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EuGH: Moscheen müssen Gebetszeiten ihrer Imame erfassen

Luxemburg – Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet Moscheen dazu ab sofort die genauen Gebetszeiten ihrer Imame systematisch festzuhalten. Begründet wird dieses Urteil damit, dass die Gebete bei bezahlten Imamen rechtlich als Arbeitszeit gelten und durch die Protokollierung der einzelnen Gebete Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindert werden sollen.

Arbeit ist Arbeit, Privates ist privat.

Teils haben viele Imame bisher völlig selbstverständlich selbst am Wochenende oder spät in der Nacht während ihrer Freizeit ohne jegliche Sonderzuschläge geschäftliche Gebete verrichtet und damit ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten missachtet. Auch Raucherpausen wurden wiederholt nicht eingehalten. Selbst an gesetzlichen und islamischen Feiertagen wird von vielen Moscheevereinen gegenüber Imamen unbezahlte Arbeitsbereitschaft eingefordert. Aus Angst vor einem Jobverlust bleibt den Imamen dann nichts anderes übrig, als den überzogenen Forderungen der Moscheevereine rigoros nachzukommen. Prekäre Arbeitssituationen wie diese sollen damit eingedämmt werden.

Die Gebetszeiten müssen erfasst werden!

Für die Einhaltung des neuen Urteils müssen nun sämtliche Moscheen innerhalb von EU-Mitgliedsstaaten rechtssichere Gebetszeiterfassungssysteme wie z.B. eine Gebets-Stechuhr oder eine digitale Gebetserfassung installieren. Die Imame müssten dann vor jedem Gebet und jeder Predigt amtlich in den Dienst einstechen und nach dem Gottesdienst wieder ausstechen. Dieses Urteil könnte dahingehend weitreichende Auswirkungen auf die Glaubenspraxis der Muslime haben, da es bei der korrekten Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes insbesondere im Ramadan zu personellen Engpässen kommen könnte und voraussichtlich sogar Gemeindemitglieder ehrenamtlich als Vorbeter einspringen müssten oder alternativ die Imame für die zusätzliche Arbeitszeit entlohnt werden müssten, was sich kleinere Moscheegemeinden leider oftmals nicht leisten können.

Imame befürworten das Urteil

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Imame lobte das Urteil für seine positive Signalwirkung, forderte jedoch auch eine gesetzliche Verkürzung der Fastenzeiten im Ramadan. Gerade hungrig und durstig, könne man von den Imamen nicht solche exzessive Arbeitszeiten erwarten. Sollte dazu nicht bald auch eine europäische Entscheidung fallen, wolle man dafür nötigenfalls in einen einmonatigen Hungerstreik treten.

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