So muss zunächst jeder Moscheebesucher vor dem Betreten des Gebetsraums erst die Gebetswaschung vornehmen, da es für die Einhaltung der Hygienevorschriften nicht genügt nur die Hände zu reinigen. Schließlich laufen viele der Gläubige barfuß auf dem Teppich herum und berühren während der Niederwerfung im Gebet mit ihrem Gesicht den Boden.
2. Kolonya nach der Gebetswaschung
Zusätzlich zur rituellen Gebetswaschung soll zur Desinfektion der Hände Kolonya angewendet werden. Dieses zitronige Duftwasser tötet nämlich nachweislich sämtliche Krankheitserreger ab. Da die Moscheen jedoch voraussichtlich nicht genügend Kolonya für alle vorrätig haben werden, soll sich jeder Besucher selbst damit versorgen und je nach persönlichem Bedarf Kolonya kaufen und zum Moscheebesuch mitbringen.
Das Händeschütteln, Umarmen und sonstiger Körperkontakt mit dem anderen Geschlecht ist nicht gestattet, sofern man nicht miteinander verheiratet oder zur nahen Verwandtschaft gehört. Sicherheitshalber sollen die weiblichen Moscheebesucher auch in einen eigenen Gebetsraum gehen und diesen auch durch einen separaten Eingang betreten, um eine geschlechtsübergreifende Ansteckung zu verhindern.
4. Maskenpflicht
Auch sollen auf Empfehlung des Robert Koch-Instituts die Moscheebesucher vorschlagsweise einen Gesichtsschleier tragen oder ihren Turban als Behelfsmaske umfunktionieren, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
5. Handschuhpflicht
Da sich die Moscheebesucher beim Gebet auch mit den Händen abstützen und auch die ausliegenden Koran-Exemplare in den Regalen anfassen, gilt ähnlich wie inzwischen in Mekka bei der Kaaba auch eine Handschuhpflicht in der Moschee.
6. Sicherheitsabstand
Zwischen den Moscheebesuchern ist nach links und rechts stets ein Mindestabstand von 2 Gebetsteppichen und nach vorne und hinten ein Mindestabstand von jeweils einem Gebetsteppich einzuhalten. Diese einfache Maßeinheit soll dabei den Moscheen ersparen unnötige Markierungen für die Einhaltung der Abstandsregeln anbringen zu müssen.
Zwar war es schon immer eine Sache des gesunden Menschenverstands mit Erkältungssymptomen nicht in die Moschee zu gehen, um nicht die halbe Gemeinde anzustecken, aber nun sollen am Eingang der Moscheen auch Ordnungskräfte stehen, die auffällige Personen abweisen und im Zweifelsfall Fiebermessungen durchführen.
9. Nur für Morgengebet öffnen
Da zu den Freitagsgebeten und den abendlichen Gebeten und ganz besonders zum Tarawih-Gebet im Ramadan ein hoher Besucherstrom erwartet wird und sich die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sonst nicht vernünftig durchsetzen lassen, soll zunächst nur zum frühmorgendlichen Fajr-Gebet geöffnet werden. Dann wird sich nämlich zeigen, wem der Moscheebesuch wirklich so wichtig ist, dass er dafür auch um halb 5 Uhr in der Früh antanzt.
10. Obergrenze für Moscheebesucher
Abhängig von der Raumgröße der Moscheen und der Kapazität für die Anzahl der gleichzeitigen Gebetswaschungen sollen höchstens 10 bis 50 Besucher simultan die Moschee betreten dürfen. Ja richtig gelesen nur ZEHN bis FÜNFZIG!!! KEIN SCHERZ!!!
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Es ist daher davon auszugehen, dass es ab dem 1. Mai vor jeder Moschee zu jedem Gebet eine Schlägerei geben wird, um zu bestimmen. wer zu erst rein darf. Auch werden die Ordnungskräfte der Moschee wie Türsteher vor einer Diskothek nötigenfalls gewaltsam jeden abweisen müssen, der trotz maximaler Auslastung in die Moschee will, um kein Bußgeld oder gar die Schließung der Moschee zu riskieren.
Wie siehst du das? Sind diese Bedingungen umsetzbar oder sollte man lieber abwarten und die Moscheen angesichts der Ansteckungsgefahr vorsichtshalber noch nicht öffnen?
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