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Schaltjahr: Geiziger Muslim zahlt seine Zakat nur alle vier Jahre

Noktara - Schaltjahr- Geiziger Muslim zahlt seine Zakat nur alle vier Jahre

Muslime, bei denen es finanziell gut läuft, sind dazu verpflichtet einmal im Jahr 2,5 % ihres angehäuften Vermögens für Arme und Bedürftige zu spenden. An welchem Tag im Jahr jedoch die genaue Berechnung für die sogenannte Zakat vorzunehmen ist, bleibt wohlgemerkt jedem selbst überlassen. Viele Gläubige wählen dafür meist einen Tag im heiligen Ramadan, um von Allah für die verpflichtende Almosenabgabe in der Fastenzeit noch mehr belohnt zu werden. Andere hingegen nutzen für die Kalkulation der Armensteuer aus buchhalterischen Gründen einfach den 1. Januar. Dieser ausgefuchste Muslim, hat für sich als Stichtag aber ausgerechnet den 29. Februar gewählt, weswegen er seine Zakat nur noch entrichten muss, wenn es sich gerade um ein Schaltjahr handelt.

Geld sparen dank Schaltjahr

Durch diesen strategisch gewählten Stichtag, muss er nämlich seine hart verdienten Mäuse nur noch alle vier Jahre mit Bedürftigen teilen und kann die Kohle stattdessen ohne Gewissensbisse für sich selber rauswerfen. Auch hat er damit deutlich mehr Zeit, um seinen Reichtum bis zum nächsten 29. Februar wieder zu verschleudern und damit knapp unter den Freibetrag zu rutschen, ab dem man überhaupt erst zakatpflichtig wird. Dieser Freibetrag, der von Muslimen als „Nisab“ bezeichnet wird, entspricht dabei übrigens dem Gegenwert von 85 Gramm Gold, was nach dem aktuellen Kurs etwas mehr als 4000 Euro sein dürfte.

Ist das islamrechtlich erlaubt?

Da sich die islamische Zeitrechnung nicht um die Sonne dreht, sondern einzig allein die Mondphasen entscheidend sind, gibt es eigentlich auch kein Schaltjahr im islamischen Kalender, was wiederum zur Folge hat, dass es auch keine einschlägigen Fatwas von Gelehrten zu diesem Thema gibt. Es ist daher völlig unklar, ob es halal oder haram ist, seine Zakat ausgerechnet am 29. Februar zu entrichten.

Wie siehst du das? Ist das zulässig oder sollte er sich einen anderen Stichtag für seine Zakat aussuchen, um keine Sünden zu begehen?

Sag uns deine Meinung und hinterlass eine Fatwa als Kommentar!

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1 Kommentar

  1. Charlie

    Samstag, 29. Februar 2020 at 13:29

    Mondmonate müssen schon sein, die Gottesanbeterinnen mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung trotz Menstruationshintergrund haben davon mehr als von kostspieligem Finanzausgleich. Und sei es nur, dass sie davon immer mehr die Nase voll haben.

    Ich zakatiere schwerpunktmäßig bei Vollmond am 15. We-Adar. Schon im Jahr 5782 findet der hebräische Schaltmonat wieder statt, und dann fällt der 15. We-Adar auf den 14. Scha’bân 1443 nach dem neumitteldeutschen Kalender.

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