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Bundesregierung lockert Corona-Schutzmaßnahmen wegen Ramadan

Bisher mussten alle Gotteshäuser religionsübergreifend wegen COVID-19 schließen. Für Christen war diese Einschränkung an den Osterfeiertagen besonders einschneidend. Auch Juden durften zum Pessach-Fest leider keine Synagogen besuchen. Für Moscheen soll jedoch zum anstehenden Ramadan davon abgewichen werden, da es ein unverhältnismäßiger Einschnitt in die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit für fastendende Muslime wäre, wenn sie den kompletten Ramadan und das anschließende Zuckerfest ohne Zugang zur Moschee durchstehen müssten. Besonders die religiöse Bedeutung der abendlichen Tarawih-Gebete und der Festgebete seien bei dieser Abwägung zu berücksichtigen. Auch würden die neusten Zahlen des Robert Koch-Instituts eine selektive Ausnahme für Muslime zumindest während dem Fastenmonat durchaus erlauben, so der Pressesprecher des Gesundheitsministeriums. Der Betrieb in den islamischen Gebetshäusern soll daher unter Beachtung gewisser Hygiene-Auflagen pünktlich zum Beginn des heiligen Ramadans zeitweise wieder aufgenommen werden können.

Eingangsbeschränkung und 2 Meter Sicherheitsabstand im Ramadan

Jede Moschee muss dafür zunächst ermitteln für wieviel Besucher die Fläche im Gebetsraum normalerweise ausgelegt ist und unter Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 2 Metern oder 2 Gebetsteppichen durch Einlasskontrollen das Übersteigen einer maximalen Obergrenze an gleichzeitigen Besuchern verhindern. Die Betenden müssen sich weiterhin so im Raum verteilen, dass genügend Platz zwischen ihnen frei bleibt, um eine Ansteckung zu verhindern. Lediglich wenn Betende aus dem gleichen Haushalt stammen, sollen sie wie gewohnt direkt nebeneinander stehen dürfen. Auch gilt für weibliche Moscheebesucher eine strikte Maskenpflicht, da in den Frauengebetsräumen meist weniger Platz vorhanden ist und sich der Sicherheitsabstand daher nicht immer einhalten lässt.

Das Tragen von Einweghandschuhen soll jedoch optional sein, da es etwas unpraktisch ist mit Handschuhen die Seiten im Koran umzublättern und die Gebetswaschung durchzuführen. Weiterhin soll in den Waschräumen und an den Eingängen der Moschee genügend Kolonya als Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, um Krankheitserreger bei Bedarf abzutöten.

Ob die Moscheen nach Ramadan und dem anschließenden islamischen Feiertagen wieder geschlossen werden, sei aktuell noch nicht absehbar aber nicht ausgeschlossen, falls sich die Infektionszahlen während der Lockerung gravierend verschlechtern.

Wie siehst du das? Sollten die Moscheen auch über Ramadan geschlossen bleiben oder findest du diese Ausnahme im Fastenmonat gerechtfertigt?

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1 Kommentar

  1. Fritz

    Montag, 13. April 2020 at 10:45

    Kurzer Einwand zu diesem Artikel.
    Er ist nicht satirisch, nicht lustig und hat keinerlei Pointen.
    Können Muslime das nicht? Das ist nämlich auch meine Erfahrung mit ihrem Kulturkreis bisher.

  2. Mika

    Montag, 13. April 2020 at 15:35

    @Fritz Wie wäre es damit, geht um Muslime, das Beschneidungs-Verbrechen ist wahr und lustig.
    https://www.oqgc.com/bilder/Comic-Muslime-Schweine.png

    (Da wundern sie sich, dass alle gegen sie sind. Wer sich Genitalverstümmelungen schuldig macht ist eben nicht sympathisch, sondern zu bekämpfen.)

  3. Peter Hohlbein

    Montag, 13. April 2020 at 19:57

    Sollte dies wahr sein, dann kann ich nur sagen.
    Nichts ist. Zu die Moscheen. Wenn sie bei Ramadan beten wollen, dann sollen sie in ihre Heimat gehen, wo das normal ist. HIER gilt gleiches Recht und auch gleiche Pflicht für alle.

  4. Ihr Deppen

    Montag, 13. April 2020 at 23:29

    Ihr seid alle ein Haufen Idioten. Das ihr nicht mal peilt, dass das Sarkasmus ist…fake news, um genau euch Idioten posten zu sehen. Mit euch Vollidioten in den Kommentaren muss ich auch noch leben… Deppen..

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