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Kopftuchpflicht: Putzfrau gefeuert, weil sie kein Kopftuch tragen wollte

Sie wurde wegen der Kopftuchpflicht entlassen.

Während muslimische Lehrerinnen, Erzieherinnen, Ärztinnen und Rechtsanwältinnen darum kämpfen ihr Kopftuch in Ausübung ihrer Arbeit tragen zu dürfen und teils schon während dem Studium, der Ausbildung oder als unbezahlte Praktikantinnen Steine in den Weg gelegt bekommen und eine Absage nach der anderen kassieren, gibt es eine Branche in der Arbeitswelt in der Frauen mit Kopftuch immer willkommen sind: und zwar als Putzfrau!

Kopftuch steht für Qualitätsarbeit

So ist es bei Reinigungsunternehmen geradezu erwünscht, wenn man ein Kopftuch trägt, denn eine Putzfrau mit einem traditionellen Kopftuch wirkt bei den meisten Kunden erfahrungsgemäß besonders seriös. So standen Frauen mit Kopftüchern schon immer für absolute Qualitätsarbeit im Bereich der sanitären Hygiene. Selbst Frauen, die gar nicht muslimischen Glaubens sind, setzen sich ein Kopftuch auf, um im Bewerbungsgespräch bessere Chancen darauf zu bekommen professionell Toiletten zu schrubben und einen der begehrten Arbeitsplätze im Facility Management zu ergattern. Auch impliziert das Kopftuch passenderweise mangelnde Deutschkenntnisse und zeugt damit von Effizienz, denn eine Putzfrau soll gefälligst putzen und keine Arbeitszeit vergeuden, in dem sie sich mit anderen unterhält oder gar irgendwelche Forderungen an ihren Arbeitgeber stellt.

Kopftuchpflicht für Putzfrauen

© Disney

Und so besteht bei renommierten Reinigungsunternehmen inzwischen zumindest eine inoffizielle Kopftuchpflicht. Diese Vorschrift wurde jedoch für eine Angestellte zu einem Problem. Eine deutschstämmige Putzfrau, die bis vor kurzem in einem katholischen Kindergarten in Heidelberg putzte, wollte dieser Arbeitsanweisung nicht folgen und verzichtete bei Arbeitsantritt wiederholt auf das Kopftuch. Als es jedoch seitens der Kindergartenleitung wiederholt zu Beschwerden kam, dass eine Putzfrau ohne Schleier die Toilette schrubbte, sah sich der Arbeitgeber gezwungen eine Abmahnung gegen die deutsche Angestellte auszusprechen, die letztlich entlassen wurde, weil sie ihre Haare beim Putzen lieber offen trägt und sich weigerte einen Hijab aufzusetzen. Zwar versuchte die ehemalige Putzfrau zunächst juristisch gegen diese Kündigung vorzugehen, aber ihr Anwalt riet ihr von einer Klage beim Arbeitsgericht ab, da nach herrschender Rechtssprechung Arbeitgeber durchaus darüber bestimmen können, was für Arbeitskleidung eine Angestellte zu tragen habe.

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1 Kommentar

  1. Yara-Claudia

    Sonntag, 29. Mai 2022 at 08:22

    ich meine eine Reinigungskraft / Putzdame sollte auf jeden Fall kittel _ Schürze tragen weil es schützt und praktisch ist .. und sie klar als diese erkennbar macht ,
    auch eine Kopftuch finde ich sehr angebracht , aber gerne auch hinten gebunden , das hält die Haare und macht oft gepflegteren Eindruck als wilde Haarpracht

    ich versteh die ganze Aufregung wegen der Kopftücher nicht ,, haben wie sonst keine Probleme

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