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Muslime rätseln, ob Kreuzung aus Schwein und Rind halal ist

Rind ist halal, Schwein haram, aber was ist mit dieser Kombination?

Wie der Postillon zuvor berichtete, ist es Forschern des Instituts für Nutzviehoptimierung (IfN) in Hannover gelungen eine Kreuzung aus Schwein und Rind zu züchten. Die neu geschaffene Tierart namens „Schwind“ stellt islamische Gelehrte jedoch nun vor eine theologische Herausforderung.

Halal? Haram? Halam?

So ist es unklar, ob der Verzehr des Fleisches dieses Tiers für Muslime zulässig oder verboten ist. Im Koran findet sich nämlich keine Erwähnung des sogenannten „Schwinds“. Auch hat es das Tier nicht zu Lebzeiten des Propheten Muhammad (ﷺ) oder seiner Gefährten gegeben, um sich bei dem Rechtsurteil direkt auf die „Sunnah“ zu stützen.

Ferner brachte selbst der Einsatz des patentierten HARAM-O-METERS keine eindeutige Antwort. So berichteten saudi-arabische Forscher, dass das islamische Messgerät je nach dem auf welches Körperteil des Tieres der Sensor gerichtet wurde, teils gar nicht ausschlug oder Haramstufe Rot anzeigte. Auch eine Analyse des Fleisches im Labor sorgte für Verwirrung. So waren beispielsweise im Schinken und Speck vom Schwind deutliche Schweinerückstände zu finden, im Kotelett und Filet hingegen seien keinerlei Spuren von Schweinefleisch erkennbar. In den Rippchen und im Nacken wiederum war laut Laboruntersuchung eine neuartige Mischung aus beiden Fleischsorten zu sehen.

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Unklare Fatwa über Kreuzung aus Rind und Schwein

So unterschiedlich die medizinischen Resultate waren, urteilten daher auch die islamischen Gelehrten. Manche Gelehrten sehen das komplette Schwind als haram an, da sie ein partielles Verbot ablehnen, andere hingegen machen dies vom jeweiligen Stück Fleisch abhängig. Man müsse daher differenzieren vom welchen Teil des Schwinds man redet. Der Kopf beispielsweise hat eindeutige Merkmale eines Schweins und sei damit haram. Die Körperteile mit Kuhflecken hingegen gelten als Rind. Wieder andere Gelehrte erklären das Schwind gänzlich für halal, da sich kein explizites Verbot des Schwinds aus dem Koran oder der Sunnah ableiten lässt und es überheblich ist eigenmächtig Dinge zu verbieten. Teils gab es sogar den Vorschlag eine Kreuzung aus „halal“ und „haram“ namens „halam“ zu erfinden, um dieser neuen Situation gerecht zu werden.

Nur in einem Punkt sei man sich einig: Egal ob es sich nun um ein Rind, ein Schwein oder gar eine völlig neue Tierart handelt, auch die Art der Haltung und die Schlachtungsmethode seien entscheidend. Denn selbst wenn das Tier zwar grundsätzlich halal sei, aber unter unwürdigen Bedingungen leben musste – wie es in der industriellen Massentierhaltung üblich ist – und nicht islamisch korrekt geschlachtet wird, ist das Fleisch haram.

Fotoquelle: Originalfoto des „Schwinds“ mit freundlicher Genehmigung vom Postillon.

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