Asoziale Hetzwerke

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Steinigung für verweigerten Moscheebesuch rechtens

Noktara - Steinigung für verweigerten Moscheebesuch rechtens

Rendsburg/Schleswig – Allahu Akbar! Das Gericht hat entschieden. Eltern hatten ihren Sohn im Juli 2018 nicht zur Schule geschickt, damit er nicht am Schulausflug in eine Moschee teilnehmen kann und wurden dafür zunächst vom Amtsgericht zu 50 Peitschenhieben und einer anschließenden Steinigung verurteilt. Die Eltern legten daraufhin Rechtsbeschwerde beim islamischen Oberlandesgericht ein, woraufhin die Strafe aus Barmherzigkeit um 25 Peitschenhiebe reduziert wurde. Eine weitere Rechtsbeschwerde wurde jedoch ausgeschlossen.

Ein Sieg für die Scharia!

Noktara - Kopftuch-Urteil - Muslima gewinnt, alle Mitarbeiter müssen nun Kopftuch tragen

Der Richter argumentierte dabei damit, dass sich die Eltern nicht willkürlich über die Schulpflicht hinwegsetzen dürften, die ja im Grundgesetz verankert sei. Man hätte durchaus eine Ausnahme machen können, wenn es beispielsweise um einen Besuch bei einer ehemaligen KZ-Gedenkstätte, den Schwimmunterricht für muslimische Mädchen oder gar um einen schnöden Kirchenbesuch gegangen wäre, aber wer seinen Kindern den Moscheebesuch verweigere, gehöre gesteinigt, so der Wortlaut der Urteilsverkündung. Die Peitschenhiebe seien weiterhin bereits dafür gerechtfertigt, dass der Knabe nicht nur den Moscheebesuch, der an dem Tag für die 5. und 6. Stunde angesetzt war, sondern auch die vorherigen 4 Unterrichtsstunden in den Fächern Weltoffenheit, Toleranz und freier Meinungsbildung schwänzte.

Erst Peitschenhiebe, dann Steinigung.

Die 25 Peitschenhiebe sollen dabei während des bevorstehenden Ramadans in 5 Tagessätzen à 5 Peitschenhieben vollstreckt werden. Anschließend soll die Steinigung erfolgen. Das Sorgerecht für den Sohn soll danach an eine muslimische Pflegefamilie übergehen, die dafür sorgt, dass der Junge fortan eine islamische Erziehung genießt. Der offizielle Noktara-Shop mit satirischen Shirts und mehr!

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1 Kommentar

1 Kommentar

  1. Charlie

    Sonntag, 14. April 2019 at 18:32

    Bildung ist Menschenrecht. Und Schulpflicht ist Mittel, dieses Grundrecht zu garantieren und durchzusetzen.

    Ich hoffe und erwarte, dass die Steinigung mit Braunkohle­gestein vollstreckt wird, damit wir es schaffen, gerade noch rechtzeitig aus der Kohle auszusteigen.

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Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor offenem Glas Wasser

Noktara - Zentralrat der Muslime warnt Fastende wegen Ramadan vor Glas Wasser auf Schreibtisch
Foto von Aiman Mazyek / Christliches Medienmagazin pro / CC-BY-2.0

Berlin – Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat eine Mitteilung herausgegeben, in der fastende Muslime eindringlich davor gewarnt werden, im Ramadan ein offenes Glas Wasser auf ihren Schreibtischen stehen zu haben. Das versehentliche Trinken von Wasser im Ramadan würde das Fasten zwar nicht brechen, aber es sei auch in der Verantwortung eines jeden Muslims die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um kein unbewusstes Trinken zu provozieren, heißt es dazu in der Meldung des ZMD.

In der Begründung wird erläutert, dass aus einer Studie des Achmed-Schachbrett-Instituts hervorgeht, dass nahezu jeder Muslim in einer angegeben hat beim Arbeiten so in Gedanken vertieft gewesen zu sein, dass er den Ramadan vergessen habe und beiläufig etwas getrunken oder gegessen habe.

Noktara - Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor Glas Wasser auf Schreibtisch - Gefahrenquelle im Ramadan

Der Vorsitzende des Zentralrats Aiman Mazyek bittet weiterhin in einem Tweet darum, die Warnung ernstzunehmen und der Empfehlung nachzukommen bloß keine offenen Getränke oder Speisen wie zum Beispiel Obststücke oder Süßes in unmittelbarer Reichweite stehen zu lassen, da das Fasten im Ramadan nicht fahrlässig zunichte gemacht werden sollte. Schließlich gehe es dabei um eine Säule des Islams, so Mazyek.

Da Verschwendung im Islam jedoch auch unerwünscht ist, rät der ZMD dazu solche Gefahrenquellen abzudecken und für später aufzubewahren, damit diese nach dem Sonnenuntergang konsumiert werden können. Der offizielle Noktara-Shop mit satirischen Shirts und mehr!

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Ramadan machen: 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten

„Machst du Ramadan?“ ist eine selten dämliche Frage, da man sprachlich keine Monat machen kann. Darum hier 7 Alternativen zu „Ramadan machen“.

Noktara - Ramadan machen- 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten

„Machst du Ramadan?“ fragen einen Nichtmuslime und machen sich dabei zum Horst, denn wie um Gotteswillen soll man einen Monat machen? Es käme ja auch keiner auf die absurde Idee jemanden zu fragen, ob er Dezember oder Januar macht. Höchstens zum dummen August kann man sich mit so einer Frage machen. Neben dieser völlig unsinnigen Formulierung, schwingt dabei auch (gewollt oder ungewollt) eine abwertende, herabsetzende und verunglimpfende Konnotation mit. Damit du wenigstens nicht mehr absichtlich in dieses respektlose Fettnäpfchen trittst, bietet wir dir 7 deutliche bessere Formulierungen an, die nicht so selten dämlich wie „Ramadan machen“ klingen. Los geht’s!

