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Maskenpflicht im Flugzeug nur noch bei Start und Landung

Während das Licht bei Start, Landung oder auch bei Turbulenzen aufleuchtet, gilt im Flugzeug eine Maskenpflicht für Passagiere.

Noktara - Maskenpflicht im Flugzeug nur noch bei Start und Landung

Nach wie vor gilt für Passagiere im Flugverkehr eine Maskenpflicht. Da aus den neusten Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts allerdings hervorgeht, dass COVID 19-Erreger ab einer Flughöhe von ca. 16.000 Fuß – was knapp 5 Kilometern entspricht – wegen des erhöhten Luftdrucks nicht überlebensfähig sind, hat die internationale Flugsicherheitsbehörde die bisherige Maskenpflicht inzwischen gelockert und so müssen Fluggäste nur noch während dem Start, der Landung und bei etwaigen Turbulenzen einen Mundnasenschutz tragen, worauf auch in den Sicherheitsansagen der Stewardessen und auf der dazugehörigen Leuchtanzeige neben der Gurtpflicht hingewiesen wird.

Wenn das Licht aufleuchtet, gilt die Maskenpflicht im Flugzeug

Sollte es nämlich im Rahmen von Turbulenzen zu einem Sinkflug oder gar zu einem Absturz kommen, würde die Maschine dabei so niedrig fliegen, dass die Passagiere einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus ausgesetzt werden. Daher sind Passagiere dazu verpflichtet stets eine Maske mitzuführen und diese wieder aufzusetzen, wenn das Licht leuchtet oder sie vom Bordpersonal dazu aufgefordert werden. Während der restlichen Reisedauer auf der regulären Flughöhe hingegen, ist das Tragen einer Maske nur noch empfohlen und damit freiwillig.

Zuvor war es nur gestattet die Maske abzunehmen, um etwas zu essen oder zu trinken.

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