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Politisch korrekt: Schwarzfahren wird in Weißfahren umbenannt

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Die absichtliche unberechtigte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unter Vortäuschung der Erfüllung der Beförderungsbedingungen des Betreibers wird seit jeher umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bezeichnet. Dies soll sich ändern, da dies diskriminierend und rassistisch ist.

Der juristische Begriff der „Beförderungserschleichung“ bzw. das allgemeine „Erschleichen von Leistungen“ im Sinne von § 265aStGB ist jedoch so sperrig, dass es für den privaten Sprachgebrauch zwangsläufig einer einfacheren Formulierung bedarf.

Die Lösung lautet „Weißfahren“.

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Damit soll auch der jahrelangen Negativbelastung der Schwarzen entgegen gewirkt werden. Weiterhin sollen alle Schwarzen ab sofort als Entschädigung für die systematische Unterdrückung ohne Aufpreis stets 1. Klasse fahren dürfen, bis sich der neue Begriff des Weißfahrens etabliert hat.

Wir finden das mehr als gerecht!

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1 Kommentar

  1. Reinhard Riek

    Mittwoch, 12. Februar 2020 at 03:16

    Weißfahren würde bedeuten, dass ab sofort schwarzfahren legal ist, oder ist es diskriminierend, wenn man weiß fährt?

    es sollte als Diskriminierend erachtet und unter strafe gestellt werden, derartige Vollidioten auf die Menschheit loszulassen.

    • Artie Fischl

      Mittwoch, 15. Juli 2020 at 09:07

      Korrekt: Passenger of Color

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