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2G-Regel: Moschee führt ganz bestimmt strenge Zugangskontrollen durch

Dank der Einführung der 2G-Regel können Muslime endlich wieder ohne Maske und Schulter an Schulter beten. Dafür müssen sie nur geimpft sein.

Noktara - 2G-Regel- Moschee führt ganz bestimmt strenge Zugangskontrollen durch

Am Anfang der Pandemie mussten sämtliche Moscheen ihre Tore schließen, was vielen Gemeinden insbesondere im Ramadan nicht leicht fiel und vor finanzielle Herausforderungen stellten. Nach und nach konnten dann die ersten Moscheen wieder öffnen, mussten jedoch ihre rituellen Abläufe anpassen, um den strengen Auflagen der Hygieneverordnungen gerecht zu werden. FFP2-Masken oder OP-Masken mussten getragen werden. Jeder Moscheebesucher musste seine einen Gebetsteppich mitbringen und selbstverständlich mussten auch Abstandsregeln peinlich eingehalten werden. Auch die Kontaktdaten der Besucher mussten erfasst werden, was insbesondere zu Freitagsgebeten ein erheblich organisatorischer Aufwand war. Nun gibt es jedoch die Erleichterung der 2G-Regeln.

So funktioniert die 2G-Regel in der Moschee:

Dafür meldet die Moschee einfach beim Gesundheitsamt an, dass sie fortan die 2G-Regel anwenden wollen, was so viel bedeutet, dass endlich wieder ohne Maske und Schulter and Schulter gebetet werden darf. Allerdings müssen weiterhin die Kontaktdaten erfasst werden und es muss beim Einlass geprüft werden, ob die Moscheebesucher geimpft bzw. genesen sind. Ungeimpfte hingegen müsste der Einlass verweigert werden.

Ein Vorstandsmitglied einer Moschee teilte uns dazu unter vorgehaltener Hand mit:

„Die meisten unserer Moscheebesucher sind alhamdulillah geimpft, aber eben nicht alle. Die Ungeimpften werden wir aber natürlich nicht wegschicken, denn die Tore einer Moschee sind immer für alle gleichermaßen offen. Und wenn jemand schwört, dass er geimpft ist, obwohl er keinen Nachweis dafür hat, werden wir ihm das auch glauben und ihn nicht wegschicken, sofern das Ordnungsamt nicht gerade auf dem Moscheeparkplatz steht.“

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Offiziell hingegen werde man aber so tun, als würde man die behördlichen Verordnungen stets exakt befolgen.

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