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Blutspendenpflicht: Lebensrettende Transfusion nur noch für Blutspender

Wegen der Blutspendenknappheit verhängt das Gesundheitsministerium eine Blutspendenpflicht. Wer kein Blut spendet, bekommt auch keins.

Noktara - Blutspendenpflicht- Transfusion ab sofort nur noch für Blutspender

Weil es derzeit viel zu wenig Blutspenden gibt und die Bestände knapp sind, hat das Gesundheitsministerium Alarmstufe Blutrot verhängt, die besagt, dass nur noch Patienten eine Bluttransfusion erhalten sollen, die zuvor mindestens einmal in ihrem Leben 500ml Blut gespendet haben. Zwar ist dies keine direkte Blutspendenpflicht, da kein Bußgeld und auch keine Gefängnisstrafe für die Verweigerung angeordnet werden, aber wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss damit rechnen im Notfall keine lebensrettende Bluttransfusion zu erhalten.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Blutspendenpflicht

Wer beispielsweise noch nicht volljährig ist oder zu einer Gruppe gehört, die aus medizinischen Gründen vom Blutspenden ausgeschlossen ist, wie zum Beispiel Schwangere oder Stillende soll dennoch Spenderblut erhalten dürfen. Wer schon Blut gespendet hat, soll vom jeweiligen Blutspendedienst einen Nachweis dafür erhalten, der ähnlich wie ein Impfnachweis auch elektronisch vorgezeigt werden können.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sagte dazu:

„Zum einen möchten wir mit dieser Maßnahmen einen positiven Anreiz schaffen, um selber Blut zu spenden. Zum anderen wollen wir so auch gewährleisten, dass die begrenzten Blutkonserven nicht für Menschen verschwendet werden, die keine Menschenleben retten wollen. Wir rufen daher jeden dazu auf, der dazu in der Lage ist, solidarisch zu handeln und Blut zu spenden.“

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Die neue Regelung soll bereits ab dem 1. des nächsten Monats in Kraft treten und die entsprechenden Vorbereitungen für die Ausstellung der Blutspendennachweise werden derzeit umgesetzt.

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