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Gesetzesänderungen 2019: Das ändert sich im neuen Jahr!

Noktara - Gesetzesänderungen 2019 - Das ändert sich im neuen Jahr
Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2019.

Ab dem 1.1. treten 2019 zahlreiche neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. Was sich dadurch ändert und worauf du im neuen Jahr unbedingt achten musst, um keine Gesetze zu verletzten, haben wir hier zusammengefasst. Los geht’s!

1. Todesstrafe für Datenschutzverstöße

Noktara - Saudische Henker müssen sich wegen Mordes gegenseitig köpfen

Mit 2018 endet auch die lasche Übergangsregelung für DSGVO-Verstöße, bei der nur eine läppische Geldstrafe bezahlt werden musste. Wer hingegen im neuen Jahr beispielsweise unaufgefordert eine Email an jemanden schickt, der zuvor nicht schriftlich dafür eingewillt hat, muss damit rechnen nach saudi-arabischen Vorbild hingerichtet zu werden. Für kleinere Verstöße droht nur eine Steinigung oder das Abhacken der Hand.

2. Moschee-Steuer für alle

Noktara - Islamkonferenz - Alles, was man über die neue Moschee-Steuer wissen muss

Wie auf der Deutschen Islam Konferenz unter der Leitung von Horst Seehofer beschlossen, müssen im neuen Jahr alle Bundesbürger eine konfessions-unabhängige Moschee-Steuer entrichten, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Dabei ist es auch unerheblich ob der jeweilige Steuerzahler Muslim ist oder nicht. Mehr dazu hier.

3. Halal-Siegel auf alle Grundnahrungsmittel

Im Kampf gegen Nazis werden im neuen Jahr sämtliche Grundnahrungsmittel halal-zertifiziert und mit entsprechenden Siegeln ausgestattet, egal ob das überhaupt irgendjemand angezweifelt hat oder nicht. So zum Beispiel Wasser, Milch, Honig, Zucker, Salz, Pfeffer, Kaffee, Reis, Weizen, Roggen, Mais, Quinoa, Brot, Kartoffeln, Linsen, Nudeln und Fisch. Sofern die Nazis dabei nicht schon vor lauter Schnappatmung erstickt sind, bleibt ihnen nichts weiteres übrig als sich nur noch von Blutwürsten und Bier zu ernähren.

4. Rundfunkbeiträge inklusive Netflix, Sky und Prime Video

Noktara - Rundfunkbeitrag - Jetzt inklusive Netflix, Sky und Prime Video

Wie wir bereits hier berichteten, hat das Bundesverfassungsgericht einige Anpassungen an die Erhebung der Rundfunkbeiträge gefordert, um nicht mehr verfassungswidrig zu sein. Darum sind ab dem 1. Januar 2019 auch die Streaming-Dienste Netflix, Sky Ticket und Amazon Prime Video enthalten. Die Zugangsdaten dafür erhält jeder Bürger von der Rundfunkgebührenzentrale. Mehr dazu hier.

5. Abschaffung der Weihnachtsferien

Noktara - Muslimische Eltern fordern Abschaffung der Weihnachtsferien

Im kommenden Jahr werden aus Rücksicht auf Muslime die Weihnachtsferien auf vielfachen Wunsch von muslimischen Eltern an allen Schulen abgeschafft, bei denen der Migrantenanteil bei mindestens 50% liegt. Stattdessen solle es dann „Ramadanferien“ geben, um den Kindern die Fastenzeit zu erleichtern.

6. Einführung der Scharia

Noktara - Volksentscheid - Mehrheit stimmt für Einführung der Scharia - 2

Bei der hessischen Landtagswahl wurde mittels eines Volksentscheids mehrheitlich für die Einführung der Scharia gestimmt. Ab dem 1. Januar tritt die von den Bürgern gewünschte Scharia in Hessen in Kraft. Aufgrund der Signalwirkung könnten 2019 weitere Volksentscheide in weiteren Bundesländern folgen, sofern kein übergeordneter Volksentscheid auf Bundesebene greift.

7. Kirche schafft Zölibat ab

Noktara - Kirche schafft Zölibat ab, um Kindesmissbrauch einzudämmen

Aber auch das Kirchenrecht wird im neuen Jahr reformiert. So dürfen selbst katholische Priester ab dem 1.1. endlich kirchlich und standesamtlich heiraten. Die Kirche verspricht sich dadurch deutlich weniger Fälle von Kindesmissbrauch. Mehr dazu hier.

Das waren die 7 wichtigsten Gesetzesänderungen 2019!

