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EuGH: Neo-Nazi muss am Arbeitsplatz Perücke tragen

Auf dem Hinterkopf der Neo-Nazi Glatze prangt ein Hakenkreuz.

Wie bereits zuvor berichtet, dürfen Arbeitgeber nach dem neusten Urteil des europäischen Gerichtshofs ihre Angestellten jederzeit kündigen, wenn diese ihre politische oder religiöse Anschauung am Arbeitsplatz offen zur Schau stellen.

Zwar ging es in dem vorliegenden Fall um zwei muslimische Frauen, die wegen ihrem Kopftuch gefeuert wurden, jedoch ist das Verbot in seiner Formulierung nicht explizit auf den Islam gerichtet. Jegliches erkennbare politische oder religiöse Statement kann demnach ein Grund zur Abmahnung und Kündigung sein.

Chef droht Neo-Nazi mit Rauswurf

So geschehen in Dresden, wo dem bekennenden Nazi Markus K. durch seinen Chef Josef M. das Tragen einer Glatze untersagt wurde. So sei die Glatze ein politisches Symbol für die Neo-Nazi-Bewegung.

Der Arbeitgeber Josef M. sagte dazu:

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„Was er in seiner Freizeit auf dem Kopf trägt, geht mich zwar nix an, aber hier auf der Arbeit hat das Nichts zu suchen. Wir haben auch schon öfters Kundenbeschwerden wegen seiner Nazi-Glatze bekommen. Besonders wegen dem auffälligen Hakenkreuz-Tattoo auf seinem Hinterkopf.“

Nun muss Markus K. vor Arbeitsantritt stets eine Perücke aufsetzen, um mit seinen Ansichten niemanden zu belästigen.

Markus K. wiederum sagte dazu:

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„Wo bleibt denn meine persönliche Freiheit, wenn ich nicht mal darüber bestimmen kann, was ich auf dem Kopf trage??? Sowas hätte es unter unserem Führer nicht gegeben! Selbst meinen kleinen quadratischen Schnauzbart muss ich mir nun regelmäßig abrasieren, um nicht entlassen zu werden! Vielleicht sollte ich mir einen RECHTS-Anwalt suchen und gegen diesen Volksverräter klagen!“

EuGH-Urteil sorgt für Arbeitslosigkeit

Da quasi jedes beliebige Kleidungsstück, jede Kopfbedeckung, jede Frisur, jeder Bart, jedes Tattoo oder jedes Abzeichen eine religiöse oder politische Bedeutung haben kann, sorgt das Urteil des europäischen Gerichtshofs nun für erhebliche Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt. So sei dies nun ein Freischein, um jeden unliebsamen Arbeitnehmer aus heiterem Himmel zu kündigen.

Wie siehst Du das? Ist das Urteil gerecht? Oder sollte jeder bestimmen dürfen, was er auf dem Kopf trägt?

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1 Kommentar

  1. Kai Degen

    Mittwoch, 15. März 2017 at 00:29

    Wie sagte Serdar schon so schön: „Für mache wird es eine Kopftuchpflicht geben.“ Die könnte man doch hier schön anwenden 😉

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