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Wegen Neutralität der Justiz: Kopftuchverbot für muslimische Richterin

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem neusten Urteil mit einem Kopftuchverbot ein deutliches Zeichen für die Trennung von Staat und Religion gesetzt. In dem Streitfall ging es um eine deutsch-marokkanische Rechtsreferendarin, der fortan untersagt wird ein Kopftuch vor Gericht zu tragen, da dies die Neutralität der Justiz in weltanschaulich-religiöser Hinsicht untergrabe. In deutschen Gerichten habe Religion schließlich – Gott sei Dank – keinen Platz, so der Wortlaut der Richter.

Nicht nur eine Frage der Neutralität!

Weiterhin stellt das Urteil in Frage, ob eine muslimische Frau mit Kopftuch, trotz erfolgreich absolviertem Staatsexamen, überhaupt dazu in der Lage ist ein rechtsstaatliches Urteil zu fällen, da sie vor lauter potentieller Befangenheit im Zweifelsfall den Koran über das Grundgesetz stellen könnte, was für eine erheblichen Rechtsunsicherheit sorgen könnte und damit letztlich den Zusammenbruch der gesamten demokratischen Grundordnung verursachen könnte.

Ein Kopftuchverbot sei daher nicht verfassungswidrig und somit durchaus zulässig, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Zulässig, aber nicht verpflichtend!

Das Bundesverfassungsgericht betonte jedoch, dass sich dieses Urteil lediglich auf diesen einen konkreten Fall bezieht und damit nicht automatisch ein pauschales Verbot von religiösen Symbolen ausgesprochen wird, was auch überhaupt nicht notwendig sei, da nur wenige muslimische Frauen mit Kopftuch ihr Jurastudium abschließen würden. Erfahrungsgemäß würden Muslimas nämlich bereits im Vorfeld gesellschaftlich so sehr ausgegrenzt, dass sie meist keine Karriere im juristischen Sektor anstreben würden. Auch müsste man ja bei einem allgemeinen Verbot von religiösen Symbolen auch Kreuze aus Gerichtssälen verbannen oder jüdischen Anwälten das Tragen der Kippa verbieten, um niemanden im Sinne der Gleichbehandlung zu diskriminieren, was niemand ernsthaft wollen kann.

Weiterhin wäre es wünschenswert wenn sich die betroffenen Gerichte im Rahmen der juristischen Ausbildung von muslimischen Studentinnen im Einzelfall um praktische Lösungen bemühen würden, wie zum Beispiel einen Hintereingang für Kopftuchträgerinnen oder einen blickdichten Bereich hinter einer Barriere oder auch eine Kombination mit einer gleichzeitigen Tätigkeit als Putzkraft im Gerichtssaal während der Verhandlungen, so die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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