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Flutschfinger-Eis ab sofort wegen IS-Gruß verboten

Das beliebte Eis am Stiel in Form einer geballten rechten Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger von Langnese wird ab sofort bundesweit aus dem Handel genommen. Grund dafür ist, dass der „Flutschfinger“ zu sehr der Erkennungsgeste des IS ähnelt und damit unter das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB fällt. Wer trotz des Verbots in der Öffentlichkeit ein solches Eis verzehrt, muss daher mit bis zu drei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Flutschfinger: Das Lieblingseis des IS

Auch ist aus Propaganda-Aufnahmen des IS bekannt, dass selbst der berüchtigte Kalif Abu Bakr al-Baghdadi an heißen Tagen am liebsten Flutschfinger verdrückt. Selbst während Predigten soll er genüsslich an dem handförmigen Speiseeis geleckt haben.

Protest gegen Flutschfinger-Verbot

Zahlreiche Fans der kultigen Eissorte demonstrieren nun lautstark gegen das Verbot und wollen ihr geliebtes Speiseeis nicht vom IS vereinnahmen lassen. So sagte einer der Demonstranten dazu:

„Nur weil der IS gerne Flutschfinger isst und als Gruß missbraucht, heißt das noch lange nicht, dass dies ein Symbol des IS darstellt. Den Finger gibt es schließlich bereits seit den 70er Jahren und den IS erst seit wenigen Jahren. Auch ist die absolute Mehrheit der Milliarden Flutschfinger-Fans friedlich und bezieht deutlich Stellung gegen die Ideologie des IS“.

Wie siehst du das? Ist das Verbot gerechtfertigt oder sollte man den Besitzanspruch auf den erhobenen Zeigefinger besser nicht den Extremisten überlassen?

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