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Bundesregierung will Wahllokale nur für Geimpfte öffnen

Keine Impfung, kein Wahlrecht. Bei der Bundestagswahl 2021 sollen ausschließlich Geimpfte Wahllokale zur Stimmabgabe besuchen dürfen.

Noktara - Bundesregierung will Wahllokale nur für Geimpfte öffnen - Impfpass nicht vergessen

Der Präsident des statistischen Bundesamts Georg Thiel, der auch mit den Aufgaben des Bundeswahlleiters betraut ist, ließ mit Hinblick auf die im September bevorstehenden Bundestagswahlen und die steigenden Inzidenzwerte in einer Presseerklärung verlauten, dass man die Wahlen in diesem Jahr auch nutzen wird um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu steigern. Soll soll das Wahlrecht nämlich partiell daran geknüpft werden, ob sich die Bürger freiwillig impfen lassen oder nicht. Zwar gab es im Vorfeld verfassungsrechtliche Bedenken, da dies einem vermeintlichen Impfzwang gleichkäme, aber man habe sich frühzeitig von den Richtern in Karlsruhe beraten lassen, um eine rechtssichere Lösung zu finden und etwaige Verfassungsklagen vorzubeugen.

Wahlrecht gilt weiterhin für alle

So wird Ungeimpften nämlich keineswegs das verfassungsmäßige Wahlrecht abgesprochen, sondern lediglich im Rahmen des Hausrechts und der Coronaschutzverordnung der Zutritt zu Wahllokalen verwehrt. Ungeimpften steht es weiterhin frei anstelle des Besuchs des Wahllokals vorab per Briefwahl an den demokratischen Bundestagswahlen teilzunehmen. Entsprechende Hinweise und eine Erinnerung daran am Wahlsonntag einen Impfnachweis mitzubringen, sollen dabei mit den Wahlunterlagen mitgeschickt werden. Auch wurden die Parteien dazu aufgerufen in ihrer Wahlwerbung die Wahlberechtigten ebenfalls darauf aufmerksam zu machen, sich noch vor den Bundestagswahlen impfen zu lassen, um ihr Kreuzchen vor Ort setzen zu dürfen.

Wahllokale sollen außerdem als Impfzentren dienen

So soll am Sonntag, 26. September 2021 vor jedem Wahllokal ein mobiles Impfzentrum aufgestellt werden, damit sich Wähler nötigenfalls auch kurzfristig vor Ort impfen lassen können. Wähler, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollen dabei den Wirkstoff von Johnson & Johnson injiziert bekommen, da es in diesem Fall nur einer Impfdosis bedarf. Wem jedoch nur doch die Zweitimpfung fehlt, soll den Wirkstoff von BioNTech und Pfizer erhalten. Ansonsten werden in den Wahllokalen die üblichen Hygiene-Schutzmaßnahmen gelten. Sprich es ist genügend Sicherheitsabstand in den Warteschlangen und in den Wahlkabinen einzuhalten. Selbstverständlich gilt auch am Wahltag die Maskenpflicht. Auch sollen die Kugelschreiber aus hygienischen Gründen nur einmalig verwendet werden oder nach jedem Wahlvorgang gründlich desinfiziert werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte noch besser einen eigenen Kugelschreiber zum Wahlgang mitbringen.

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