1. Fastest du im Ramadan?

Diese Formulierung liegt auf der Hand! Denn gemeint ist ja in der Regel, ob man fastet. Man mag es kaum glauben, aber fromme Muslime fasten hin- und wieder sogar außerhalb von Ramadan. Beispielsweise am Tag vor dem Opferfest oder auch anderen Tagen. Also ganz freiwillig versteht sich. Im Ramadan ist das Fasten allerdings verpflichtend, sofern man kein krankes/schwangeres/stillendes Kind auf Reisen ist, das gerade seine Tage hat und hohen Alters ist.

2. Hältst du den Ramadan ein?

Technisch gesehen zwar auch nicht ganz richtig, da man ja vielmehr die Regeln im Ramadan und nicht den Monat an sich einhält, aber zumindest ist man mit diesem Wording in der richtigen Richtung unterwegs.

3. Praktizierst du das Fasten im Ramadan?

Wer so fragt, demonstriert, dass er verstanden hat, dass der Islam eine praxisorientierte Religion ist. Manche sprechen auch häufig von praktizierenden Muslimen, da es auch viele theoretische Muslime gibt, die zwar die Glaubenspraxis des Fastens anerkennen, aber aus persönlichen Gründen (Faulheit, Ignoranz oder Attest) nicht der Praxis nachkommen.

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4. Feierst du Ramadan?

Sofern man damit den Anfang von Ramadan meint, ist diese Frage im Vorfeld absolut korrekt, denn der Beginn von Ramadan ist ein Anlass zu dem sich Muslime gratulieren. Am Ende von Ramadan wird zwar auch gefeiert, aber dabei feiert man nicht das Ende von Ramadan, sondern vielmehr, dass man Ramadan und den Segen darin erleben durfte.

5. Nimmst du an Ramadan teil?

Im weitesten Sinne, kann man das Fasten auch als Teilnehmen am Ramadan beschreiben, wobei diese Fragestellung sogar besonders sensibel ist, da der Ramadan somit nicht nur auf das Fasten reduziert wird. Insbesondere, wer selber nicht fasten kann, wird damit nicht so hingestellt, als würde er nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten am Ramadan teilnehmen.

6. Achtest du auf Ramadan?

Gerade im Umgang mit Kultur-Muslimen, die möglicherweise Ansichten vertreten, die nicht zwingend dem orthodoxen Glaubensverständnis des muslimischen Mainstreams entsprechen, könnte diese Art der Frage empfehlenswert sein, da jeder nach seiner liberalen Überzeugung darauf antworten kann, wie es auch Christen mit ihrer Fastenzeit handhaben.

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7. Machst du Ramadan?

Häh? Diese Formulierung wollten wir doch eigentlich vermeiden, oder? Schon, aber die Frage kann durchaus legitim, wenn man im Sinne der Arbeitsteilung in einer islamischen Kalender-Fabrik tätig ist und seinen Arbeitskollegen fragen will, ob er sich um die Ramadan-Kalenderblätter kümmert. Ganz besonders, wenn man einen Kalender für das Jahr 2030 produziert, da Ramadan sogar zweimal darin vorkommt!

Wie siehst du das? Sind unsere Alternativen besser als „Ramadan machen“?

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Eilmeldung: EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus

Aus Rücksicht auf Muslime erfolgt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erst nach Ramadan. Dadurch können Fastende eine Stunde früher essen.

Noktara - Eilmeldung- EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus

Bereits länger gab es Bemühungen die Zeitumstellung endgültig abzuschaffen. Nun wird dieser Wunsch zumindest vorübergehend war. So hat die Europäische Union auf Drängen von mehreren Islamverbänden beschlossen, die Zeitumstellung bis nach dem Ramadan auszusetzen, um den muslimischen Gläubigen entgegenzukommen.

Zeitumstellung erschwert Ramadan

Während des Fastenmonats müssen Muslime auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang verzichten, was derzeit etwa von 4:30 Uhr morgens bis 18:45 Uhr andauert. Da die Uhren allerdings am Sonntag um eine Stunde vorgestellt werden sollten, um die Sommerzeit einzuleiten, würde dies dazu führen, dass Muslime eine Stunde länger fasten müssten und ihr Fasten erst um 19:45 Uhr brechen dürften. Zwar können die Muslime dafür morgens auch eine Stunde länger essen und trinken, aber die zusätzliche Stunde am morgen wird meist im Schlaf verbracht. Durch die Aussetzung der Zeitumstellung möchte die EU Ramadan für Muslime erleichtern und ihrer Solidarität mit der muslimischen Gemeinschaft Ausdruck verleihen.

Sommerzeit erst nach der Fastenzeit

Die Entscheidung, die Zeitumstellung auszusetzen, wurde von der EU-Kommission getroffen und betrifft alle Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Sommerzeit erst am ersten Sonntag nach dem Fastenmonat, also am 23. April 2023 wieder eingeführt wird.

Die Aussetzung der Zeitumstellung hat in der Vergangenheit unabhängig von Ramadan bereits für Diskussionen gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass die Zeitumstellung insgesamt abgeschafft werden sollte, da sie angeblich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen hat. Andere befürworten die Sommerzeit als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Förderung von Freizeitaktivitäten in den Abendstunden.

Losgelöst von diesen Debatten ist die Entscheidung der EU, die Zeitumstellung für den Fastenmonat auszusetzen, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die religiösen Bedürfnisse der Muslime in Europa.

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