Burkini-Urteil: Nur noch islamische Badebekleidung im Schwimmbad erlaubt
Koblenz – Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat soeben bekannt gegeben, dass das vorherige Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder verfassungswidrig war und daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Aus dem Burkini-Urteil geht weiterhin hervor, dass muslimische Badegäste und Asylbewerber als Schadensersatz innerhalb der nächsten 2 Jahre gratis in alle Schwimmbäder dürfen. Auch soll die Badeordnung als Geste der symbolischen Wiedergutmachung angepasst werden, damit sich fortan sämtliche Badegäste unabhängig ihrer Konfession islamkonform anziehen und nicht zu viel nackte Haut zeigen.
Burkini-Urteil untersagt Bikinis
Insbesondere Frauen wird aus Rücksicht auf die religiösen Gefühle der Muslime die exzessive Zurschaustellung ihrer Reize untersagt. Stattdessen müssen weibliche Badegäste einen Ganzkörper-Badeanzug samt Badekappe tragen. Um niemanden zu diskriminieren, können sich badewillige Gäste gegen eine geringe Gebühr auch vor Ort günstig einen Burkini mieten.
Auch Männer müssen sich islamkonform anziehen
Die neue Badeordnung betrifft aber nicht nur das weibliche Geschlecht. So soll die Badebekleidung der Männer ebenfalls nicht zu stramm sitzen und alles vom Bauchnabel bis zu den Knien bedecken.
Geschlechtertrennung im Schwimmbad soll kommen
Auch hat die Leitung des städtischen Schwimmbads Besserung gelobt und angekündigt, dass die Bahnen demnächst nach Geschlechtern getrennt werden, damit es im Wasser nicht zu einer ungewollten Vermischung der Geschlechter kommt.
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Meiner Meinung nach sollten für Kinder, Pubertierende, Gefährder und Volksvertreter ebenfalls eigene Öffnungszeiten angesetzt werden. Außerdem sind die Schwimmbäder dahingehend zu entlasten, dass für diese Gruppen die Anwesenheitspflicht von teurem und schwer zu findendem Aufsichtspersonal entfällt.
Charlie
Freitag, 14. Juni 2019 at 15:51
Meiner Meinung nach sollten für Kinder, Pubertierende, Gefährder und Volksvertreter ebenfalls eigene Öffnungszeiten angesetzt werden. Außerdem sind die Schwimmbäder dahingehend zu entlasten, dass für diese Gruppen die Anwesenheitspflicht von teurem und schwer zu findendem Aufsichtspersonal entfällt.