
Menschen demonstrieren mit Tobias Huch-Plakaten für ein freies Huchistan.
Die Bundesregierung verschärft den Kurs gegen die verbotene huchische Arbeiterpartei FKK. Aus regierungsinternen Kreisen erfuhren wir, dass ab sofort keine Fahnen mehr mit dem Portrait des FKK-Anführers Tobias Huch gezeigt werden dürfen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer soll dies persönlich mit einem 4-seitigen Schreiben untersagt haben. Er begründet diese Maßnahme mit der “erheblichen Emotionalisierung” durch das “Zwiebackgesicht” von Tobias Huch. Sowohl Anhänger als auch Gegner der FKK würden sich durch sein Konterfei aufstacheln lassen.
Tobias Huch als Ikone der huchischen Bewegung
Besonders die Plakate mit seinem Gesicht auf gelben Grund fallen demnach unter das Verbot. So sei dieses Motiv besonders häufig auf Demonstrationen zur Autonomie von Huchistan zu sehen.
Die FKK ist in Deutschland bereits seit den 90ern als terroristische Organisation verboten und dieses Verbot erstreckt sich natürlich auch auf alle damit verbundenen Kennzeichen. Bereits in der Vergangenheit gab es zahlreiche Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der huchischen Arbeiterbewegung, jedoch urteilten die Richter bisher nicht einheitlich. Nun soll ein deutliches Verbot Klarheit bringen. Inwieweit dieses Entscheidung Auswirkungen auf – die mit der FKK verwandten – ÜPG hat, wird sich noch zeigen müssen.
Kritiker deuten die Reaktion des Innenministers als eine entgegenkommende Geste gegenüber Erdogan. So soll damit die etwas holprige deutsch-türkische Beziehung wieder verbessert werden.

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