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EuGH: Jüdischer Lehrer darf nicht mit Kippa unterrichten

Unterrichten mit Kippa? Das Gericht sagt nein!

Religion ist eigentlich Privatsache, aber wie sieht es aus, wenn jemand auf der Arbeit in Ausübung seines Jobs offen ein religiöses Symbol trägt? Beispielsweise eine Kippa? Darf ein Arbeitgeber das Tragen dieser Kopfbedeckung untersagen? Laut dem Europäischem Gerichtshof ist ein solches Verbot durchaus rechtmäßig. Anlass für dieses Urteil war der Fall eines jüdischen Lehrers auf einer Gesamtschule in Sachsen.

Verbot der Kippa zulässig und verhältnismäßig

Der Geschichts- und Powi-Lehrer Shlomo Goldberg klagte, weil ihm die Schulleitung das Tragen der Kippa untersagte. Der Direktor der Schule begründete dieses Vorgehen damit, dass sie zuvor erfolgreich 2 muslimischen Lehrerinnen das Unterrichten mit Kopftuch unter Berufung auf das Neutralitätsgebot verbieten konnten und sie aus rechtlichen Gründen zumindest den Anschein einer Gleichbehandlung wahren müssten.

Auf Anfrage sagte der Rektor dazu:

„Ich persönlich habe zwar nichts gegen Juden und das Tragen der Kippa, aber ich möchte nicht gegenüber muslimischen Lehrerinnen ungerecht erscheinen. Von daher muss ich die Kippa konsequenterweise ebenfalls verbieten. Nicht dass sich noch eine muslimische Lehrkraft auf diesen Einzelfall stützt und vor Gericht durchsetzt, dass sie mit Kopftuch unterrichten darf. Ausserdem beeinflusst so eine Kippa auf dem Kopf des Lehrers die Schüler und Schülerinnen. Ganz besonders bei der Aufarbeitung der deutschen Geschichte. Nicht das sich die Kinder noch für den Nationalsozialismus und die Vergangenheit der Deutschen schämen, denn früher war ja nicht alles schlecht!“

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Gleiches Unrecht für alle

Juristen bestätigen die Auffassung der Schulleitung und argumentieren damit, dass es rechtlich nicht diskriminierend sei, wenn zumindest in der Formulierung der Paragraphen der Schein gewahrt wird, dass alle gleichermaßen von einem Gesetz betroffen seien, auch wenn faktisch nur eine bestimmte Gruppe benachteiligt wird. Kritiker sehen in dem vermeintlichen Neutralitätsgebot jedoch eine viel zu schwammige Formulierung, da ja alles mögliche als politisches oder religiöses Symbol gedeutet werden könne, wie ein Fall in der Vergangenheit bewies, bei dem einem bekennenden Neo-Nazi das Tragen einer Glatze am Arbeitsplatz verboten wurde und gerichtlich dazu gezwungen wurde eine Perücke aufzusetzen.

Wie siehst du das? Ist das Kippaverbot nur konsequent oder absolut diskriminierend? Sag uns deine Meinung und hinterlass einen Kommentar!

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