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Terlik: Hausschuhe fallen ab sofort unter das Waffengesetz

Noktara - Terlik - Hausschuhe fallen ab sofort unter das Waffengesetz

Frankfurt – Nachdem ein türkischer Junge von seiner Mutter für seinen fehlenden Gehorsam mit einem „Terlik“ totgeschlagen wurde, hat die Bundesregierung beschlossen Hausschuhe fortan als Waffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nr. 2 des Waffengesetzes einzustufen.

Tödlicher Terlik-Terror

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Bei der Begründung wurde mit der Rechtsauffassung argumentiert, dass ein Hausschuh insbesondere in den Händen von türkischen Müttern ein besonders hohes Gefahrenpotential birgt, das einen vermeintlich harmlosen Hausschuh tödlicher macht als ein automatisches Sturmgewehr.

Auch sei so ein Hausschuh ähnlich wie ein Butterfly-Messer oder ein Totschläger durch seinen schnellen und flexiblen Einsatz nicht zu unterschätzen. So hätten Mütter die Waffe stets griffbereit am Fuß und könnten damit sowohl überraschend im Nahkampf mit gemeingefährlichen Terlik-Combos als auch auf Distanz mit einem gezielten Wurf erhebliche Verletzungen herbeiführen.

Als Folge der Neuregelung muss man fortan beim Erwerb von Hausschuhen stets einen gültigen Waffenschein vorlegen und ab Schuhgröße 45 sogar einen speziellen Eignungstest ablegen. Den Schuh erhält man dann nach einer zweiwöchigen Wartezeit, in der ggf. Backgroundchecks durchgeführt werden.

Bei der Reform des Waffengesetzes geht es auch um eine Signalwirkung, so der Bundespressesprecher. Man wollen sich zwar nicht von staatlicher Seite in die Erziehungsmethoden der Eltern einmischen aber zumindest die Eltern dahingehend sensibilisieren, dass man seine Kinder durchaus auch ohne Prügel erziehen kann.

Polizisten fordern Terlik statt Taser

Gleichzeitig fordern Polizeiverbände, dass man sämtliche Beamte anstelle der umstrittenen Elektroimpulsgeräte flächendeckend mit Hausschuhen ausstatten sollte. Damit könnten die Beamten besonders Zielpersonen mit Migrationshintergrund effektiv einschüchtern und kampfunfähig machen, wie es sonst nur eine strenge Mutter könnte, so der Polizeichef des Landes Hessen.

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