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Fälschlicherweise von Wahl ausgeschlossene Muslima bekommt als Entschuldigung doppeltes Stimmrecht

Eine Muslima durfte wegen ihrem Kopftuch nicht an demokratischen Wahlen teilnehmen. Dafür bekommt sie nächstes mal ein doppeltes Stimmrecht.

Noktara - Fälschlicherweise von Wahl ausgeschlossene Muslima bekommt als Entschuldigung doppeltes Stimmrecht für die nächste Wahl

Bergheim – Im nordrhein-westfälischen Kreis Rhein-Erft kam es zu einem Vorfall bei dem Wahlhelfer einer muslimischen Frau den Zutritt zur Wahlkabine verweigerten, weil sie ihr Kopftuch nicht abnehmen wollte. Völlig irritiert verlies die Frau das Wahllokal und nahm telefonisch Kontakt mit der Stadtverwaltung auf, um sich zu beschweren. Dort entschuldigte man sich für das Fehlverhalten der Wahlhelfer, welches scheinbar keinen direkt rassistischen oder islamophoben Hintergrund hatte, sondern auf einem bloßen Missverständnis beruhte. Die Wahlhelfer gingen nämlich irrtümlich davon aus, dass eine Identitätsfeststellung mit einem Kopftuch in Kombination mit der verpflichtenden FFP2– oder einer OP-Maske nicht zulässig sei, was aber nur bei einer Burka oder einem Niqab der Fall wäre. Die Stadtverwaltung wies daraufhin die Wahlhelfer an selbstverständlich auch Frauen mit Kopftuch wählen zu lassen.

Doppeltes Stimmrecht für die Bundestagswahl 2025

Da allerdings die Diskussion mit den Wahlhelfern und das Telefonat mit der Stadtverwaltung und die anschließende Zurechtweisung der Wahlhelfer so viel Zeit in Anspruch nahm und die muslimische Wahlberechtigte danach anderweitig verabredet war, hatte sie keine Gelegenheit mehr um rechtzeitig vor 18 Uhr erneut das Wahllokal aufzusuchen, rief die betroffene Muslima erneut bei der Stadtverwaltung an, die wiederum mit dem Bundeswahlleiter sprach, um eine Lösung zu finden. Letztlich einigte man sich dann darauf der muslimischen Wahlberechtigten bei der nächsten Bundestagswahl 2025 oder im Falle von Neuwahlen als Entschuldigung ein doppeltes Wahlrecht einzuräumen. Ein entsprechender Wahlzettel soll dafür vorbereitet werden, so der Bundeswahlleiter. Die muslimische Frau wird daher bei den nächsten Wahlen als einzige Bürgerin Deutschlands zwei Erststimmen und zwei Zweitstimmen also ingesamt 4 Stimmen vergeben dürfen.

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