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Steinigung für verweigerten Moscheebesuch rechtens

Rendsburg/Schleswig – Allahu Akbar! Das Gericht hat entschieden. Eltern hatten ihren Sohn im Juli 2018 nicht zur Schule geschickt, damit er nicht am Schulausflug in eine Moschee teilnehmen kann und wurden dafür zunächst vom Amtsgericht zu 50 Peitschenhieben und einer anschließenden Steinigung verurteilt. Die Eltern legten daraufhin Rechtsbeschwerde beim islamischen Oberlandesgericht ein, woraufhin die Strafe aus Barmherzigkeit um 25 Peitschenhiebe reduziert wurde. Eine weitere Rechtsbeschwerde wurde jedoch ausgeschlossen.

Ein Sieg für die Scharia!

Der Richter argumentierte dabei damit, dass sich die Eltern nicht willkürlich über die Schulpflicht hinwegsetzen dürften, die ja im Grundgesetz verankert sei. Man hätte durchaus eine Ausnahme machen können, wenn es beispielsweise um einen Besuch bei einer ehemaligen KZ-Gedenkstätte, den Schwimmunterricht für muslimische Mädchen oder gar um einen schnöden Kirchenbesuch gegangen wäre, aber wer seinen Kindern den Moscheebesuch verweigere, gehöre gesteinigt, so der Wortlaut der Urteilsverkündung. Die Peitschenhiebe seien weiterhin bereits dafür gerechtfertigt, dass der Knabe nicht nur den Moscheebesuch, der an dem Tag für die 5. und 6. Stunde angesetzt war, sondern auch die vorherigen 4 Unterrichtsstunden in den Fächern Weltoffenheit, Toleranz und freier Meinungsbildung schwänzte.

Erst Peitschenhiebe, dann Steinigung.

Die 25 Peitschenhiebe sollen dabei während des bevorstehenden Ramadans in 5 Tagessätzen à 5 Peitschenhieben vollstreckt werden. Anschließend soll die Steinigung erfolgen. Das Sorgerecht für den Sohn soll danach an eine muslimische Pflegefamilie übergehen, die dafür sorgt, dass der Junge fortan eine islamische Erziehung genießt.

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1 Kommentar

  1. Charlie

    Sonntag, 14. April 2019 at 18:32

    Bildung ist Menschenrecht. Und Schulpflicht ist Mittel, dieses Grundrecht zu garantieren und durchzusetzen.

    Ich hoffe und erwarte, dass die Steinigung mit Braunkohle­gestein vollstreckt wird, damit wir es schaffen, gerade noch rechtzeitig aus der Kohle auszusteigen.

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