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Vermummungsverbot für Nazis auf Demos aufgehoben

Bisher galt in Deutschland gemäß § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot auf Demos, das auch von den meisten Bundesländern so umgesetzt wird. Maskiert man sich dennoch auf einer Demo, droht einem üblicherweise eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Sinn von diesem Verbot ist es die Verfolgung von begangenen Straftaten zu erleichtern.

Die Polizei macht nämlich auf Demos Fotos oder auch Videos von Personen, von denen offenbar eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Wenn die potentiellen Straftäter aber vermummt sind und Skimasken, Kapuzen oder Masken tragen, wird die Identifizierung damit erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht.

Dazu kommt noch der psychologische Effekt, dass maskierte Menschenmengen besonders einschüchternd wirken und ein Purge-Feeling aufkommen lassen.

Das Vermummungsverbot gilt jedoch nicht mehr für Nazis

Wie sich bei einer Nazidemo der NPD in Hannover gezeigt hat, wird dieses Verbot aber nicht geahndet, wenn es sich bei den Tätern um Nazis handelt.

Ausnahme für Rechte ist rechtens

Möglich wird diese Ausnahme durch eine unglückliche Formulierung im Gesetzestext. So heißt es dazu im Niedersächsischen Versammlungsgesetz gemäß § 9 Absatz 3, dass die zuständige Behörde die Betroffenen von dem Vermummungsverbot befreien kann, wenn dadurch die öffentliche RECHTSsicherheit oder RECHTSordnung nicht unmittelbar gefährdet wird. Diese Passage wird von den Polizeikräften in Hannover nun so ausgelegt, dass man die Neonazis von der NPD von dem Vermummungsverbot verschonen sollte, das sie ja RECHTS sind.

Antifaschisten müssen erkennbar sein!

Da im Gesetzestext hingen kein Wort von Ausnahmen bei der „Sicherheit von Linken“ oder einer Gefährdung der „Linksordnung“ steht, werden auch zukünftig Kinder und Frauen gnadenlos niedergeknüppelt, wenn sie für den Klimaschutz oder gegen den Kapitalismus demonstrieren und dabei einen Schal oder eine Bommelmütze tragen.

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