Stuttgart – Der deutsche Rentner Herbert Niemeyer wollte sich eigentlich wie jeden Samstagvormittag beim örtlichen Supermarkt mit Lebensmitteln für die kommende Woche eindecken, als es zu einem dramatischen Vorfall kam. Als er sich mit seinem Einkaufswagen zur Kasse begab und seine Waren wie gewohnt auf das Fließband legen wollte, musste er voller Entsetzen feststellen, dass ein ausländisch aussehender Mann bereits vor ihm in der Schlange stand und seine Einkäufe auf dem Förderband ausgebreitet hatte, aber keinen Warentrenner hinter seinem Einkauf aufgestellt hat.
Waren auflegen oder nicht?
Völlig perplex wusste Herbert Niemeyer zunächst nicht, ob er nun seine Waren auflegen sollte oder besser darauf warten sollte, bis der junge Mann vor ihm doch noch einen Warentrenner aufstellt. Da dieser jedoch offenbar in seinem Handy vertieft war und die Warentrenner zu weit vorne lagen, um sich selbst zu bedienen, entschloss sich Herbert Niemayer den Kunden vor ihm darauf aufmerksam zu machen. Er räusperte sich zunächst unbemerkt und tippte daraufhin seinem Vordermann mit seinem Spazierstock auf die Schulter und sagte leicht angespannt:
„Junger Mann. Hier bei uns in Deutschland legt man gefälligst einen Warentrenner hinter seinen Einkauf!“.
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Etwas verdutzt schüttelte der Vordermann seinen Kopf, weigerte sich partout einen Kundenseparator aufzulegen und schenkte dem sichtlich nervösen deutschen Rentner keine weitere Beachtung mehr, während die Kassiererin einen Kunden nach dem anderen abfertigte und dabei dem notorischen Trennstab-Verweigerer immer näher kam. Herbert Niemayer legte daher widerwillig seinen Waren mit zittriger Hand auf das Band und fragte sich innerlich wie die Rechtslage in solchen Fällen aussieht. Muss er nun etwa die Einkäufe seines Vordermanns mitbezahlen oder ist der Kunde vor ihm dazu verpflichtet seine Waren für ihn mitzubezahlen, weil er es ja schließlich auch versäumt hat einen Trennstab aufzulegen.
Die Polizei musste einschreiten
Diese juristische Unsicherheit beunruhigte Herbert Niemayer jedoch so sehr, dass er aus Panik sein Seniorenhandy aus seiner Jacke zog und die Polizei zur Hilfe rief. Nur wenige Minuten später wurde der Supermarkt von einem Sondereinsatzkommando umstellt und der Trennstab-Verweigerer festgenommen.
Auf die Frage, ob diese Reaktion nicht etwas überzogen sei, sagte der Einsatzleiter im Nachgang dazu:
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„Der ältere Herr hat genau richtig gehandelt und die Polizei gerufen. Solche Situationen sind nämlich nicht zu unterschätzen. So ein Warentrenner ist nämlich das Einzige, was uns Menschen von den Tieren unterscheidet. Wer sich nicht an diese einfachen Grundsätze und Werte halten kann oder will, der gehört auch nicht in unsere deutsche Gesellschaft.“
Wie siehst du das? Muss man immer einen Warentrenner hinlegen?
Genügt einer hinter dem eigenen Einkauf oder muss man auch dafür Sorge tragen, dass vor einem ebenfalls eine Kassentoblerone liegt? Sag uns deine Meinung und hinterlass einen Kommentar, aber leg bitte einen Trennstab hinter deinen Kommentar, damit er nicht mit dem Kommentar des nächsten Lesers vermischt wird.
Deutscher Konvertit reserviert besten Gebetsplatz mit Handtuch
Josef – der sich seit seiner Konvertierung zum Islam Yusuf nennt – besucht regelmäßig die örtliche Moschee, um seine täglichen Pflichtgebete zu verrichten. Meist kommt er dafür sogar noch vor der Arbeit zum Morgengebet in die Moschee und platziert ein Handtuch auf seinem Gebetsplatz. Zwar ist es nicht ungewöhnlich, das manche Moscheebesucher trotz des bereits vorhandenden Teppichs einen eigenen Gebetsteppich mitbringen, aber normalerweise ist es üblich seinen Gebetsteppich danach auch wieder wegzuräumen.
Yusuf jedoch, lässt sein Handtuch stets liegen, damit er auch zum Mittagsgebet oder späteren Gebeten und insbesondere zum Freitagsgebet auf einem der begehrtesten Plätze in der ersten Reihe beten kann, wo der Segen für gläubige Männer am größten ist.
