätze: „Homöopathie wirkt nicht über den Placebo-Effekt hinaus.“ oder „Globuli enthalten keinerlei Wirkstoff.“ oder auch „Sie könnten ebenso Tictacs oder Jelly Beans einnehmen.“
Zwar muss der Gesetzestext noch vom Bundestag und dem Bundesrat beschlossen werden, aber dies gelte als sehr wahrscheinlich, so Lauterbach der sich durch diese Form der Aufklärung einen Rückgang der Nachfrage erhofft, wie sie bei Zigaretten seit Einführung von § 17 der Tabakerzeugnisverordnung eingetreten ist.