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Facebook blockiert Kommentarbereich für ungelesene Artikel

Wer zukünftig kommentieren möchte, muss erst den Artikel lesen. Sowohl der Kommentarbereich als auch die Teilen-Funktion sind betroffen.

Noktara - Facebook blockiert Kommentarbereich für ungelesene Artikel

Bisher war es gang und gäbe in sozialen Netzwerken unter Artikeln zu kommentieren ohne mehr als auch nur die reisserische Überschrift gelesen zu haben oder auch einfach nur emotional auf das Bild in der Artikelvorschau zu reagieren, weil der Nutzer ohnehin stets glaubt bereits zu wissen, was in dem Artikel steht und davon ausgeht, dass seine blinde Annahme darin bestätigt wird. Diese Praxis hatte teils sogar zur Folge, dass Autoren sich bei den eigentlichen Inhalten überhaupt keine Mühe mehr gegeben haben, da die veröffentlichten Artikel – wenn überhaupt – nur von wenigen Nutzern aufmerksam gelesen wird und dadurch auch unseriöse Beiträge kaum von echten Quellen unterschieden werden können.

Der Kommentarbereich täuscht

Gleichzeitig entstehen durch dieses Nutzerverhalten trotz vermeintlicher hohen Interaktionsraten bei den Betreibern von Webseiten vergleichsweise wenig Werbeeinnahmen, da die Artikel nicht wirklich durchgelesen werden und im Vergleich zu Aktivität im Kommentarbereich und Teilungen in den sozialen Netzwerken wenig Seitenaufrufe entstehen.

Erst lesen, dann kommentieren!

Um diese Problematik in den Griff zu bekommen, hat Meta (ehemals Facebook) auf Twitter angekündigt testweise die Kommentar-Funktion und Teilen-Funktion bei einigen Nutzern einzuschränken. Dies Neuerung ist an einer Warnmeldung und einem Schloss-Symbol am Kommentar- und Teilen-Button erkennbar, das sich erst öffnet, wenn man den Artikel angeklickt hat und entsprechend der Länge des Artikels einige Sekunden auf der Seite verbracht hat und diesen vollständig durchgescrollt hat. Erst danach wird die Kommentar- und Teilen-Funktion freigeschaltet. Nach und nach soll diese Funktion bei allen Facebook-Nutzern ausgerollt werden und dazu führen, dass nur noch Artikel kommentiert und geteilt werden, die von Nutzern tatsächlich gelesen wurden.

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1 Kommentar

  1. Charlie

    Dienstag, 1. Februar 2022 at 08:36

    Die 57-seitige Presseerklärung (engl.–chin.–arab.) führt aus, dass die Lesekontrolle grundsätzlich über die Auswertung der Augenbewegungen erfolgen soll. Auf Wunsch können User aber auch die Text-to-Speech-Funktion aktivieren; bei Sehbehinderten ist das die Voreinstellung. Vorteil: Die Vorlese-Geschwindigkeit passt sich automatisch dem individuellen Auffassungsvermögen an, das fortlaufend algorithmisch ermittelt wird. Nach dem Lesen bzw. Vorlesen kann dann sofort ein Kommentar oder das Teilen des Artikels zur Genehmigung vorgeschlagen werden. Der Rest steht in den AGB, die alle Facebooker begutachtet, wahrscheinlich ausgedruckt und per Klick zu ihrem Vertrag gemacht haben.

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