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1 Kommentar

1 Kommentar

  1. Charlie

    Mittwoch, 26. Dezember 2018 at 19:28

    Moscheesteuer, pppf. Da kämpft man sein Leben lang für den laizistischen Staat, und anstatt Kirchen- und Kultsteuern endlich abzuschaffen, belegt der dann auch noch die ins paradiesischste aller Paradiese Reisenden mit einer eigenen Abgabe. Pppf.

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Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor offenem Glas Wasser

Noktara - Zentralrat der Muslime warnt Fastende wegen Ramadan vor Glas Wasser auf Schreibtisch
Foto von Aiman Mazyek / Christliches Medienmagazin pro / CC-BY-2.0

Berlin – Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat eine Mitteilung herausgegeben, in der fastende Muslime eindringlich davor gewarnt werden, im Ramadan ein offenes Glas Wasser auf ihren Schreibtischen stehen zu haben. Das versehentliche Trinken von Wasser im Ramadan würde das Fasten zwar nicht brechen, aber es sei auch in der Verantwortung eines jeden Muslims die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um kein unbewusstes Trinken zu provozieren, heißt es dazu in der Meldung des ZMD.

In der Begründung wird erläutert, dass aus einer Studie des Achmed-Schachbrett-Instituts hervorgeht, dass nahezu jeder Muslim in einer angegeben hat beim Arbeiten so in Gedanken vertieft gewesen zu sein, dass er den Ramadan vergessen habe und beiläufig etwas getrunken oder gegessen habe.

Noktara - Zentralrat der Muslime warnt Fastende vor Glas Wasser auf Schreibtisch - Gefahrenquelle im Ramadan

Der Vorsitzende des Zentralrats Aiman Mazyek bittet weiterhin in einem Tweet darum, die Warnung ernstzunehmen und der Empfehlung nachzukommen bloß keine offenen Getränke oder Speisen wie zum Beispiel Obststücke oder Süßes in unmittelbarer Reichweite stehen zu lassen, da das Fasten im Ramadan nicht fahrlässig zunichte gemacht werden sollte. Schließlich gehe es dabei um eine Säule des Islams, so Mazyek.

Da Verschwendung im Islam jedoch auch unerwünscht ist, rät der ZMD dazu solche Gefahrenquellen abzudecken und für später aufzubewahren, damit diese nach dem Sonnenuntergang konsumiert werden können. Der offizielle Noktara-Shop mit satirischen Shirts und mehr!

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Ramadan machen: 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten

„Machst du Ramadan?“ ist eine selten dämliche Frage, da man sprachlich keine Monat machen kann. Darum hier 7 Alternativen zu „Ramadan machen“.

Noktara - Ramadan machen- 7 Formulierungen, die Muslime nicht abwerten

„Machst du Ramadan?“ fragen einen Nichtmuslime und machen sich dabei zum Horst, denn wie um Gotteswillen soll man einen Monat machen? Es käme ja auch keiner auf die absurde Idee jemanden zu fragen, ob er Dezember oder Januar macht. Höchstens zum dummen August kann man sich mit so einer Frage machen. Neben dieser völlig unsinnigen Formulierung, schwingt dabei auch (gewollt oder ungewollt) eine abwertende, herabsetzende und verunglimpfende Konnotation mit. Damit du wenigstens nicht mehr absichtlich in dieses respektlose Fettnäpfchen trittst, bietet wir dir 7 deutliche bessere Formulierungen an, die nicht so selten dämlich wie „Ramadan machen“ klingen. Los geht’s!

1. Fastest du im Ramadan?

Diese Formulierung liegt auf der Hand! Denn gemeint ist ja in der Regel, ob man fastet. Man mag es kaum glauben, aber fromme Muslime fasten hin- und wieder sogar außerhalb von Ramadan. Beispielsweise am Tag vor dem Opferfest oder auch anderen Tagen. Also ganz freiwillig versteht sich. Im Ramadan ist das Fasten allerdings verpflichtend, sofern man kein krankes/schwangeres/stillendes Kind auf Reisen ist, das gerade seine Tage hat und hohen Alters ist.

2. Hältst du den Ramadan ein?

Technisch gesehen zwar auch nicht ganz richtig, da man ja vielmehr die Regeln im Ramadan und nicht den Monat an sich einhält, aber zumindest ist man mit diesem Wording in der richtigen Richtung unterwegs.

