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Rettungsschwimmer unterlässt Hilfe aus Angst vor Verhaftung

Lampedusa – Von der Küste aus konnte der italienische Rettungsschwimmer Guiseppe beobachten wie ein junger Mann im Mittelmeer ertrank. Der Mann winkte panisch mit den Armen und rief wiederholt um Hilfe, doch Guiseppe blieb nichts anderes übrig als ihm tatenlos beim Ertrinken zuzuschauen, obwohl er ihn theoretisch hätte retten können.

Grund dafür ist das neue Verbot des italienischen Innenministers Matteo Salvini, welches jeglichen Versuch einer Rettung auf See unter Gefängnisstrafe stellt.

Guiseppe sagte dazu:

„Also früher wäre ich ohne zu zögern ins Wasser gesprungen und hätte ihm einen Rettungsring zugeworfen, doch nun ist mir das rechtlich viel zu riskant. Sie haben ja sicherlich mitbekommen, was der Sea-Watch-Kapitänin droht, weil sie über 40 Flüchtlinge gerettet hat. Am Ende rette ich jemanden und es stellt sich hinterher heraus, dass derjenige ein Flüchtling ist! Und ich bin dann natürlich der Dumme und man steckt mich in den Knast. Nein danke! Ich muss ja schließlich auch an meine Familie denken.“

Anwälte geben Empfehlung für Rettungsschwimmer

Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen Fachanwälte für Seerecht und EU-Recht, dass man als Rettungsschwimmer ausschließlich eingreifen sollte, wenn man sich absolut sicher ist, dass es sich bei den Ertrinkenden nicht um Flüchtlinge handelt und ein gültiges Einreisevisum für Italien besteht. Sollte der Ertrinkende auf Zuruf keine Papiere vorzeigen können, sollte man daher im Zweifelsfall auf die Rettung verzichten. Generell sei es eher vorteilhaft ausschließlich weiße Europäer vor dem Ertrinken zu retten, da diese gegebenenfalls auch etwaige Anwaltskosten tragen können. Von einer Rettung von schwarzen Flüchtlingen aus Afrika sei hingegen abzuraten, da dies erhebliche juristische und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen könne, so die Expertenmeinung der Anwälte.

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1 Kommentar

  1. Charlie

    Sonntag, 30. Juni 2019 at 20:30

    Menschen vor dem sicheren Tod zu retten als mit Freiheitsstrafe bewehrte Untat. Darauf muss man erst mal kommen.

    Sanitäter, Feuerwehrleute und andere unverbesserliche Rettungs-Gutmenschen müssen jetzt aufpassen, dass sie nicht demnächst bei ihren Einsätzen nur behindert, angepöbelt und attackiert werden, wenn sie die Falschen retten. Neue gesellschaftliche Prioritäten könnten auch sie in den Knast bringen bzw. nach dem Wiederaufbau KZ in die auf solche Kriminelle spezialisierte Institution.

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