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Kopftuch-Urteil: Muslima gewinnt, alle Mitarbeiter müssen nun Kopftuch tragen!

Ein siegreiches Kopftuch-Urteil!

Die Drogeriekette Müller hatte einer Mitarbeiterin nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit untersagt mit einem Kopftuch an der Kasse zu arbeiten. Sie wollte sich das Kopftuch jedoch nicht verbieten lassen und zog daher vor das zuständige Arbeitsgericht. Dort wurde juristisch darüber gestritten, ob ein privates Unternehmen wie Müller auch ohne besondere Nachteile wie zum Beispiel Kundenbeschwerden oder Problemen mit der Arbeitssicherheit von seinen Mitarbeitern ein „neutrales Auftreten“ ohne jegliche religiösen Symbole fordern darf. Mit Spannung wurde dafür ein endgültiges Kopftuch-Urteil erwartet.

Bundesarbeitsgericht fällt endlich entscheidendes Kopftuch-Urteil

Die deutschen Richter haben daraufhin auf die europäische Rechtssprechung des EuGH verwiesen und den Fall an die nächsthöhere Instanz abgegeben. Das Bundesarbeitsgericht kam dabei in einem überraschendem Urteil zu dem Resultat, dass die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit der Muslima höher zu gewichten ist, als die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers und sein vermeintlicher Wunsch nach „Neutralität“. Der Arbeitgeber müsse daher Kopftuch-tragenden Mitarbeiterinnen auch Tätigkeiten mit Kundenkontakt durchaus erlauben.

Justitia setzt sich für das Kopftuch ein

In der Folge des Urteils wurde das Unternehmen nicht nur dazu verurteilt der klagenden Mitarbeiterin die ausstehenden Gehälter plus Zinsen auszuzahlen, sondern Müller wurde weiterhin gerichtlich dazu angewiesen ein Kopftuch als Teil der Dienstkleidung einzuführen, dass fortan von sämtlichen Mitarbeiterinnen zu tragen ist. Diese gerichtlich angeordnete allgemeine Kopftuchpflicht soll dabei als Schadensersatz für die jahrelange Grundrechtsverletzung für den nötigen Ausgleich dienen und verhindern, dass in Zukunft weitere Muslimas diskriminiert werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob nicht-muslimische Angestellte dagegen Berufung erheben werden, da ihre Rechte durch eine Kopftuchpflicht beeinträchtigt werden könnten.

Kopftuch-Urteil mit weitreichenden Folgen

Rechtsexperten prognostizieren, dass dieses Urteil eine Signalwirkung haben könnte und sich auch auf andere Unternehmen und Branchen auswirken könnte, da bei zukünftigen Rechtsstreits als Präzedenzfall auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verwiesen werden könnte. Denkbar ist beispielsweise, dass wegen dieser Rechtssprechung bald auch Lehrerinnen und Ärztinnen ein Kopftuch tragen müssen. Bisher gab es eine solche Kopftuchpflicht nur im Reinigungssektor.

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