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Neutralitätsgesetz gekippt: Muslimische Richterin darf Kopftuch tragen

Noktara - Neutralitätsgesetz gekippt- Muslimische Richterin darf Kopftuch tragen

Eigentlich ist der Staat ja zur Neutralität verpflichtet und darf daher weder die eine noch die andere Religion bevorzugen. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel keine Kreuze, Halbmonde, Davidssterne oder sonstige religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen wie Schulen, Behörden oder Gerichtssälen hängen dürfen. Dahingehend ist das Neutralitätsgesetz ziemlich unstrittig.

Menschen sind aber keine Gebäude!

Anders sieht es jedoch bei Beamten wie zum Beispiel Richtern, Staatsanwälten oder Lehrern aus. So sollen Staatsdiener zwar auch neutral wirken, aber haben eben auch Menschenrechte, zu denen selbstverständlich auch die Religionsfreiheit und das Recht auf eine persönliche Entfaltung gehören. Sollte es zu Konflikten kommen, müssen die verschiedenen Freiheitsrechte tatsächlich gegeneinander aufgewogen werden und der Staat darf nicht einfach pauschal Menschenrechte einschränken, ohne damit eine konkrete Gefahr abzuwehren.

Zu diesem Schluss ist nun auch das Bundesverfassungsgericht gekommen und hat daher das Berliner Neutralitätsgesetz kassiert, das in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig war.

Neutralitätsgesetz verstößt gegen die Verfassung!

So heißt es im Wortlaut des Berliner Gesetzestextes, dass Staatsdiener generell keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Ob dadurch tatsächlich irgendeine Gefahr vom Rechtsstaat abgewendet wird, ist dabei für das Neutralitätsgesetz nicht von Bedeutung, zumal es kein Freiheitsrecht gibt, dass einem vor dem bloßen Anblick eines Kopftuchs schützt. Das muss jeder aushalten, egal wie er zum Kopftuch steht. Im Grunde ist die Verfassungswidrigkeit des Neutralitätsgesetzes auch keine Überraschung, da in der Vergangenheit schon häufiger Schadensersatzzahlungen an Beamte gezahlt wurden, deren Rechte verfassungswidrig eingeschränkt wurden.

Mit dem gekippten Gesetz bleibt nun jedoch Staatsdienern, die auf der Arbeit religiöse Symbole tragen wollen, zukünftig der Rechtsweg erspart. Nun können muslimische Richterinnen das Kopftuch oder auch jüdische Lehrer eine Kippa tragen, ohne um ihren Job fürchten zu müssen.

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