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Kopftuchmädchen: Sarrazin verklagt Weidel wegen Urheberrechtsverletzung

Kopftuchmädchen ™ ist ein eingetragenes Markenzeichen.

Nach der parlamentarischen Rüge beim Auftakt der Generalaussprache im Bundestag muss sich Alice Weidel von der AfD nun auch noch mit Urheberrechtsvorwürfen rumschlagen und es droht ihr eine teure Strafzahlung. So hat Thilo Sarrazin rechtliche Schritte gegen die AfD-Politikerin eingeleitet, weil sie ohne seine Genehmigung wiederholt die Bezeichnung „Kopftuchmädchen“ verwendete. Diesen rechtspopulistischen Kampfbegriff hatte sich Sarrazin bereits 2010 bei Erscheinen seines islamophoben Bestsellers „Deutschland regt sich auf – Wie wir unser Land spalten“ markenrechtlich gesichert und auch schon davor in einem Interview geprägt.

Teurer Rechtsstreit um Kopftuchmädchen

Ein Rechtsgutachten von Sarrazins Anwalt ergab im Vorfeld, dass durch die unlizenzierte Nutzung des Begriffes Kopftuchmädchen™ ein Schaden in Höhe von 88.000 Euro entstanden sei. Diese Summe stünde daher rechtmäßig Thilo Sarrazin zu.

Sarrazin sagte dazu:

„Ich bedaure es sehr, dass es überhaupt soweit kommen musste, aber ich kann ja nicht tatenlos zusehen, wie Frau Weidel mein geistiges Eigentum missbraucht und so tut als hätte sie sich den Begriff ausgedacht. Sie hätte mich ja wenigstens mal in einer Nebenbemerkung als Urheber nennen können, wie es sich bei einem ordentlichen Zitat gehört.“

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Alice Weidel selbst verweigerte bisher jegliche Aussagen zum laufenden Prozess, aber Experten vermuten, dass sich die beiden Streitparteien womöglich aussergerichtlich einigen könnten, da sie recht viel gemeinsam haben.

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