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Tunesien: Ex-Bin-Laden-Leibwächter von GSG 9 befreit

Endlich kann Bin-Ladens-Ex-Leibwächter zurück nach Deutschland.

Sieg für den deutschen Rechtsstaat. In einer spektakulären Rettungsaktion hat die Spezialeinheit GSG 9 den Ex-Leibwächter von Osama bin Laden aus seiner Haft in einem tunesischen Foltergefängnis befreit.

Tunesien wollte ihn nicht ausliefern

Grund für diesen Sondereinsatz war zunächst ein Verwaltungsfehler wegen dem Sami A. zuvor fälschlicherweise nach Tunesien abgeschoben wurde, obwohl ihm dort laut seinen eigenen Angaben Folter droht. Dies ist nach deutscher und internationaler Rechtssprechung ein Abschiebehindernis. Ein entsprechenderes Urteil, das seine widerrechtliche Abschiebung hätte verhindern können, kam leider nicht rechtzeitig bei den zuständigen Vollzugsbeamten an, weil es per Fax zugestellt wurde. Ein Fax ist so eine Art vorsintflutlicher Drucker mit E-Mail-Funktion. Die älteren Leser erinnern sich vielleicht. In Tunesien angekommen weigerten sich die dortigen Behörden ihn freiwillig zurück nach Deutschland zu schicken und gaben an, dass ihm dort keine Folter, sondern ein ordentlicher Prozess droht, weil man Sami A. auch in Tunesien verurteilen wolle. Da dieses juristischen Tauziehen zwischen Deutschland und Tunesien ergebnislos verlief, entschloss sich die Bundesregierung ein Symbol für die Stärke des Rechtsstaats zu setzen und erteilte der GSG 9 ein Mandat für diesen Rettungseinsatz.

Happy End für Ex-Leibwächter von Osama bin Laden

Abgesehen von der emotionalen Belastung kam Sami A. mit dem Schrecken davon und freut sich auf seine Heimkehr in das sichere Deutschland. Nun kann er wieder zurück nach Bochum, um dort mit seiner Frau und seinen vier Kindern von Sozialhilfe zu leben und seiner Tätigkeit als Hassprediger und Gefährder nachgehen.

Sami A. sagte dazu:

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„Ich bin sehr dankbar, dass sich Deutschland letztlich für die Einhaltung des Rechtsstaats eingesetzt und mich aus Tunesien rausgeholt hat. Wenn sich Horst Seehofer persönlich bei mir entschuldigt, werde ich auch davon absehen, wegen der unrechtmäßigen Abschiebung und der vorherigen Abschiebehaft rechtliche Schritte einzuleiten und auf Schmerzensgeld verzichten.“

Die Kosten für den Rettungseinsatz und die Rückführung nach Deutschland sollen dabei schätzungsweise über 67.000 Euro betragen und wurde selbstverständlich aus Steuergeldern bezahlt.

Was sagst du zu dieser rechtsstaatlichen Rettungsaktion? Sag uns deine Meinung und hinterlass einen Kommentar!

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1 Kommentar

  1. Günther Zimmermann

    Samstag, 14. Juli 2018 at 15:21

    Rechtsstaat ? in den Menschen ohne Papiere einwandern dürfen, durch die Politik geltendes Recht gemäß GG gebrochen wird, eine Regierung die Mörder Schützt und Vergewaltiger hofiert ? Normalerweise nennt man so eine Vereinigung Mafia. Eine Schande für Deutschland und die Rechtsprechung. Eine Schande für Europa und die „Zivilisierte“ Welt. Ach ja die Zensur der Regierung hab ich unterschlagen. Entschuldigung dafür.

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