News

Muslimischer Paketzusteller weigert sich Weihnachtsgeschenke auszuliefern

Muslimischer Paketzusteller weigert sich Weihnachtsgeschenke auszuliefern

Weihnachtsgeschenke? Nicht in der Schicht von diesem Paketzusteller!

Du hast Dein Weihnachtsgeschenk nicht rechtzeitig erhalten? Dann ist er vermutlich Schuld daran! Der ehemalige DHL-Mitarbeiter Mustafi Nourelov verlor kürzlich seinen Job, weil er sich ausgerechnet vor den Weihnachtsfeiertagen strikt weigerte die dringend erwarteten Weihnachtspakete auszuliefern. So hat er offenbar systematisch alle Pakete, die in weihnachtliches Geschenkpapier gewickelt waren ohne jeglichen Zustellversuch am Ende seiner Tour zurück ins Paketzentrum gebracht.

Zustellversuch aus religiösen Gründen gescheitert

Stattdessen hinterließ der Paketzusteller in den Briefkästen der Empfänger ein Bekennerschreiben in dem er mit einschlägigen Koranversen erläuterte, dass Weihnachten haram sei. Als es daraufhin mehrfach zu Beschwerden kam, weil die Kunden offensichtlich während der gescheiterten Zustellversuche anwesend waren, kündigte DHL fristlos die Anstellung des muslimischen Paketzustellers.

Paketzusteller streikte schon öfter

In einem Interview sagte uns Mustafi Nourelov stolz, dass dies nicht das erste mal sei, dass er die Zustellung von Paketen verhinderte. Es sei wohl nur erst jetzt in der Weihnachtszeit aufgefallen. So habe er schon öfter Pakete nicht zu den Empfängern gebracht, wenn für ihn von außen erkennbar war, dass der Inhalt nicht islamkonform sei. Sei es anhand des Absenders oder wegen der Verpackung. Die sei seine persönliche Form des Jihads und sein gutes Recht, so Mustafi.

Juristische Konsequenzen folgen

Auf die Frage, was er nach der Kündigung durch DHL machen wolle, entgegnete er uns, dass er einen guten jüdischen Anwalt für Arbeitsrecht habe und gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht ziehen wolle, da die fristlose Kündigung seiner Ansicht nach gegen seine Religionsfreiheit verstöße. Ansonsten wolle er nach den Feiertagen wieder als Fahrer für UBER arbeiten, um über die Runden zu kommen. DHL hingegen ließ in einer Stellungnahme mitteilen, dass Herr Nourelov froh sein könne nicht wegen des entstandenen wirtschaftlichen Verlusts auf Schadensersatzersatz verklagt zu werden. Darauf wolle man aber im Geiste der Weihnachtszeit verzichten und es bei der Kündigung belassen.

Anzeige

Wie siehst Du das? Wurde er zurecht gekündigt oder ist seine Arbeitsverweigerung von der Religionsfreiheit geschützt? Sag uns Deine Meinung und hinterlass einen Kommentar!

Feinste Ethno-Satire jetzt auch zum Anziehen! Hier kaufen!

1 Kommentar

  1. Spreeathener

    Dienstag, 24. Dezember 2019 at 14:28

    Auch Religionsfreiheit hat ihre Grenzen. Als Arbeitnehmer hat der Paketbote einen rechtlich bindenden Arbeitsvertrag in dem seine Rechte und Pflichten genau festgeschrieben sind.Auch für muslimische Paketboten gilt das Postgeheimnis also geht ihn der Inhalt und die Verpackung der Pakete nichts an. Religionsfreiheit bedeutet auch das man andere Religionen respektiert und nicht das man versucht die Menschen gewaltsam zu missionieren. Die fristlose Kündigung ist durchaus gerechtfertigt und DHL sollte nicht nur eine Klage auf Schadensersatz prüfen sondern auch die Strafrechtlichen Konsequenzen für den gekündigten Paketboten nicht ausser acht lassen. Meiner Meinung nach liegt auch ein Bruch des Postgeheimnis vor.

    • Charlie

      Mittwoch, 25. Dezember 2019 at 13:46

      Göttliches Recht bricht irdisches. Juristen kennen den Begriff der höheren Gewalt.

      Schönen Geburtstag dem messianischen Flüchtlingskind aus dem extrem Nahen Osten! (Hoffentlich leiten die Boten diesen Glüchwunsch an die richtige Stelle weiter, damit ich beim Chef der Christenheit einen Stein im Brett habe.)

    • Birgit475

      Mittwoch, 1. Januar 2020 at 01:19

      Hallo ? 🙂 Das ist eine Satireseite…manche glauben auch alles 🙂

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nachrichten aus dem Morgenland, schon heute!

Die mobile Version verlassen