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AfD klagt gegen Verfassungsschutz, weil Deutschland ja gar keine Verfassung hat

Die AfD klagt gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und argumentiert damit, dass Deutschland gar keine gültige Verfassung hat.

Noktara - AfD klagt gegen Verfassungsschutz, weil Deutschland ja gar keine Verfassung hat

Laut Medienberichten will das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD in den kommenden Wochen zum Verdachtsfall erklären, um danach rechtsextremistische Bestrebungen innerhalb des rechten Flügels der Partei nachrichtendienstlich zu überwachen und gegebenenfalls auch die ganze AfD verbieten zu lassen. Doch nun hat die AfD beim Verwaltungsgericht Köln, wo der Verfassungsschutz seinen Sitz hat, wegen eines vermeintlichen Formfehlers per Eilantrag Klage erhoben. So heißt es in der Klageschrift der AfD, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nicht beobachten dürfe, da die BRD GmbH ja gar keine gültige Verfassung habe.

Ohne Verfassung, kein Verfassungsschutz! Logisch oder?

Ferner wird in dem juristischen Schreiben der AfD ausgeführt, dass Deutschland gar nicht souverän sei und seit dem zweiten Weltkrieg immer noch unter feindlicher Besatzung der Alliierten stünde. Mangels eines Friedensvertrags habe Deutschland daher immer noch keine rechtmäßige Verfassung, sondern allenfalls ein „Grundgesetz“, das nicht als Rechtsgrundlage für eine etwaige Beobachtung durch einen illegitimen Verfassungsschutz ausreiche.

Dieses Urteil könnte alles ändern!

Nun bleibt abzuwarten wie das Verwaltungsgericht in Köln entscheidet. Sollte die AfD bei dieser Klage das Recht zugesprochen bekommen, könnte dies weitreichende Folgen für den gesamten deutschen Rechtsstaat haben, da alle Gesetze und Verordnungen schlagartig ungültig würden, was angesichts der bevorstehenden Wahlen interessant werden dürfte. Sollte die AfD diesen Rechtsstreit hingegen verlieren, dürfte ein Verbot der AfD nur eine Frage der Zeit sein.

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1 Kommentar

  1. der desorientierte Arier

    Samstag, 23. Januar 2021 at 12:15

    Moooooooment, die Firma Deutsch hat nicht nicht nicht nochmal nicht nicht nur eine Verfassungs, sonder auch gar keine Parteien. Das hat doch die rechtsterroristische Vereinigung der staatszersetzenden, antidemokratischen und verfassungswidrigen Verdachtsfall NSAfD längst herausgefunden, darum ist es auch keine Partei, sondern ein Nazihaufen. Somit ist die Klage gar keine Klage. Jawoll….. Hicks….. Volk

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