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Körperverletzung: Muslimischer Kunde verklagt Restaurant wegen Schweinefleisch im Essen

Weil er versehentlich Schweinefleisch aß, erstatte ein muslimische Restaurantbesucher Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Noktara - Körperverletzung- Muslimischer Kunde verklagt Restaurant wegen Schweinefleisch im Essen

Mainz – Der fromme Muslim Ömer S. besuchte einen neueröffneten Imbiss und bestellte dort einen vegetarischen Burger. Als er jedoch nach mehreren Bissen feststellen musste, dass Bacon-Streifen auf seinem Veggie-Burger lagen, blieb ihm das Essen zunächst im Halse stecken. Der Verzehr von Schweinefleisch verstößt nämlich gegen die islamischen Speisevorschriften. Ömer spuckte daher die bereits in seinem Mund befindliche Stücke aus, steckte sich den Finger in den Hals und erbrach das zuvor gegessene Schweinefleisch angewidert auf den Boden. Als der Betreiber des Restaurants dies bemerkte, vergewisserte er sich, was die Ursache sei, woraufhin Ömer sichtlich gebeutelt vom Erbrechen lautstark mitteilte, dass man ihm Schweinefleische untergejubelt habe und er das Restaurant wegen Körperverletzung anzeigen werde.

Der Gastronom versuchte jedoch den aufgebrachten Kunden zu beschwichtigen, entschuldigte sich bei dem Kunden und erläuterte, dass dies wohl eine Verwechslung zweier Bestellungen durch eine Aushilfskraft sei. Dessen ungeachtet ging Ömer zur örtlichen Polizeiwache und versuchten einen Strafantrag wegen Körperverletzung gegen den Restaurantbereiber zu stellen. Der zuständige Polizeibeamte wies ihn jedoch ab, da dies zwar unangenehm sei, aber dies seiner Ansicht nach keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand erfüllt.

Liegt eine Körperverletzung vor oder nicht?

Ömer hingegen sieht sich durch den Polizeibeamten nicht wirklich ernst genommen und witterte wegen der verweigerten Aufnahme der Strafanzeige rassistische Tendenzen. Er suchte sich daher juristischen Beistand und rief einen Anwalt an, der sich dem Fall und der Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche auf zivilrechtlicher Ebene annehmen sollte. Sein Anwalt zeigte sich nach einem kurzen Telefonat zuversichtlich und meinte, dass sie den Restaurantbetreiber auf Schmerzensgeld in Millionenhöhe verklagen sollten, da er sich nicht nur gemäß § 223 Absatz 1 StGB einer Körperverletzung schuldig gemacht hat, sondern mit dem Schweinefleisch auch den Tatbestand von § 224 Absatz 1 Nummer 1 StGB im Sinne der Beibringung von Gift erfüllt haben könnte. Dazu kommt noch die verfassungsrechtliche Komponente der Verletzung der Religionsfreiheit des Mandaten nach Artikel 4 GG, so der Anwalt. Nun bleibt abzuwarten, ob Ömers Klage erfolgreich sein wird.

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