„Als ich noch kein Muslim war, bin ich öfter mit Freunden nach Mallorca geflogen. Da haben wir das auch immer so mit den Liegen am Pool gemacht und uns mit Handtüchern am frühen Morgen die besten Plätze gesichert. Da habe ich mir gedacht, dass diese Methode sicherlich auch hier in der Moschee funktionieren könnte und alhamdulillah es klappt super. Die anderen Geschwister nehmen stets Rücksicht auf meine Reservierung und stellen sich einfach auf einen der anderen Gebetsplätze.“
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Wie siehst du das? Ist es fair sich einen Stammplatz in der Moschee zu reservieren oder sollte man sein Handtuch einfach wegräumen?
Sag uns deine Meinung und hinterlasse einen Kommentar!
Pornhub kündigt an über Ramadan alle Videos auszublenden
Schluss mit dem Schweinkram! Zumindest vorübergehend. Die bekannte Schmuddelseite Pornhub hat angekündigt aus Rücksicht auf Muslime im heiligen Fastenmonat Ramadan sämtliche pornographischen Videos offline zu nehmen. Stattdessen soll es im Ramadan auf Pornhub ausschließlich Inhalte zu sehen geben, die mit den islamischen Werten übereinstimmen.
Hier ein Screenshot davon wie Pornhub im Ramadanmodus inschallah aussehen wird:
Zugegeben bleibt nicht viel übrig.
Kapitulation vor dem Islam oder Marketing-Move?
Wer nun aber glaubt, dass die Betreiber von Pornhub damit gegenüber dem Islam eingeknickt sind, ist auf dem Holzweg. So gehen Experten davon aus, dass dies lediglich eine ausgeklügelte Marketingmaßnahme ist und dafür nach Ramadan weltweit mit explodierenden Aufrufzahlen und Premium-Abos zu rechnen ist.
Dies legen zumindest Statistiken nahe, aus denen hervorgeht, dass der Konsum von pornographischen Inhalten wie zum Fifty Shades of Pray aus muslimischen Ländern nach einem ersten Abfallen am Anfang von Ramadan spätestens nach Ramadan extrem in die Höhe schießen.
Muslim schließt aus religiösen Gründen Versicherung bei FRIDAY ab
Salim K. aus Dortmund ist ein frommer Muslim, der in allen Lebenslagen und auch darüber hinaus voll und ganz auf Allah vertraut. Am liebsten würde er daher gänzlich auf menschengemachte Versicherungen verzichten, die wie ein Nazar-Auge oder die Hand Fatimas einen vermeintlichen Schutz vor zukünftigen Schäden suggerieren, obwohl nur Allah dazu im Stande ist.
Da in Deutschland jedoch eine gesetzliche KFZ-Haftpflicht besteht und er sich gemäß der Scharia als Muslim in einem nicht-muslimischen Land an die geltenden Gesetze halten muss, beschloss Salim K. auf Anraten seines Imams wohl oder übel eine KFZ-Versicherung abzuschließen.
Darum ging er zur FRIDAY-Versicherung
Bei der Wahl der Versicherung wollte er jedoch das geringste Übel wählen und entschied sich nach einem Vergleich auf Haramcheck24 für die FRIDAY-Versicherung.
Zwar unterscheidet sich FRIDAY abgesehen von der kilometergenauen Erfassung und dem dadurch im Durchschnitt niedrigeren Beitragsniveau inhaltlich nicht sonderlich von anderen Versicherungen, aber zumindest konnte Salim etwas Gutes im Namen der Versicherung finden.
„Für uns Muslime ist jeder Freitag ein besonderer Tag. Nicht grundlos ist Freitag der heiligste Tag der Woche. So findet jeden Freitag ein besonderes Gemeinschaftsgebet statt. Auch wurde Adam an einem Freitag erschaffen. Das Fasten wurde Muslimen ebenfalls an einem Freitag auferlegt. Der Gesandte Allahs (ﷺ) vollzig die Hidschra an einem Freitag und der Sieg über Mekka wurde an einem Freitag errungen. Der Jüngste Tag wird übrigens auch an einem Freitag stattfinden. Es ist daher nur logisch, dass ich bei der Wahl meiner KFZ-Haftpflichtversicherung zu FRIDAY gehe.“, erläutert Salim.
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Inschallah wird er seine Versicherung aber niemals brauchen und stets unfallfrei fahren. Dafür betet er jeden Tag.
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