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Alle Falschparker-Strafzettel rund um Moscheen ungültig

Da kommt man nichtsahnend von seinem Moscheebesuch zurück zu seinem Auto und findet einen Strafzettel unter dem Scheibenwischer vor, weil man vermeintlich im absoluten Halteverbot, in zweiter Reihe, auf einem Behindertenparkplatz, auf einem Fahrradweg, vor einem Löschhydranten oder in einer Feuerwehreinfahrt geparkt hat. Was für eine Unverschämtheit! Als wäre die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung wichtiger als das Recht auf einen Parkplatz direkt vor der Moschee!

Kein Strafzettel wegen Religionsfreiheit

So haben das auch die Richter vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gesehen und entschieden, dass alle Strafzettel im Umkreis von 5 Kilometern rund um Moscheen rechtswidrig sind, da menschengemachte Straßenverkehrsgesetze aufgrund der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit den islamischen Geboten unterzuordnen sind. Nicht-Muslime müssten daher insbesondere zu Stoßzeiten wie dem Freitagsgebet, im Ramadan oder an islamischen Feiertagen akzeptieren, wenn sie in der unmittelbaren Umgebung von muslimischen Gebetshäusern zugeparkt werden. Auch seien städtische Politessen dahingehend anzuweisen bei muslimischen Falschparkern, die nachweislich ihre Gebete in einer Moschee verrichten wollen, von der Ausstellung eines Strafzettels abzusehen. Zwar betrifft dieses Urteil zunächst nur Hessen, aber aufgrund der Signalwirkung ist davon auszugehen, dass auch andere Bundesländer nachziehen werden, um Klagen durch muslimische Verbände vorzubeugen.

Rückerstattung für Muslime

Da dieses Urteil nicht nur für zukünftige Strafzettel, sondern auch für bereits vergangene Knöllchen gilt, können betroffene Muslime unter Angaben der Aktenzeichen und Zahlungsbelege etwaige Bußgelder zurückfordern. Bei noch nicht bezahlten Strafzetteln empfiehlt der Zentralrat der Muslime die Zahlung zu verweigern und als Aussage anzugeben, dass man wegen eines Gemeinschaftsgebets in der Moschee im Parkverbot stand und daher von einem Ordnungsgeld zu befreien ist. Allein in Frankfurt gäbe es laut Angaben des Gerichts bis zu 10.000 solcher Parkverstöße mit religiösem Hintergrund in Höhe von mehreren Millionen Euro, die nun zurückgefordert werden könnten.

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1 Kommentar

  1. Charlie

    Montag, 20. Januar 2020 at 20:43

    Ist ja schön und gut, aber wo soll ich denn mit meinen klimaneutralen Familienteppich landen wenn die Luftverpester schon den ganzen Bereich um die Moschee besetzt halten? Muss ich jetzt auch vor den Kadi ziehen?

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