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Nackt duschen aus Rücksicht auf Muslime ab sofort verboten

Aus hygienischen Gründen ist es in Schwimmbädern verpflichtend vor dem Betreten des Beckens zunächst die Dusche zu verwenden, aber nicht jeder Badegast zog sich bisher dafür aus freien Stücken komplett aus. So verzichten viele Menschen aus Scham vor fremden Personen oder auch aus religiösen Gründen darauf sich gänzlich zu entblößen und duschen lieber in ihrer Badebekleidung.

Insbesondere muslimische Badegäste weigern sich erfahrungsgemäß notorisch ihre Intimsphäre derart öffentlich zur Schau zu stellen und duschen stattdessen vorzugsweise verhüllt und mit abgedunkelten Licht.

Eine Muslima wollte nicht nackt duschen

Dieses Vorgehen führte jedoch in Sachsen-Anhalt zu einem Rechtsstreit. Dort wollte eine muslimische Schülerin nämlich vor dem Schwimmunterricht mit Verweis auf den Koran nicht splitterfasernackt unter die Dusche und damit vor die Augen ihrer Schulklasse zu treten, was jedoch der Lehrkraft nicht passte, die das Mädchen dazu drängen wollte sich auszuziehen. Diese Streitigkeit wurde dann letztlich vor Gericht ausgetragen, wobei die muslimische Klägerin mit Hinblick auf ihre Religionsfreiheit letztlich gewann.

So muss sie sich fortan nicht nur keineswegs ausziehen, sondern darf auch nicht mehr dazu genötigt werden sich andere nackte Badegäste ansehen zu müssen, was für sie ebenso haram wäre, wie sich selbst nackt zu präsentieren.

Die Islamisierung der Gemeinschaftsduschen

De Facto bedeutet das Dusch-Urteil mit dem Aktenzeichen: 6 B 243/19 HAL, dass die Badeordnungen sämtlicher Schwimmbäder im gesamten Bundesgebiet dahingehend verändert werden müssen, um zukünftig nackte Tatsachen zu verhindern und keine Muslime mehr zu diskriminieren. Dieses Urteil ist dabei auch in Übereinstimmung des vergangenen Burkini-Urteils, dass ausschließlich islamisch korrekte Badebekleidung erlaubt und somit als Ausweitung der Scharia vom Schwimmbecken auf die Gemeinschaftsduschen zu verstehen ist.

Wer dennoch nackt unter der Dusche erwischt wird, muss im Falle einer Strafanzeige mit einer Geldstrafe von bis zu 1500 Euro, mehreren Sozialstunden in einer Moschee oder gar mit einer dreimonatigen Freiheitsstrafe rechnen.

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