3. Praktizierst du das Fasten im Ramadan?

Wer so fragt, demonstriert, dass er verstanden hat, dass der Islam eine praxisorientierte Religion ist. Manche sprechen auch häufig von praktizierenden Muslimen, da es auch viele theoretische Muslime gibt, die zwar die Glaubenspraxis des Fastens anerkennen, aber aus persönlichen Gründen (Faulheit, Ignoranz oder Attest) nicht der Praxis nachkommen.

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4. Feierst du Ramadan?

Sofern man damit den Anfang von Ramadan meint, ist diese Frage im Vorfeld absolut korrekt, denn der Beginn von Ramadan ist ein Anlass zu dem sich Muslime gratulieren. Am Ende von Ramadan wird zwar auch gefeiert, aber dabei feiert man nicht das Ende von Ramadan, sondern vielmehr, dass man Ramadan und den Segen darin erleben durfte.

5. Nimmst du an Ramadan teil?

Im weitesten Sinne, kann man das Fasten auch als Teilnehmen am Ramadan beschreiben, wobei diese Fragestellung sogar besonders sensibel ist, da der Ramadan somit nicht nur auf das Fasten reduziert wird. Insbesondere, wer selber nicht fasten kann, wird damit nicht so hingestellt, als würde er nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten am Ramadan teilnehmen.

6. Achtest du auf Ramadan?

Gerade im Umgang mit Kultur-Muslimen, die möglicherweise Ansichten vertreten, die nicht zwingend dem orthodoxen Glaubensverständnis des muslimischen Mainstreams entsprechen, könnte diese Art der Frage empfehlenswert sein, da jeder nach seiner liberalen Überzeugung darauf antworten kann, wie es auch Christen mit ihrer Fastenzeit handhaben.

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7. Machst du Ramadan?

Häh? Diese Formulierung wollten wir doch eigentlich vermeiden, oder? Schon, aber die Frage kann durchaus legitim, wenn man im Sinne der Arbeitsteilung in einer islamischen Kalender-Fabrik tätig ist und seinen Arbeitskollegen fragen will, ob er sich um die Ramadan-Kalenderblätter kümmert. Ganz besonders, wenn man einen Kalender für das Jahr 2030 produziert, da Ramadan sogar zweimal darin vorkommt!

Wie siehst du das? Sind unsere Alternativen besser als „Ramadan machen“?

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Eilmeldung: EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus

Aus Rücksicht auf Muslime erfolgt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erst nach Ramadan. Dadurch können Fastende eine Stunde früher essen.

Noktara - Eilmeldung- EU setzt Zeitumstellung bis nach Ramadan aus

Bereits länger gab es Bemühungen die Zeitumstellung endgültig abzuschaffen. Nun wird dieser Wunsch zumindest vorübergehend war. So hat die Europäische Union auf Drängen von mehreren Islamverbänden beschlossen, die Zeitumstellung bis nach dem Ramadan auszusetzen, um den muslimischen Gläubigen entgegenzukommen.

Zeitumstellung erschwert Ramadan

Während des Fastenmonats müssen Muslime auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang verzichten, was derzeit etwa von 4:30 Uhr morgens bis 18:45 Uhr andauert. Da die Uhren allerdings am Sonntag um eine Stunde vorgestellt werden sollten, um die Sommerzeit einzuleiten, würde dies dazu führen, dass Muslime eine Stunde länger fasten müssten und ihr Fasten erst um 19:45 Uhr brechen dürften. Zwar können die Muslime dafür morgens auch eine Stunde länger essen und trinken, aber die zusätzliche Stunde am morgen wird meist im Schlaf verbracht. Durch die Aussetzung der Zeitumstellung möchte die EU Ramadan für Muslime erleichtern und ihrer Solidarität mit der muslimischen Gemeinschaft Ausdruck verleihen.

Sommerzeit erst nach der Fastenzeit

Die Entscheidung, die Zeitumstellung auszusetzen, wurde von der EU-Kommission getroffen und betrifft alle Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Sommerzeit erst am ersten Sonntag nach dem Fastenmonat, also am 23. April 2023 wieder eingeführt wird.

Die Aussetzung der Zeitumstellung hat in der Vergangenheit unabhängig von Ramadan bereits für Diskussionen gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass die Zeitumstellung insgesamt abgeschafft werden sollte, da sie angeblich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen hat. Andere befürworten die Sommerzeit als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Förderung von Freizeitaktivitäten in den Abendstunden.

Losgelöst von diesen Debatten ist die Entscheidung der EU, die Zeitumstellung für den Fastenmonat auszusetzen, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die religiösen Bedürfnisse der Muslime in Europa.

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