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Testpflicht für Reiserückkehrer: Wer durchfällt, muss wieder gehen
Ab dem 1. August gilt die allgemeine Testpflicht. Wer nach Deutschland einreist, muss sich testen lassen. Wer durchfällt, muss abreisen.
Die Testpflicht ist beschlossen. Ab dem 1. August müssen sich Reiserückkehrer, egal ob sie per Flugzeug, Auto, Zug, Schiff oder Zug einreisen, testen lassen. Wer diesen Test nicht besteht, muss das Land wieder verlassen und darf erst nach 14 Tagen für einen weiteren Prüfungsversuch antreten. Wer dreimalig durchfällt, verliert dauerhaft seine deutsche Staatsangehörigkeit oder seinen Aufenthaltstitel. Ausgenommen davon sind vollständig Geimpfte und Genesene. Kommen die Reiserückkehrer jedoch aus einem Risikogebiet, muss der Test trotz vollständiger Impfung oder Genesung abgelegt werden.
Testpflicht soll Covidioten draußen halten
Der Test ist dabei interdisziplinär aufgebaut und enthält Fragen zu Grundlagen der Virologie, der Medizin, der Statistik und Aufgaben zur Exponentialrechnung. Wer nicht im Stande oder willens ist diese wissenschaftlichen Fragen korrekt zu beantworten, muss wieder gehen.
Das Gesetz sieht dabei vor, dass der Test bereits von Reiserückkehrern ab 12 Jahren abgelegt werden muss. Begründet wird dies damit, dass gerade jüngere Menschen wegen der Pandemie etwas Prüfungsstress gebrauchen könnten, um das Gefühl von Präsenzunterricht nicht zu vergessen, so das Bundesgesundheitsministerium in Absprache mit den Bildungsministerium.
Darüberhinaus soll diese Maßnahme helfen, um Corona-Leugner loszuwerden.
Charlie
Freitag, 30. Juli 2021 at 17:47
Ich hab mich in Virologie durchfallen lassen, indem ich geschrieben habe, dass Viren sich gleichgeschlechtlich vermehren. Da muss mein Boss wohl noch etwas auf mich warten.
Greetings from sunny Spain.